Winterdienst und Störungsbeseitigung 2021-2025 Referenznummer der Bekanntmachung: 152-0185/20-D-OV-45
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zella-Mehlis
NUTS-Code: DEG0B Schmalkalden-Meiningen
Postleitzahl: 98544
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.thueringen.de/th9/tlbv/
Abschnitt II: Gegenstand
Winterdienst und Störungsbeseitigung 2021-2025
Winterdienst und Störungsbeseitigung auf Bundes- u. Landesstraßen im Landkreis Schmalkalden-Meiningen.
Freistaat Thüringen, Landkreis Schmalkalden-Meiningen
5 Jahre Winterdienst/Störungsbeseitigung auf Bundes- und Landesstraßen im LK Schmalkalden-Meiningen.
AZ: 152-0185/20-D-OV-45
Projektnummer oder -referenz: 34207102-00
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Winterdienst und Störungsbeseitigung 2021-2025
Ort: Meiningen OT Walldorf
NUTS-Code: DEG0B Schmalkalden-Meiningen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis: Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG)!
Die nach dem ThürVgG vorzulegenden Erklärungen und Nachweise (insbesondere die Verpflichtungen nach §§ 10, 11, 12, 15, 17 und 18 ThürVgG) sind vom Bestbieter grundsätzlich innerhalb von 3 Werktagen nach Abforderung in der durch die Vergabestelle bestimmten Form vorzulegen.
Diese entspricht der jeweils festgelegten Form für die Abgabe des Angebotes.
Dazu wird bei Ausschreibungen von Bauleistungen auf das Formblatt (EU-)Aufforderung zur Angebotsabgabe Ziffer 8 und bei Ausschreibungen von Liefer- und Dienstleistungen auf das Formblatt (EU-)Aufforderung zur Angebotsabgabe Ziffer 7 verwiesen.
Einzelheiten hat der Bestbieter der jeweiligen Aufforderung der Vergabestelle bzgl. der Vorlage der Erklärungen und Nachweise nach dem ThürVgG und dem jeweiligen Formblatt (Verpflichtungen gemäß § 10, 11, 12, 15, 17 und 18 ThürVgG) zu entnehmen und zu beachten.
Das Angebot wird von der Wertung ausgeschlossen, soweit die Vorlage der nach dem ThürVgG vorzulegenden Erklärungen und Nachweise bei der Vergabestelle durch den Bestbieter:
1. nicht in der durch die Vergabestelle bestimmten Form erfolgt,
2. nicht nach Abforderung der Vergabestelle innerhalb der bestimmten Frist erfolgt (§ 12a Absatz 4 ThürVgG).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tagenach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
Postleitzahl: 99085
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]