Open House Mentoren für Nudging in stationären Pflegeeinrichtungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-OH-03

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66111
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/8090603A-9852-473E-9EEA-1140BC69BF5D
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/8090603A-9852-473E-9EEA-1140BC69BF5D
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter: https://www.deutsche-evergabe.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Open House Mentoren für Nudging in stationären Pflegeeinrichtungen

Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-OH-03
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
85100000 Dienstleistungen des Gesundheitswesens
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die IKK (Innungskrankenkasse) Südwest/Pflegekasse als Pflegekasse im Sinne des SGB XI erbringt nach § 5 SGB XI Leistungen zur Prävention in stationären Pflegeinrichtungen nach

§ 71 Abs. 2 SGB XI: Dies geschieht konkret durch Vorschläge zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation und zur Stärkung der gesundheitlichen Ressourcen unter Beteiligung der versicherten Pflegebedürftigen und der Pflegeeinrichtung.

Die Vertragsschlüsse erfolgen im Rahmen eines sogenannten „open-house-Modells“. Im open-house-Modell gelten für alle Teilnehmer einheitliche Bedingungen. Vertragsinhalte, Konditionen und Zugangsverfahren sind einheitlich. Individuelle Verhandlungen mit den Interessenten werden nicht geführt. Der früheste Vertragsbeginn ist der 1.5.2021. Ein Vertragsbeitritt ist nach diesem Datum je nach Bedarf jederzeit bis zum Auslaufen des Vertrages nach Maßgabe der Ausführungen unter II.2.4) möglich.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
85100000 Dienstleistungen des Gesundheitswesens
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Hauptort der Ausführung:

In den Vergabeunterlagen aufgeführt.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die IKK Südwest/Pflegekasse unterstützt mit dem Projekt „Nudging in stationären Pflegeeinrichtungen“ Einrichtungen der stationären Pflege im Saarland in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz des Saarlandes (MUV) dabei, Bewohner und Bewohnerinnen vor Mangelernährung und Flüssigkeitsmangel trotz adäquater Versorgungsmöglichkeiten zu bewahren. Auf der Grundlage eines von der Vernetzungsstelle Seniorenernährung im Saarland entwickelten Konzepts werden Nudging-Mentor*innen durch das Referat B/5 des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz des Saarlandes geschult. Voraussichtlich werden bis zu 6 Mentor*innen benötigt. Die Schulung erfolgt im Rahmen einer halbtägigen, virtuellen Veranstaltung am 17.5.2021. Über die Anerkennung einer bereits erworbenen vergleichbaren Qualifikation entscheidet die IKK Südwest/Pflegekasse. Sofern keine praktische Erfahrung mit dem Ernährungsmanagement der oralen Ernährung von kranken und pflegebedürftigen Menschen vorhanden ist, muss eine zusätzlich entsprechende Schulung durch die Vernetzungsstelle Seniorenernährung im Saarland nach individueller Absprache erfolgreich absolviert werden. In den Folgejahren folgen bei Bedarf weitere Schulungsveranstaltungen. Die Mentor*innen setzen in einem partizipativen Prozess gemeinsam mit den Einrichtungen, den Bewohnern der Einrichtungen und weiteren Beteiligten das Projekt um. Die IKK Südwest/Pflegekasse schließt hierbei die Honorarverträge mit den Mentor*innen und zahlt deshalb auch das Honorar der Mentor*innen. Das Honorar beträgt gemäß der Anlage 1 zu dem Honorarvertrag [Betrag gelöscht] EUR pro Stunde. Es werden der/dem Mentor*in pro Einrichtung, in der er/sie das Projekt durchführt, maximal insgesamt 24 Stunden während der 12monatigen Vertragslaufzeit vergütet. Die IKK Südwest beteiligt sich an der Finanzierung des Projekts im Zeitraum 1.5.2021 bis 30.4.2022 mit einem Betrag von maximal [Betrag gelöscht] EUR. Das ergibt sich aus dem Kooperationsvertrag zwischen der IKK Südwest/Pflegekasse und dem MUV. Die IKK Südwest/Pflegekasse unterstützt das Projekt zudem durch Moderation der Workshops in den Einrichtungen gemeinsam mit dem MUV und durch die Erstellung begleitender Medien (z. B. Flyer) sowie durch begleitende Öffentlichkeitsarbeit.

Die Vertragsschlüsse erfolgen im Rahmen eines sogenannten „open-house-Modells“, vgl. hierzu die Ausführungen unter Ziffer II.1.4). Zur Möglichkeit der Verlängerung des Vertrages vgl. die Ausführungen unter Ziffer II.7). Jede(r) geeignete Mentor*in kann Vertragspartner werden. Er übernimmt dann einen Umsetzungsauftrag für die Einrichtung, die ihn beauftragt.

Interessierte Personen können sich die Unterlagen herunterladen oder per Email unter [removed] anfordern. Verträge über das Nudging werden erstmals mit Wirkung zum 1.5.2021 geschlossen. Interessenten, die zu diesem Termin Vertragspartner werden möchten, müssen die einzureichenden Vertragsunterlagen (formloser Teilnahmeantrag und Nachweise zu vorhandenen Qualifikationen, vgl. Ziffer III.1.3) bis zum 22.4.2021, 24.00 Uhr, bei der Kontaktadresse [removed] einreichen. Spätere Vertragsschlüsse sind während der 48monatigen Höchstlaufzeit jeweils zum Ersten eines Monats möglich. In einem solchen Fall ist der Eingang der Vertragsunterlagen spätestens zum Ende des zweiten Monats, der dem Monat des gewünschten Vertragsstarts vorangeht, einzureichen (zum Beispiel bei Vertragsbeginn zum 01.08. Eingang bis zum 30.06.). Alle Mentor*innen, die diese Anforderungen erfüllen – vgl. hierzu auch Ziffer III.1.3)-, werden bei der Auftragsvergabe berücksichtigt. Die Einrichtungen erhalten von der IKK Südwest/Pflegekasse eine Liste mit den Personen, die sich beworben haben und die Voraussetzungen erfüllen, in der Reihenfolge des Eingangs der Bewerbungen. Die Einrichtungen entscheiden dann selbstverantwortlich und ohne Beteiligung der IKK Südwest/Pflegekasse, welche(r) Mentor*in den Auftrag für die jeweilige Einrichtung erhalten soll.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 12
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Alle Verträge enden am 30.4.2022 und können bis zu dreimal um 12 Monate verlängert werden, unabhängig vom Datum des jeweiligen Vertragsschlusses. Die Mitteilung über die Verlängerung erfolgt 3 Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit. Ein Beitritt ist jederzeit und zu den gleichen Bedingungen möglich.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU und des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Die eingesetzten Mentor*innen müssen dabei grundsätzlich den Anforderungskriterien des Leitfadens Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen in der jeweils gültigen Fassung entsprechen und müssen von der Vernetzungsstelle Seniorenernährung im Saarland erfolgreich zu dem Nudging-Projekt geschult worden sein. Konkret ist mit diesen Anforderungskriterien zum einen eine Grundqualifikation in Form eines staatlich anerkannten Berufs- oder Studienabschlusses im Handlungsfeld Ernährung gemeint. Weiter werden in dem Leitfaden Prävention in stationären Pflegeinrichtungen eine Zusatzqualifikation in der Form einer spezifischen, in der Fachwelt anerkannten Fortbildung sowie eine Einweisung in die durchzuführenden Maßnahmen genannt. Diese beiden Punkte gelten als erfüllt, wenn die Mentoren an der vom MUV durchgeführten Schulung teilgenommen haben. Wie unter II.2.4) ausgeführt, entscheidet die IKK Südwest/Pflegekasse über die Anerkennung vergleichbarer Schulungen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 22/04/2021
Ortszeit: 00:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/04/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 23/04/2021
Ortszeit: 09:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen – Ziffern VI.4.1) bis VI.4.3) – beachten Sie bitte die folgenden Hinweise: Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie (Richtlinie 2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts (vgl. auch Ziffer II.2.14)). Es fehlt an einer Auswahlentscheidung im Sinne des Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24 EU. Im Hinblick darauf ist ein Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen dieses open-house-Verfahrens einschließlich der vertraglichen Bestimmungen, gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Az. VII-Verg 37/18) der Rechtsweg zu den Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und einstweiligen Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die §§ 77 ff., 87 ff. SGG.

Nur wenn primär das Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf gerichtet ist, das Vorliegen eines öffentlichen Auftrages zu behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung geltend gemacht wird, könnte der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen grundsätzlich eröffnet sein. Da das vorliegende open-house-Verfahren nicht den Schwellenwert für ein europaweites Vergabeverfahren nach §§ 97 ff. GWB erreicht, können etwaige Rechtsbehelfe und Nachprüfungsverfahren nur bei dem unter VI.4.1) genannten Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Saarlandes geltend gemacht werden. ES gibt dabei nur sehr eingeschränkte rechtliche Überprüfungsmöglichkeiten. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Saarlandes übt lediglich die Rechtsaufsicht über die Auftraggeberin aus. Falls ein Bieter von einem Verstoß gegen Vorschriften des Vergaberechts ausgeht, wird empfohlen, sich insoweit über in Betracht kommende rechtliche Schritte beraten zu lassen. Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden.

2. Wie bereits erwähnt, geht die Laufzeit der Honorarverträge vom 1.5.2021 bis zum 30.4.2022. In diesem Zeitraum unterstützt die IKK Südwest/Pflegekasse das Projekt mit bis zu [Betrag gelöscht] EUR. Soweit in dem Kooperationsvertrag zwischen der IKK Südwest/Pflegekasse und dem MUV, insoweit abweichend, von einer Laufzeit des Vertrages für das Kalenderjahr 2021 die Rede ist und auch davon, dass die IKK Südwest/Pflegekasse das Projekt im Kalenderjahr 2021 mit bis zu [Betrag gelöscht] EUR unterstützt, beruht das darauf, dass der Kooperationsvertrag im Herbst 2020 abgeschlossen wurde und das Projekt ursprünglich zum 1.1.2021 starten sollte, es jedoch bedingt durch die Coronapandemie und die damit verbundenen Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens zu einer Verzögerung kam.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken bzw. örtlich zuständiges Sozialgericht
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Wenn ein Interessent der Meinung ist, die Auftraggeberin habe sich in unzulässiger Weise für die Durchführung eines Open-House-Verfahrens entschieden, muss er hiergegen spätestens bis zum Ablauf des Tages vor dem Datum des von ihm gewünschten Vertragsbeitritts eine Rüge bei der Auftraggeberin einlegen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/04/2021