Erneuerung der Elektroakustischen Anlagen (ELA) für die Stadtbahnwagen (NGT D12 DD) der DVB AG Referenznummer der Bekanntmachung: DVB_2021_15_027
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01129
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dvb.de
Adresse des Beschafferprofils: www.dvb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung der Elektroakustischen Anlagen (ELA) für die Stadtbahnwagen (NGT D12 DD) der DVB AG
Der Kernpunkt des Auftrages ist die Ausstattung, Umrüstung und Inbetriebnahme von 43 Stadtbahnwagen des Typs NGT D12 DD mit einer neuen elektroakustischen Anlage (ELA).
Dresdner Verkehrsbetriebe AG
Trachenberger Str. 40
01129 Dresden
Die Dresdner Verkehrsbetriebe AG betreibt ein dichtes Netz aus Straßenbahn- und Buslinien, Fährverbindungen sowie Bergbahnen in der Landeshauptstadt des Freistaates Sachsen.
Die aktuellen elektroakustischen Anlagen (ELA) in unseren Straßenbahnen befinden sich seit der Fahrzeugauslieferung, beginnend mit dem ersten NGT 6 DD im Jahr 1995, im Einsatz. Die ältesten Anlagen sind also über 20 Jahren alt. Die elektroakustischen Anlagen in unseren Fahrzeugen sind daher obsolet und sollen erneuert werden.
Der Kernpunkt des Auftrages ist die Ausstattung, Umrüstung und Inbetriebnahme von 43 Stadtbahnwagen des Typs NGT D12 DD mit einer neuen ELA.
Die bestehenden Einbauräume müssen weiter genutzt werden. Die vorhandene 2-Draht NF-Bus Leitung der Notsprechstellen und die Innen- und Außenlautsprecher mit 100V-Technik sind ebenfalls weiterzuverwenden. Die Verbindung zwischen fahrzeugseitiger Verdrahtung und der ELA-Steuereinheit muss über die vorhandene Schnittstelle erfolgen.
Weiterhin muss der AN einen Mess- und Prüfarbeitsplatz beim AG mit den erforderlichen ELA-Komponenten ausstatten.
Die Projektumsetzung erfolgt in den folgenden Phasen:
— Anpassung des Mess- und Prüfarbeitsplatzes;
— Musterumrüstung / Erstinbetriebnahme am Fahrzeug;
— Testbetrieb zur Musterumrüstung;
— Probebetrieb;
— Serienumrüstung.
Der Auftragnehmer übernimmt in diesem Zusammenhang insbesondere
— Hardwarelieferung und deren Einbau;
— Schulungen;
— Dokumentationen.
Die 40 bauähnlichen Fahrzeuge vom Typ NGT D8 DD sind als Option getrennt anzubieten. Im Wesentlichen unterscheiden sich die beiden Typen bezogen auf die ELA darin, dass der NGT D8 DD nur 4 statt 5 Fahrgasttüren besitzt und die räumliche Anordnung der Klemmstellen variiert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufs- bzw. Lohngruppen
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
a) Ich/wir erklären, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, nicht rechtskräftig wegen Verstoßes gegen eine der in § 123 und § 124 GWB genannten Bestimmungen verurteilt worden und unser Unternehmen gesetzestreu ist.
b) Ich/wir erklären, dass über unser Vermögen kein Insolvenzverfahren und kein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masseabgelehnt worden ist und das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet.
c) Ich/wir erklären, dass wir unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (oder einer vergleichbaren Einrichtung bei ausländischen Bewerbern) ordnungsgemäß nachgekommen sind.
d) Ich/wir erklären, dass wir Mitglied in der Berufsgenossenschaft (oder einer vergleichbaren Einrichtung bei ausländischen Bieter/ausländisches Mitglied einer Bietergemeinschaft) sind.
Formblatt zur Eigenerklärung ist Bestandteil zum Teilnahmewettbewerb.
Referenzen der erfolgreichen Realisierung von mindestens 2 Referenzen aus den letzten 5 Jahren zum Nachweis der fachlichen Eignung, die mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar ist (Mindestanforderung). Referenzbeschreibungen sind als Anlage unter Beachtung Mindestanforderung beizulegen!
Anforderung an die Referenzen:
— Beschreibung der umgesetzten Lösung zu in der Eigenerklärung zur Eignung benannten Referenzen
—— Inhalt der Referenzbeschreibungen (Umfang ca. 3 Seiten DIN A4)
— Systemschaubild;
— Systembeschreibung;
— wesentliche Bauteile/ Komponenten sowie Schnittstellen.
Mindestanforderung der Referenzprojekte:
Nachweis der erfolgreichen Realisierung von mindestens 2 Projekten in ÖPNV-Fahrzeugen bevorzugt Schienenfahrzeuge in den letzten 5 Jahren
(1) Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vollständigkeit der geforderten Unterlagen und Nachweise sowie die Einhaltung von Formalien,
(2) Prüfung, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen,
(3) Prüfung der aufgestellten Mindestanforderungen / Mindeststandards an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers.
— Sicherheit für Vertragserfüllung i. H. v. 5 % des Auftragswertes;
— Sicherheit für Gewährleistung i. H. v. 3 % des Auftragswertes;
— Sicherheit für Anzahlung / Vorauszahlung durch Bürgschaft.
Zahlung von Rechnungen innerhalb 14 Tagen mit 3 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen netto nach Rechnungseingang.
Anzahlungen / Vorauszahlungen nur nach Vereinbarung des Auftragsgebers.
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertreter
Einhaltung ILO-Kernarbeitsnorm
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0CD10E
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Erkennt ein Bewerber oder Bieter einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies gegenüber dem Auftraggeber gem. § 160 Abs. 1 Nr. 1 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen.
Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein etwaiger Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 - 3 GWB unzulässig.
Teilt der Auftraggeber auf eine Rüge eines Bieters mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akten des Auftraggebers aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinem Angebot auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in den Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen.