Leistungen des infrastrukturellen Gebäudemanagements (Sicherheitsdienste), Referenznummer 6221 E1 Referenznummer der Bekanntmachung: Referenznummer 6221 E1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundesarbeitsgericht.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leistungen des infrastrukturellen Gebäudemanagements (Sicherheitsdienste), Referenznummer 6221 E1
Leistungen des infrastrukturellen Gebäudemanagements (Sicherheitsdienste), Referenznummer 6221 E1.
Leistungen des infrastrukturellen Gebäudemanagements (Sicherheitsdienste), Referenznummer 6221 E1.
Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, den Vertrag zweimal um bis zu einem Jahr zu verlängern. Die Option der Vertragsverlängerung wird spätestens 6 Monate zum Vertragsende schriftlich mitgeteilt.
Das Bundesarbeitsgericht führt eine Vor-Ort Besichtiqunq in der 18. Kalenderwoche (03. – 7.5.2021) durch (siehe Bewerbungsbedíngungen – Teilnahme zwingend für Angebotsabgabe). Bitte melden Sie sich frühzeitig für die Terminvereinbarung per E- Mail ([removed]) an.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (Einfache Richtwertmethode-Quotient aus Leistungspunkten und Angebotspreis) erteilt. Bei der Einfachen Richtwertmethode ist für jedes Angebot das Leistungs-Preis-Verhältnis zu bilden, das heißt es wird der Quotient aus Leistung (Leistungspunkte) dividiert durch den Preis (Euro) errechnet. Sofern bei der Anwendung der Einfachen Richtwertmethode die gebildete Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis verschiedener Angebote absolut identisch ist, erhält das preisgünstigste Angebot den Zuschlag.
Zum Bietergespräch werden die ersten 4 Bieter eingeladen, deren Angebot in Bezug auf Firmenportrait (max. 45 Punkte)
— Referenzen (max. 36 Punkte),
— Organisation und Berichtswesen (max. 51 Punkte),
— Leistungsinhalte (max. 21 Punkte).
Die höchsten Quotienten nach der einfachen Richtwertmethode erreicht haben. Im Bietergespräch können max. 44 Punkte erreicht werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auskunft aus dem Handels- oder Berufsregister des Herkunftslandes, nicht älter als 6 Monate
Nachweis Mitglied der Berufsgenossenschaft
Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung, welche die Risiken des Vertrages in voller Höhe deckt
Nachweis über Teilnahme an Objektbesichtigung (18. KW 2021)
Nachweise und Maßnahmen innerhalb des Unternehmens zur Qualitätssicherung (Zertifizierung eines Qualitätsmanagements nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertige Standards)
Nachweise und Maßnahmen innerhalb des Unternehmens zum Umweltmanagement (Zertifizierung eines Umweltmanagementsystems z. B. EMAS, ISO 41001, SCC/SCP oder gleichwertige Standards)
Nachweis über Mitgliedschaft in Berufsverbänden
Musterberichte – Sicherheitsdienste (Wachplan, Einsatzplan)
Darstellung des eingesetzten Qualitätsmesssystems
Musterdienstanweisung, Sicherheitsdienstleistungen
Abschnitt IV: Verfahren
Biter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden. Die Beifügung der AGB, auch zum Beispiel auf der Rückseite des Angebotsbegleitschreibens, führt zum Ausschluss des Angebots.
Es gilt deutsches Recht.
Die Vergabestelle fordert ab einem Auftragswert von mehr als [Betrag gelöscht] EUR brutto vor der Zuschlagserteilung von dem Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zwingend einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a der Gewerbeordnung beim Bundesamt für Justiz an.
Hinweis gemäß § 11 (3) Vergabeverordnung (VgV): Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info/ bereit.
Abweichend von § 9 Abs. 1 und Abs. 2 VgV behält sich die Vergabestelle vor, während der Umsetzungsfrist zur (vollständig) elektronischen Durchführung von Vergabeverfahren (e-Vergabe), im Sinne des § 81 VgV mit den Bietern im Rahmen des Vergabeverfahrens auch auf einem nicht-elektronischen Weg zu kommunizieren (z. B. allgemeine Anfragen, Angebotsaufklärung).
Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 12 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle. Die Antworten der Bieterfragen werden ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) bzw. per E-Mail bereitgestellt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, d. h. hier gegenüber der Vergabestelle.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt die Vergabestelle dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die Vergabestelle geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Vergabestelle.