GÜ-Leistungen zur Errichtung von Wohngebäuden für Asylsuchende (Ersatzneubauten IV + V) Referenznummer der Bekanntmachung: 21E05267
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 10101
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.saarland.de
Abschnitt II: Gegenstand
GÜ-Leistungen zur Errichtung von Wohngebäuden für Asylsuchende (Ersatzneubauten IV + V)
Das Saarland, hier vertreten durch die Staatliche Hochbaubehörde, plant auf dem ca. 5 000 m2 großen, landeseigenen Grundstücksbereich der Landesaufnahmestelle Lebach östlich der Schlesierallee den Neubau von 2 2-geschossigen, nicht unterkellerten Wohngebäuden mit insges. 34 Wohnungen sowie je 2 Gemeinschaftsräumen. Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind alle erforderlichen Objekt- und Fachplanungsleistungen sowie Bauleistungen zur schlüsselfertigen Errichtung des Gebäudekomplexes zur Unterbringung von ca. 210 bis 280 Asylsuchenden nebst Außenanlagen. Der Auftragnehmer wird auf Basis einer funktionalen Leistungsbeschreibung gem. § 7 c EU VOB / A tätig und übernimmt neben sämtlichen Planungs- und Ausführungsleistungen auch definierte Wartungsleistungen über einen Zeitraum von 4 Jahren ab Abnahme der Bauleistungen.
Landesaufnahmestelle
Schlesierallee 17
66822 Lebach
Siehe Ziff. II.1.4 sowie das im elektronischen Projektraum bereitgestellte Projektexpose.
Die Bewerberauswahl erfolgt in einem 3-stufigen Verfahren:
1. Stufe: Es wird geprüft, ob der Teilnahmeantrag alle geforderten Angaben und Unterlagen enthält. Fehlende Angaben und Unterlagen sind auf Verlangen des Auftraggebers innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen nachzureichen. Teilnahmeanträge, die auch bei Ablauf der Nachfrist noch unvollständig sind, werden nicht berücksichtigt,
2. Stufe: Es wird geprüft, ob der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft nach den von ihm / ihr eingereichten Angaben und Unterlagen grds. geeignet erscheint, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht auszuführen, insbesondere die festgelegten Mindestanforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle sowie technische Leistungsfähigkeit erfüllt. Soweit sich ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und / oder der technischen Leistungsfähigkeit / fachlichen Eignung auf die Fähigkeiten und Kapazitäten anderer (auch verbundener) Unternehmen bezieht und insoweit für diese die geforderten Nachweise vorlegt, hat er / sie mit der Bewerbung nachzuweisen, dass ihm / ihr im Auftragsfall die Mittel dieser Unternehmen grds. zur Verfügung stehen, vgl. § 6 d EU Abs. 1 VOB / A,
3. Stufe: Überschreitet die Anzahl geeigneter Bewerber die Anzahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden soll, wird eine differenzierte Eignungsprüfung vorgenommen, um den Bewerberkreis auf die maximal 5 aufzufordernden Bewerber zu reduzieren. Diese Prüfung erfolgt anhand der Angaben zur Referenzlage gem. Ziff. III.1.3) der Bekanntmachung. Dabei werden nur die Referenzen über in den letzten 7 Jahren (seit 01/2014) erbrachte Bauleistungen im Hochbau vertieft betrachtet. Es werden diejenigen Bewerber/ Bewerbergemeinschaften am weiteren Verfahren beteiligt und zur Angebotsabgabe aufgefordert, die nach den vorgelegten Angaben / Unterlagen zur Referenzlage im Vergleich zu ihren Mitbewerbern in besonderer Weise geeignet erscheinen, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht zu erbringen. Dabei ist nicht die Anzahl der Referenzen, sondern der Grad ihrer Vergleichbarkeit mit den unter Ziff. II.1.4) und II.2.4) genannten Leistungen entscheidend. Maßgeblich ist, wieweit der Bewerber / die Bietergemeinschaft auf Erfahrungen mit vergleichbaren Aufgabenstellungen verweisen kann, weil allein oder gemeinsam mit den weiteren Unternehmen, die Teil einer Bewerbergemeinschaft oder als Nachunternehmer für einzelne Leistungsbereiche vorgesehen sind, bereits Aufträge vergleichbarer Art und Größenordnung abgewickelt wurden. Zu diesem Zweck werden die eingereichten Referenzen wie folgt bepunktet:
1. Referenzauftrag betrifft die schlüsselfertige Errichtung (Planung ab mind. Lph. 5 und Bauausführung) eines Hochbaus: 10 Punkte,
2. Referenz betriff den Neubau einer Flüchtlingsunterkunft: 10 Punkte / einer sonstigen Beherbungsstätte: 9 Punkte / sozialen Wohnungsbau: 8 Punkte,
3. Bauwerkskosten (KG 300 + 400) nach DIN 276 brutto > 5 Mio. EUR: 5 Punkte,
4. Referenz umfasst auch die Entwurfs- und Genehmigungsplanung: 3 Punkte,
5. Referenz betrifft Bauen mit Betonfertigteilen: 5 Punkte,
6. Referenz umfasst auch die Gestaltung von Außenanlagen: 2 Punkte.
Je Referenz sind damit max. 35 Punkte erzielbar. Bewertet werden auch die zur Erfüllung der Mindestanforderungen an die Referenzlage benannten Referenzen. Es werden nur die 5 Referenzen mit der höchsten Punktzahl bei der Bewerberauswahl berücksichtigt. Maßgeblich für die Bewerberauswahl ist die Gesamtpunktzahl. Bei Punktgleichheit erfolgt die Beschränkung auf max. 5 Bewerber/ Bewerbergemeinschaften, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, durch Losentscheid.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag hat jeder Bewerber / jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft folgende Angaben / Unterlagen einzureichen:
1. Allgemeine Unternehmesdarstellung / Firmenprofil,
2. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (möglichst nicht älter als 3 Monate, Kopie ausreichend).
Der Bewerber / jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens Angaben zum Brutto-Gesamtumsatz in den letzten 3 Kalenderjahren (2018, 2019, 2020), getrennt nach Jahren vorzulegen.
Der Bewerber muss / die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft in der Summe müssen in den letzten 3 Jahren einen Umsatz von mindestens brutto [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr erzielt haben.
Der Bewerber / jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit / fachlichen Eignung mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens folgende Angaben / Unterlagen einzureichen:
1. Angaben zu in den letzten 7 Jahren (seit 1/2014) erbrahcten Bauleistungen vergleichbarer Art (vollständige Errichtung von Hochbauten, vorzugsweise Wohnbau/sozialer Wohnungsbau) mit Benennung des Auftraggebers nebst Ansprechpartner, des Leistungszeitraums, der Baukosten sowie der Art und des Umfangs des Gebäudes (Nutzungsart und BGF) und Mitteilung, inwieweit die Leistungen im eigenen Betrieb oder durch einen ARGE-Partner/einen Nachunternehmer ausgeführt wurden,
2. Angaben zu in den letzten 7 Jahren (seit 1/2014) erbrachten Planungsleistungen für Neubaumaßnahmen im Hochbau, insbesondere für die Errichtung von Unterbringungs- / Wohngebäuden.
Der Bewerber muss / die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft müssen in der Summe für den Zeitraum der letzten 7 Jahre (seit 1/2014) mindestens folgende Referenzlage nachweisen:
1. Mindestens 1 Referenz über die schlüsselfertige Errichtung eines Wohngebäudes (insbes. Beherbergungsstätte / Flüchtlingsunterkunft / sozialer Wohnungsbau), welche jeweils sämtliche folgende Anforderungen erfüllen:
— Bauwerkskosten (KG 300-400) nach DIN 276 brutto i. H. v. mind. 5 Mio. EUR,
— Fertigstellung nach 01/2016,
— Referenz umfasst neben Bauausführung auch Objektplanung Gebäude und TGA-Fachplanung ab mindestens Lph. 5.
2. Mindestens 1 Referenz über die schlüsselfertige Errichtung eines Wohngebäudes (insbes. Beherbergungsstätte / Flüchtlingsunterkunft/sozialer Wohnungsbau), welche jeweils sämtliche folgende Anforderungen erfüllen:
— Bauwerkskosten (KG 300-400) nach DIN 276 brutto i. H. v. mind. 2,0 Mio. EUR,
— Fertigstellung nach 01/2016,
— Referenz umfasst neben Bauausführung auch Objektplanung Gebäude und TGA-Fachplanung ab mindestens Lph. 5.
3. Mindestens 1 Referenz über Leistungen der Objektplanung (Lph. 2-4) für den Neubau eines Wohngebäudes, welche jeweils sämtliche folgende Anforderungen erfüllen:
— Bauwerkskosten (KG 300-400) nach DIN 276 brutto i. H. v. mind. 5 Mio. EUR,
— Fertigstellung nach 1/2016.
4. Mindestens 1 Referenz über Leistungen der Objektplanung (Lph. 2-4) für den Neubau eines Wohngebäudes, welche jeweils sämtliche folgende Anforderungen erfüllen:
— Bauwerkskosten (KG 300-400) nach DIN 276 brutto i. H. v. mind. 2,0 Mio. EUR,
— Fertigstellung nach 1/2016.
Besondere Bedingungen für die Auftragsdurchführung folgen aus dem Saarländischen Tariftreuegesetz (STTG).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens um Teilnahme am Vergabeverfahren zu bewerben. Das Bewerbungsformular sowie ein Informationsmemorandum zum Bauvorhaben werden ausschließlich elektronisch über den unter Ziff. I.1 genannten elektronischen Projektraum über die Vergabeplattform DTVP zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Am Auftrag interessierte Unternehmen werden daher darum gebeten, sich auf dem Vergabeportal zu registrieren und im eigenen Interesse die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren. Hinweise auf neue Nachrichten zu dem laufenden Vergabeverfahren werden vom Vergabeportal ausschließlich an die bei der Registrierung abgefragte Mailadresse des registrierten Unternehmens versandt.
2. Der Teilnahmeantrag enthält neben Erklärungsvordrucken zu den unter Ziff. III.1) geforderten Angaben den Vordruck einer Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen i. S. d. § 6e EU Abs. 1, Abs. 4 und Abs. 6 VOB / A, den Vordruck einer Eigenerklärung gem. § 19 Abs. 3 MiLoG sowie den Vordruck einer Bewerbergemeinschaftserklärung. Der Teilnahmeantrag mit den unter Ziff. III.1) geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist bis zu dem unter Ziff. IV.2.2) genannten Termin ausschließlich elektronisch über das Bietertool der Vergabeplattform einzureichen. Bewerbungen, die verspätet oder nicht elektronisch eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
3. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 10 Kalendertagen vor Ablauf der Bewerbungsfrist über das elektronische Vergabeportal (Kommunikation) eingereicht werden.
4. Im Rahmen des Vergabeverfahrens sind Planungsunterlagen mit Lösungsvorschlägen zur Planungsaufgabe vorzulegen, welche wesentlichen Einfluss auf die Vergabeentscheidung haben. Für diese Leistung erhalten alle Bieter, welche nicht mit der Planung und Errichtung beauftragt werden, eine Aufwandsentschädigung in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR brutto. Einzelheiten regeln die Vergabeunterlagen, welche nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern zur Verfügung gestellt werden.
5. Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren mangels eines ausreichenden Wettbewerbs einzustellen, wenn nach dem Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs weniger als 3 geeignete Bewerber / Bewerbergemeinschaften für eine Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung stehen. Weiter behält sich der Auftraggeber vor, im Teilnahmewettbewerb nicht berücksichtigte Bewerber nachträglich zur Angebotsabgabe aufzufordern, wenn ein zur Abgabe eines Angebots aufgeforderter Bewerber von einer Beteiligung am Verfahren Abstand nimmt.
6. Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblattveröffentlichte Text maßgeblich.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4MDWWJ.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Siehe § 160 Abs. 3 GWB:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterklagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt“.