Sanierung Bestandsgebäude der Deutschen Rentenversicherung Saarland Referenznummer der Bekanntmachung: Leistungsverzeichnis 3-025 Lieferung und Ausführung von Metall- und Verglasungsarbeiten
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66123
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.drv-saarland.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Bestandsgebäude der Deutschen Rentenversicherung Saarland
Das Verwaltungsgebäude der Deutschen Rentenversicherung Saarland in der Martin-Luther-Straße 2-4 /Ecke Egon-Reinert-Straße in 66111 Saarbrücken soll saniert werden.
Das Gebäude besteht aus drei Gebäudeteilen. Die Bruttogrundfläche des Gebäudes beträgt 19 700,00 m2 und der Brutto-Rauminhalt 60 000,00 m³. Das Verwaltungsgebäude wurde 1951 errichtet. Es steht seit 2001 unter Denkmalschutz. Die Sanierung erfolgt in einem Bauabschnitt. Im Rahmen des Sanierungsprojektes müssen unter anderem die Fenster des Gebäudes erneuert werden.
Saarbrücken
Beschafft werden die Lieferung und Ausführung von Metall- und Verglasungsarbeiten:
— 1.200,00 Stück Ausbau und Entsorgung Aluminium-Fenster
— 1.200,00 Stück Hochwärmegedämmte Aluminiumfenster liefern (verschiedene Ausführungen)
— 223,00 Stück Magnetkontakt
— 420,000 Stück Absturzsicherung mit Vierkantstahl
— 170,00 m Austausch Deckschalen Pfosten-Riegel-Konstruktion
— 994,00 Stück Sonnenschutz Lamellenraffstoren
— 137,00 Stück Blendenkasten als Blindblende ohne Behang
— 11,00 Stück Aluminium-Rahmentür-Element
— 1,00 Stück Tür- und Fensterreinigung komplett
Option Wartung:
Teil der Ausschreibung ist außerdem ein Wartungsvertrag. Der Wartungsvertrag wird optional ausgeschrieben. Eine Auftragserteilung erfolgt zunächst ausschließlich für die Hauptleistung (Lieferung und Ausführung).
Das Angebot der Wartungsleistungen ist zwingend mit dem Angebot der Hauptleistung abzugeben. Dafür ist der Wartungsvertrag in ausgefüllter Form dem Angebot beizulegen. Das Angebot der Wartungsleistungen geht in die Angebotswertung ein (vgl. Ziffer 0.4.2 des Leistungsverzeichnisses).
Wartungsvertrag
1. In Ergänzung zu Ziffer II.2.7): Die Laufzeit des Vertrages wurde in Werk- bzw. Arbeitstagen angegeben. Eine Arbeitswoche/Kalenderwoche entspricht 5 Werktagen. Als Werktage im Sinne dieses Vertrages gelten die Wochentage Montag bis Freitag.
2. Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist nicht zulässig (§ 8 EU Abs. 2 Nr. 4 VOB/A).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Soweit möglich führen präqualifizierte Unternehmen den Nachweis der folgenden Anforderungen durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Nicht-präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis mit dem Angebot das in diesem Punkt ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Soweit Präqualifikation und/oder Formblatt
124 die erforderliche Erklärung nicht beinhalten, führt der Bieter die Erklärung mit dem angegebenen Formblatt:
A) Erklärung, dass Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A nicht vorliegen.
Hinweis: Soweit Ausschlussgründe gem. § 6e EU VOB/A vorliegen, ist dies vom Bieter anzuzeigen. Auf Anforderung sind vom Bieter die Unterlagen hinsichtlich der Maßnahmen vorzulegen, die der Bieter zur Herstellung seiner Zuverlässigkeit vorgenommen hat (z. B. Unterlagen zur Selbstreinigung).
B) Erklärung, dass die als Verantwortliche handelnden Personen des Unternehmens in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden sind.
C) Erklärung zur Eintragung in das Berufsregister.Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, sind durch nicht-präqualifizierte Unternehmen als Nachweis auf Anforderung zudem folgende Belege vorzulegen:
— Gewerbeanmeldung,
— Handelsregisterauszug,
— Eintragung in die Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
D) Erklärung bezüglich der Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
E) Verzeichnis derjenigen Leistungen (Art und Umfang), die der Bieter im Wege von Unteraufträgen an Dritte zu vergeben gedenkt (Formblatt 233).
Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, sind durch präqualifizierte und nicht-präqualifizierte Unternehmen die Namen der Nachunternehmer zu nennen. Darüber hinaus ist auf Anforderung für jedes als Nachunternehmer genanntes Unternehmen die Verpflichtungserklärung des Formblattes 236 sowie zum Nachweis der Eignung des Nachunternehmers für jeden Nachunternehmer die Erklärungen und Nachweise nach Ziffer III.1.1.und III.1.3. dieser Bekanntmachung zu übergeben. Präqualifizierte Nachunternehmer führen den Nachweis der Anforderungen durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Nicht-präqualifizierte Nachunternehmer haben als vorläufigen Nachweis mit dem Angebot das in diesem Punkt ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen und auf Anforderung die in den Ziffern III.1.1 und III.1.3 dieser Auftragsbekanntmachung festgelegten Nachweise zu übergeben.
F) Erklärung (soweit erforderlich) der Bietergemeinschaftsmitglieder einschließlich Benennung desjenigen, der die Bietergemeinschaft vertritt (Formblatt 234).
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften sind die gem. Ziffer III.1.1. bis III.1.3. genannten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
G) Erklärung zur Eignungsleihe (soweit erforderlich): Eigenerklärung zur Eignungsleihe (Formblatt 235) einschließlich der Verpflichtungserklärung des Unternehmens/sonstigen Dritten (Formblatt 236). Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines
Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten) hat der Bieter eine verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 6d Abs. 1 Satz 3 EU VOB/A) sowie eine Erklärung der gemeinsamen Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe.
Hinsichtlich der vorzulegenden Erklärungen vgl. Ziffer IV.3 dieser Auftragsbekanntmachung.
Soweit möglich führen präqualifizierte Unternehmen den Nachweis der folgenden Anforderungen durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Nicht-präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis mit dem Angebot das in diesem Punkt ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Soweit Präqualifikation und/oder Formblatt 124 die erforderliche Erklärung nicht beinhalten, führt der Bieter die Erklärung mit dem angegebenen Formblatt.
Folgende Anforderungen sind abzudecken:
A) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren in Euro, soweit er Bauleistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Vergleichbare Leistungen sind Leistungen der Lieferung und Ausführung von (kombinierten) Metall- und Verglasungsarbeiten.
B) Erklärung, dass in Bezug auf das Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
C) Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat.
D) Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall i. H. v. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden, sowie von 1,0 Mio. EUR für Sachschäden. Sowohl präqualifizierte Unternehmen, als auch nicht-präqualifizierte Unternehmen müssen einen Nachweis der Haftpflichtversicherungsdeckung bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Haftpflichtversicherung im Auftragsfall mit den Angebotsunterlagen vorlegen.
E) Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind durch nicht-präqualifizierte Unternehmen zusätzlich auf Anforderung folgende Nachweise vorzulegen:
— eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse,
— eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. eine Bescheinigung in Steuersachen,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
F) Soweit ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt worden ist, ist der Bieter verpflichtet, dies mitzuteilen und hat den Insolvenzplan auf Verlangen vorzulegen.
G) Bei Abgabe des Angebotes ist der Bieter verpflichtet, die Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für die Vergabe von öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungen zu übergeben.
Soweit möglich führen präqualifizierte Unternehmen den Nachweis der folgenden Anforderungen durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Nicht-präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis mit dem Angebot das in diesem Punkt ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Soweit Präqualifikation und/oder Formblatt 124 die erforderliche Erklärung nicht beinhalten, führt der Bieter die Erklärung mit dem angegebenen Formblatt. Folgende Anforderungen sind abzudecken:
A) Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt hat. Vergleichbare Leistungen sind Leistungen der Lieferung und Ausführung von (kombinierten) Metall- und Verglasungsarbeiten. Falls das Angebot in die engere Wahl gelangt, sind von nicht-präqualifizierten Unternehmen zusätzlich auf Anforderung drei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen:
— Ansprechpartner,
— Art der ausgeführten Leistung,
— Auftragssumme,
— Ausführungszeitraum,
— stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl.
Angabe der ausgeführten Mengen,
— Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer,
— stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung),
— Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung,
— Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal),
— Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabeder Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden,
— Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
B) Falls das Angebot in die engere Wahl gelangt, ist durch nicht-präqualifizierte Unternehmen zusätzlich als Nachweis auf Anforderung vorzulegen:
— Erklärung über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte,
— Angabe der technischen Fachkräfte, über die das Unternehmen für die Ausführung der Leistung verfügt.
Abschnitt IV: Verfahren
Elektronisch
Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Zu Ziffer III.1.1) dieser Auftragsbekanntmachung:
Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrere Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen:
a) Erklärung, dass Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A nicht vorliegen.
Hinweis: Soweit Ausschlussgründe gem. § 6e EU VOB/A ist dies vom Unternehmen anzuzeigen. Auf Anforderung sind vom Unternehmen, bei dem sich der Bieter die Eignung leihen möchte, die Unterlagen hinsichtlich der Maßnahmen vorzulegen, die das Unternehmen zur Herstellung seiner Zuverlässigkeit vorgenommen hat (z. B. Unterlagen zur Selbstreinigung).
b) Erklärung, dass die als Verantwortliche handelnden Personen des Unternehmens in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden sind.
c) Erklärung zur Eintragung in das Berufsregister. Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, sind durch nicht-präqualifizierte Unternehmen als Nachweis auf Anforderung folgende Belege vorzulegen:
— Gewerbeanmeldung,
— Handelsregisterauszug,
— Eintragung in die Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
d) Erklärung bezüglich der Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
e) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. (Verwendung des entsprechenden Formblatts (soweit vorhanden) oder durch Präqualifikationsnummer je nach dem, welche Eignung in Anspruch genommen werden soll). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung auf Anforderung die entsprechend in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Nachweise vorzulegen.
2. Der Auftraggeber behält sich soweit notwendig vor, im Rahmen der Preisprüfung unter anderem folgende
Weitere Unterlagen anzufordern:
— Formblätter 221 oder 222,
— Formblatt 223,
— Produktdatenblätter,
— Urkalkulation/Kalkulationsgrundlage.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.