Campus Goethe-Gymnasium Rutheneum, Burgstraße 2-4, 07545 Gera; I3300-0004 Neubau Schulgebäude, I3300-0004.1 Sanierung Reußisches Regierungsgebäude Referenznummer der Bekanntmachung: 20 VOB 118
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gera
NUTS-Code: DEG02 Gera, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07545
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gera.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Campus Goethe-Gymnasium Rutheneum, Burgstraße 2-4, 07545 Gera; I3300-0004 Neubau Schulgebäude, I3300-0004.1 Sanierung Reußisches Regierungsgebäude
Interaktive Tafeln, Displays
Neubau
— 7,00 St TD-Interactive Whiteboard — Touch Display 86 Zoll,
— 7,00 St Gestell für Interactive Whiteboard 86 Zoll,
— 1,00 St DE-Smart Bildschirm 75 Zoll,
— 18,00 St DK-Digitale Tafel — Smart Bildschirm 75 Zoll.
RRG
— 2,00 St TD-Interactive Whiteboard — Touch Display 86 Zoll,
— 2,00 St TD-Interactive Whiteboard — Touch Display 75 Zoll,
— 1,00 St Gestell für Interactive Whiteboard 86 Zoll‚ mit Klappflügeln,
— 2,00 St Gestell für Interactive Whiteboard 75 Zoll, Fahrbar mit Klappflügeln.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Campus Goethe-Gymnasium Rutheneum, Burgstraße 2-4, 07545 Gera; I3300-0004 Neubau Schulgebäude, I3300-0004.1 Sanierung Reußisches Regierungsgebäude
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12349
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB).
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB):
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung einer Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gera
Postleitzahl: 07545
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.gera.de