Ausschreibung Zustellung von Briefsendungen bis 1 000 Gramm in Thüringen Referenznummer der Bekanntmachung: 40/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG Thüringen
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://plus.aok.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung Zustellung von Briefsendungen bis 1 000 Gramm in Thüringen
Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung im Sinne des § 21 VgV über die Zustellung von Briefsendungen der AOK PLUS — Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen bis 1 000 Gramm (lizenzpflichtige Postdienstleistungen i. S. d. § 5 Abs. 1 PostG) im Freistaat Thüringen. Vorgelagerte Postdienstleistungen, wie der Briefdruck, das Kuvertieren, das Freimachen und das Vorsortieren der Sendungen, sind — mit Ausnahme der Frankierung — nicht Leistungsgegenstand des vorliegenden Beschaffungsvorhabens.
Die Ausschreibung umfasst insgesamt 3 Lose. Die Zustellgebiete werden durch Leitbereichsangaben (PLZ) definiert. Die Abholung erfolgt an jeweils zwei Orten in Erfurt und Suhl.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Angaben zum voraussichtlichen Auftragsvolumen gesamt für alle Lose: Abholung, Beförderung und Zustellung von ca. 3.100.000 Briefsendungen bis 1 000 g pro Jahr. Es handelt sich hierbei lediglich um eine Schätzung bzw. Erfahrungswerte aus der Vergangenheit. Es wird darauf hingewiesen, dass die geschätzte Auftragsmenge, die grundsätzlich als Höchstmenge zu verstehen ist, lediglich als Kalkulationshilfe dient und daher kein verbindliches Abnahmevolumen darstellt. Es ist daher möglich, dass die angegebene Menge signifikant über- bzw. unterschritten werden kann. Die Auftraggeberin behält sich vor, innerhalb der Laufzeit der Rahmenvereinbarung bei Bedarf Mehrabnahmen abzurufen, die die geschätzte Menge um bis zu 50 % überschreiten können. Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
PLZ-Bereich 07 - Ostthüringen
PLZ-Bereich 07 - Ostthüringen
Voraussichtliches Auftragsvolumen für Los 1: Abholung, Beförderung und Zustellung von ca. 926.195 Briefsendungen bis 1 000 g pro Jahr. Es handelt sich hierbei lediglich um eine Schätzung bzw. Erfahrungswerte aus der Vergangenheit. Es wird darauf hingewiesen, dass die geschätzte Auftragsmenge, die grundsätzlich als Höchstmenge zu verstehen ist, lediglich als Kalkulationshilfe dient und daher kein verbindliches Abnahmevolumen darstellt. Es ist daher möglich, dass die angegebene Menge signifikant über- bzw. unterschritten werden kann. Die Auftraggeberin behält sich vor, innerhalb der Laufzeit der Rahmenvereinbarung bei Bedarf Mehrabnahmen abzurufen, die die geschätzte Menge um bis zu 50 % überschreiten können. Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
PLZ-Bereich 98/teilw. 96 und 36 - Südthüringen
PLZ-Bereich 98/teilw. 96 und 36 - Südthüringen
Voraussichtliches Auftragsvolumen für Los 2: Abholung, Beförderung und Zustellung von ca. 705.234 Briefsendungen bis 1 000 g pro Jahr. Es handelt sich hierbei lediglich um eine Schätzung bzw. Erfahrungswerte aus der Vergangenheit. Es wird darauf hingewiesen, dass die geschätzte Auftragsmenge, die grundsätzlich als Höchstmenge zu verstehen ist, lediglich als Kalkulationshilfe dient und daher kein verbindliches Abnahmevolumen darstellt. Es ist daher möglich, dass die angegebene Menge signifikant über- bzw. unterschritten werden kann. Die Auftraggeberin behält sich vor, innerhalb der Laufzeit der Rahmenvereinbarung bei Bedarf Mehrabnahmen abzurufen, die die geschätzte Menge um bis zu 50 % überschreiten können. Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
PLZ-Bereich 99/teilw. 37 und 06 - Nordthüringen
PLZ-Bereich 99/teilw. 37 und 06 - Nordthüringen
Voraussichtliches Auftragsvolumen für Los 3: Abholung, Beförderung und Zustellung von ca. 1.503.402 Briefsendungen bis 1 000 g pro Jahr. Es handelt sich hierbei lediglich um eine Schätzung bzw. Erfahrungswerte aus der Vergangenheit. Es wird darauf hingewiesen, dass die geschätzte Auftragsmenge, die grundsätzlich als Höchstmenge zu verstehen ist, lediglich als Kalkulationshilfe dient und daher kein verbindliches Abnahmevolumen darstellt. Es ist daher möglich, dass die angegebene Menge signifikant über- bzw. unterschritten werden kann. Die Auftraggeberin behält sich vor, innerhalb der Laufzeit der Rahmenvereinbarung bei Bedarf Mehrabnahmen abzurufen, die die geschätzte Menge um bis zu 50 % überschreiten können. Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 6 der Vergabeunterlagen)
— Vorlage einer gültigen (Gewerbe-) Erlaubnis (Lizenz) nach § 5 Abs. 1 PostG (in Kopie)
Im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern behält sich die Auftraggeberin vor, sich von demjenigen Bieter, welcher für den Zuschlag in Betracht kommt, vor Zuschlagserteilung eine Kopie der entsprechenden Lizenzurkunde der Bundesnetzagentur für Telekommunikation und Post der/s Unterauftragnehmer/s vorlegen zu lassen.
(1) - Eigenerklärung zum Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, aufgesplittet je Geschäftsjahr (Anlage 7 der Vergabeunterlagen)
(2) - Eigenerklärung des Bieters, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Versicherungssummen je Schadensereignis: mindestens 3 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden und mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden, die auch die Verletzung von Vorschriften zum Datenschutz (einschließlich Sozialdaten) in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR umfasst, abgeschlossen ist bzw. wird und für die gesamte Vertragslaufzeit unterhalten und dies auf Verlangen der Auftraggeberin nach Zuschlagserteilung nachgewiesen wird. Die Anlage 8 der Vergabeunterlagen ist zu verwenden.
Zu (1): Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter als geeignet, welche in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Durchschnitt folgende Mindestumsätze vorweisen können:
Los 1: 0,50 Mio. EUR
Los 2: 0,40 Mio. EUR
Los 3: 0,90 Mio. EUR
Soweit sich ein Bieter auf mehrere Lose bewirbt, hat er den addierten Umsatz der betroffenen Lose nachzuweisen.
— Detaillierte Darstellung von Referenzprojekten vergleichbarer Art und Größe innerhalb der letzten 3 Jahre unter Angabe von
—— Auftraggeber
—— Ansprechpartner des Auftraggebers einschließlich Telefonnummer
—— Angaben zum Leistungsgegenstand, insbesondere zur Sendungsart
—— Laufzeit
—— Sendungsvolumen pro Jahr
Unter Verwendung von Anlage 9, welche ggfs. zu vervielfältigen ist.
Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter als geeignet, welche (wenigstens) 2 Referenzen jeweils mit einer Vertragslaufzeit von mindestens einem Jahr vorweisen können, die mit dem verfahrensgegenständlichen Auftrag hinsichtlich Art und Umfang vergleichbar sind; die Referenzprojekte dürfen nicht mehr als drei Jahre zurückliegen.
Eine Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Art der hier ausgeschriebenen Leistungen ist insbesondere bei Übergabeeinschreiben, Einwurfeinschreiben sowie Dialogpost gegeben. Keine Vergleichbarkeit ist bei nicht adressierten Werbesendungen gegeben.
Eine Vergleichbarkeit im Hinblick auf den Umfang der hier ausgeschriebenen Leistungen ist nur gegeben, wenn bei diesen jährlich im Durchschnitt aller 2 Referenzprojekte wenigstens 40 % der Menge an Briefsendungen befördert wurde, auf welches sich der Bieter hier bewirbt. Ein Referenzprojekt wird dann nicht mehr gewertet, wenn es ein geringeres Beförderungsvolumen als 450.000 Sendungen aufweist.
Bewirbt sich ein Bieter nur auf die Lose 1 und/oder 2, wird ein Referenzprojekt dann nicht mehr gewertet, wenn es ein geringeres Beförderungsvolumen als 150.000 Sendungen aufweist.
Fiktives Beispiel: Beförderungsvolumen Los 1: 3 Mio. Sendungen, Los 2: 2 Mio. Sendungen, Los 3: 1 Mio. Sendungen. Bieter bewirbt sich auf 3 Lose, der Bieter muss somit mit seinen insgesamt 2 Referenzen ein durchschnittliches Beförderungsvolumen von 2,4 Mio. Sendungen nachweisen. Als Referenz werden nur solche Projekte gewertet, welche wenigstens 450.000 Sendungen aufweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Kommunikation zwischen der Auftraggeberin und den Bewerbern bzw. Bietern ist ausschließlich über den Projektraum des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (https://www.dtvp.de) möglich. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind über den Projektraum des Verfahrens auf der o. g. Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Die Antworten werden ausschließlich und einheitlich auf der o. g. Vergabeplattform für alle Bewerber bzw. Bieter auch ohne Registrierung sichtbar eingestellt und sind regelmäßig selbst einzuholen.
2. Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Anlage 11 der Vergabeunterlagen) abzugeben. Darin haben alle Mitglieder zu erklären, dass sie gesamtschuldnerisch haften und einen Bevollmächtigten zu benennen, welcher alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin vertritt. Die in Punkt III.1.1) und Punkt III.1.2) dieser Bekanntmachung aufgeführten Nachweise über die Geeignetheit des Unternehmens und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen. Die unter Punkt III.1.3) dieser Bekanntmachung genannten Eignungsnachweise sind für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gemeinschaftlich zu erbringen.
3. Die Auftraggeberin kann nach § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, an den gleichen Auftragnehmer im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Vergabebekanntmachung vergeben. Vorliegend gilt dies bis zu einem Auftragsvolumen von jährlich maximal [Betrag gelöscht] EUR (netto). Als gleichartig gelten sämtliche Postdienstleistungen i. S. d. § 4 Nr. 1 PostG, einschließlich Kurierdienstleistungen i. S. d. § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG, im Geltungsbereich des Postgesetzes.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRYDWHE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
"§ 134 Informations- und Wartepflicht.
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist,
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist...
§ 135 Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 verstoßen hat...
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind...
§ 168 Entscheidung der Vergabekammer:
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken,
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden ...".