Ausschreibung Modellvorhaben zur Behandlung von Varikosen gemäß §§ 63, 64 SGB V Referenznummer der Bekanntmachung: 01/2021

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG Thüringen
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://plus.aok.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRYD2V8/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRYD2V8
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Ausschreibung Modellvorhaben zur Behandlung von Varikosen gemäß §§ 63, 64 SGB V

Referenznummer der Bekanntmachung: 01/2021
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
85100000 Dienstleistungen des Gesundheitswesens
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist der Abschluss eines Modellvorhabens zur Behandlungen von Varikosen gemäß §§ 63, 64 SGB V für Versicherte der AOK PLUS — Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen in den Freistaaten Sachsen und Thüringen und damit in den Bezirken der Kassenärztlichen Vereinigungen Sachsen und Thüringen. Die Auftraggeberin unterstützt unterschiedliche Maßnahmen, die zu einer stetigen Verbesserung der ambulanten ärztlichen Versorgung führen. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die Auftraggeberin, ihren Versicherten mit diagnostizierten Varizen der unteren Extremitäten, den Zugang zu endoluminalen Behandlungsverfahren mittels Laser- oder Radiofrequenztechnik zu ermöglichen. Bei den endoluminalen Behandlungsverfahren handelt es sich um Leistungen, die derzeit nicht im Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung enthalten sind. Im Rahmen der Regelversorgung erfolgt die Varizen-Behandlung während eines stationär durchgeführten operativen Eingriffs. Die endoluminalen Verfahren hingegen können ambulant durchgeführt werden, sind für den Patienten weniger belastend und führen darüber hinaus zu verkürzten Heilungszeiten. Zur Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen und wirtschaftlichen endoluminalen Versorgung soll daher ein Modellvorhaben gemäß §§ 63, 64 SGB V abgeschlossen werden und damit die Wirkungsweise gegenüber herkömmlichen Verfahren mit dem Ziel, diese in die Regelversorgung zu überführen, erprobt werden. Das Angebot soll flächendeckend umgesetzt werden. Der Auftragnehmer hat die ambulante ärztliche Versorgung über am Vertrag teilnehmende Leistungserbringer entsprechend anzubieten, aufzubauen und umzusetzen. Behandelt werden ausschließlich in den Versorgungsvertrag eingeschriebene Versicherte. Die Teilnahme von Leistungserbringern am Vertrag sowie die Einschreibung von Versicherten in den Vertrag ist freiwillig. Im Zusammenhang mit der Umsetzung des Versorgungsvertrages übernimmt der Auftragnehmer darüber hinaus Managementaufgaben. Hierzu gehören insbesondere die Kommunikation und Information zum Versorgungsangebot in der Ärzteschaft, die Verwaltung der teilnehmenden Leistungserbringer, die Abrechnung der ärztlichen Leistungen mit der Auftraggeberin sowie Leistungen im Zusammenhang mit der Evaluation. Da die Teilnahme sowohl für Ärzte als auch für Versicherte freiwillig sein muss, liegt die Steuerung der konkreten Teilnahme nicht im Einflussbereich der Auftraggeberin. Aufgrund von vorliegenden Erfahrungen mit Kostenerstattungen von Einzelfallanträgen sowohl in Sachsen als auch in Thüringen und der Beratung durch medizinische Fachexperten kann die Auftraggeberin eine entsprechende Population an Versicherten daher lediglich abschätzen. Die Auftraggeberin schätzt, dass für die gesamte Laufzeit des Vertrages ein Potential von insgesamt ca. 43 000 teilnehmenden Versicherten besteht. Unter Punkt C.II. der Vergabeunterlagen werden die geschätzten Mengen (Anzahl der Abrechnungsfälle) für die Behandlung mittels Laser- und Radiofrequenztherapie als Kalkulationsgrundlage mitgeteilt. Diese Angaben stellen keine Angaben zum tatsächlichen Auftragsvolumen dar. Die Mengenangaben stellen auch kein garantiertes Abnahmevolumen dar und können signifikant über- bzw. unterschritten werden. Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist den Vergabeunterlagen als Anlage 1 beigefügt. Die einzelnen Leistungsinhalte einschließlich der jeweils dazugehörigen Abrechnungsregeln sind dem Vertrag (Anlage 2-1 und 2-2 der Vergabeunterlagen) zu entnehmen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Region Sachsen

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
85121200 Dienstleistungen von Fachärzten
85120000 Dienstleistungen von Arztpraxen und zugehörige Dienstleistungen
85121100 Dienstleistungen von praktischen Ärzten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED Sachsen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand dieses Loses ist der Abschluss eines Modellvorhabens zur Behandlungen von Varikosen gemäß §§ 63, 64 SGB V für Versicherte der AOK PLUS — Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen im Freistaat Sachsen und damit im Bezirk der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen. Die Auftraggeberin unterstützt unterschiedliche Maßnahmen, die zu einer stetigen Verbesserung der ambulanten ärztlichen Versorgung führen. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die Auftraggeberin, ihren Versicherten mit diagnostizierten Varizen der unteren Extremitäten, den Zugang zu endoluminalen Behandlungsverfahren mittels Laser- oder Radiofrequenztechnik zu ermöglichen. Bei den endoluminalen Behandlungsverfahren handelt es sich um eine Leistung, die derzeit nicht im Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung enthalten ist. Im Rahmen der Regelversorgung erfolgt die Varizen-Behandlung während eines stationär durchgeführten operativen Eingriffs. Die endoluminalen Verfahren hingegen können ambulant durchgeführt werden, sind für den Patienten weniger belastend und führen darüber hinaus zu verkürzten Heilungszeiten. Zur Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen und wirtschaftlichen endoluminalen Versorgung soll daher ein Modellvorhaben gemäß § 63 SGB V abgeschlossen werden und damit die Wirkungsweise gegenüber herkömmlichen Verfahren mit dem Ziel, diese in die Regelversorgung zu überführen, erprobt werden. Das Angebot soll im Freistaat Sachsen flächendeckend umgesetzt werden. Der Auftragnehmer hat die ambulante ärztliche Versorgung über am Vertrag teilnehmende Leistungserbringer entsprechend anzubieten, aufzubauen und umzusetzen. Behandelt werden ausschließlich in den Versorgungsvertrag eingeschriebene Versicherte. Die Teilnahme von Leistungserbringern am Vertrag sowie die Einschreibung von Versicherten in den Vertrag ist freiwillig. Im Zusammenhang mit der Umsetzung des Versorgungsvertrages übernimmt der Auftragnehmer darüber hinaus Managementaufgaben. Hierzu gehören insbesondere die Kommunikation und Information zum Versorgungsangebot in der Ärzteschaft, die Verwaltung der teilnehmenden Leistungserbringer, die Abrechnung der ärztlichen Leistungen mit der Auftraggeberin sowie Leistungen im Zusammenhang mit der Evaluation. Da die Teilnahme sowohl für Ärzte als auch für Versicherte freiwillig sein muss, liegt die Steuerung der konkreten Teilnahme nicht im Einflussbereich der Auftraggeberin. Aufgrund von vorliegenden Erfahrungen mit Kostenerstattungen von Einzelfallanträgen sowohl in Sachsen als auch in Thüringen und der Beratung durch medizinische Fachexperten kann die Auftraggeberin eine entsprechende Population an Versicherten daher lediglich abschätzen. Die Auftraggeberin schätzt, dass für die gesamte Laufzeit des Vertrages in Los 1 ein Potential von insgesamt ca. 30 000 teilnehmenden Versicherten besteht. Unter Punkt C.II. der Vergabeunterlagen werden die geschätzten Mengen (Anzahl der Abrechnungsfälle) für die Behandlung mittels Laser- und Radiofrequenztherapie in Los 1 als Kalkulationsgrundlage mitgeteilt. Diese Angaben stellen keine Angaben zum tatsächlichen Auftragsvolumen dar. Die Mengenangaben stellen auch kein garantiertes Abnahmevolumen dar und können signifikant über- bzw. unterschritten werden. Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist den Vergabeunterlagen als Anlage 1 beigefügt. Die einzelnen Leistungsinhalte einschließlich der jeweils dazugehörigen Abrechnungsregeln sind dem Vertrag (Anlage 2-1 der Vergabeunterlagen) zu entnehmen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/10/2021
Ende: 30/09/2029
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Region Thüringen

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
85121200 Dienstleistungen von Fachärzten
85120000 Dienstleistungen von Arztpraxen und zugehörige Dienstleistungen
85121100 Dienstleistungen von praktischen Ärzten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG Thüringen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand dieses Loses ist der Abschluss eines Modellvorhabens zur Behandlungen von Varikosen gemäß §§ 63, 64 SGB V für Versicherte der AOK PLUS — Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen im Freistaat Thüringen und damit im Bezirk der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen. Die Auftraggeberin unterstützt unterschiedliche Maßnahmen, die zu einer stetigen Verbesserung der ambulanten ärztlichen Versorgung führen. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die Auftraggeberin, ihren Versicherten mit diagnostizierten Varizen der unteren Extremitäten, den Zugang zu endoluminalen Behandlungsverfahren mittels Laser- oder Radiofrequenztechnik zu ermöglichen. Bei den endoluminalen Behandlungsverfahren handelt es sich um eine Leistung, die derzeit nicht im Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung enthalten ist. Im Rahmen der Regelversorgung erfolgt die Varizen-Behandlung während eines stationär durchgeführten operativen Eingriffs. Die endoluminalen Verfahren hingegen können ambulant durchgeführt werden, sind für den Patienten weniger belastend und führen darüber hinaus zu verkürzten Heilungszeiten. Zur Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen und wirtschaftlichen endoluminalen Versorgung soll daher ein Modellvorhaben gemäß § 63 SGB V abgeschlossen werden und damit die Wirkungsweise gegenüber herkömmlichen Verfahren mit dem Ziel, diese in die Regelversorgung zu überführen, erprobt werden. Das Angebot soll im Freistaat Thüringen flächendeckend umgesetzt werden. Der Auftragnehmer hat die ambulante ärztliche Versorgung über am Vertrag teilnehmende Leistungserbringer entsprechend anzubieten, aufzubauen und umzusetzen. Behandelt werden ausschließlich in den Versorgungsvertrag eingeschriebene Versicherte. Die Teilnahme von Leistungserbringern am Vertrag sowie die Einschreibung von Versicherten in den Vertrag ist freiwillig. Im Zusammenhang mit der Umsetzung des Versorgungsvertrages übernimmt der Auftragnehmer darüber hinaus Managementaufgaben. Hierzu gehören insbesondere die Kommunikation und Information zum Versorgungsangebot in der Ärzteschaft, die Verwaltung der teilnehmenden Leistungserbringer, die Abrechnung der ärztlichen Leistungen mit der Auftraggeberin sowie Leistungen im Zusammenhang mit der Evaluation. Da die Teilnahme sowohl für Ärzte als auch für Versicherte freiwillig sein muss, liegt die Steuerung der konkreten Teilnahme nicht im Einflussbereich der Auftraggeberin. Aufgrund von vorliegenden Erfahrungen mit Kostenerstattungen von Einzelfallanträgen sowohl in Sachsen als auch in Thüringen und der Beratung durch medizinische Fachexperten kann die Auftraggeberin eine entsprechende Population an Versicherten daher lediglich abschätzen. Die Auftraggeberin schätzt, dass für die gesamte Laufzeit des Vertrages ein Potential von insgesamt ca. 13 000 teilnehmenden Versicherten besteht. Unter Punkt C.II. der Vergabeunterlagen werden die geschätzten Mengen (Anzahl der Abrechnungsfälle) für die Behandlung mittels Laser- und Radiofrequenztherapie in Los 2 als Kalkulationsgrundlage mitgeteilt. Diese Angaben stellen keine Angaben zum tatsächlichen Auftragsvolumen dar. Die Mengenangaben stellen auch kein garantiertes Abnahmevolumen dar und können signifikant über- bzw. unterschritten werden. Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist den Vergabeunterlagen als Anlage 1 beigefügt. Die einzelnen Leistungsinhalte einschließlich der jeweils dazugehörigen Abrechnungsregeln sind dem Vertrag (Anlage 2-2 der Vergabeunterlagen) zu entnehmen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/10/2021
Ende: 30/09/2029
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 4 der Vergabeunterlagen).

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

— detaillierte Darstellung von Referenzprojekten von vergleichbarer Art und vergleichbarem Umfang innerhalb der letzten 3 Jahre unter Angabe

—— des Kunden unter Angabe eines Ansprechpartners einschließlich Telefonnummer,

—— der inhaltlichen Beschreibung des Auftrages,

—— des abgerechneten Volumens in EUR,

—— der Zahl der am Vertrag teilnehmenden Leistungserbringer,

—— der Zahl der in den Vertrag eingeschriebenen Versicherten und

—— des Leistungszeitraumes.

Unter Verwendung der Anlage 5 der Vergabeunterlagen, welche gegebenenfalls zu vervielfältigen ist.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Die Aufraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter als geeignet, welche durch ein oder mehrere Referenzprojekte Erfahrungen im Management (Gestaltung, Vermarktung und Abwicklung) von selektivvertraglichen Leistungen für gesetzliche Krankenversicherungen nach dem SGB V einschließlich der Abrechnung nach der Technischen Anlage zu den Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes über den Datenaustausch nach § 295 Abs. 1b SGB V nachweisen können. Dabei müssen das bzw. die Referenzprojekt/e insgesamt mit dem verfahrensgegenständlich Auftrag hinsichtlich des Umfangs vergleichbar sein. Eine Vergleichbarkeit im Hinblick auf den Umfang ist gegeben, wenn das bzw. die Referenzprojekt/e insgesamt mindestens folgendes Abrechnungsvolumen sowie die folgende Mindestanzahl teilnehmender Leistungserbringer und eingeschriebener Versicherter für das jeweilige Los aufweist/en:

Los 1:

Abrechnungsvolumen: [Betrag gelöscht] EUR

Zahl der teilnehmenden Leistungserbringer: 100

Zahl der in den Vertrag eingeschriebenen Versicherten: 10.000

Los 2:

Abrechnungsvolumen: [Betrag gelöscht] EUR

Zahl der teilnehmenden Leistungserbringer: 70

Zahl der in den Vertrag eingeschriebenen Versicherten: 6.000

Werden die geforderten Erfahrungen durch mehrere Referenzprojekte nachgewiesen, muss jedes einzelne Referenzprojekt im jeweiligen Los mindestens folgenden Umfang aufweisen:

Los 1:

Abrechnungsvolumen: [Betrag gelöscht] EUR

Zahl der teilnehmenden Leistungserbringer: 20

Zahl der in den Vertrag eingeschriebenen Versicherten: 2.000

Los 2:

Abrechnungsvolumen: [Betrag gelöscht] EUR

Zahl der teilnehmenden Leistungserbringer: 14

Zahl der in den Vertrag eingeschriebenen Versicherten: 1.200

Soweit ein Bieter sich auf beide Lose bewirbt, kann er für diese Lose auch das addierte Abrechnungsvolumen sowie der addierten Anzahl teilnehmender Ärzte und eingeschriebener Versicherter durch ein Referenzprojekt nachweisen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 04/05/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/07/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 04/05/2021
Ortszeit: 10:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Bieter/Bietergemeinschaften sind zum Öffnungstermin nicht zugelassen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Die Kommunikation zwischen der Auftraggeberin und den Bewerbern bzw. Bietern ist ausschließlich über den Projektraum des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (https://www.dtvp.de) möglich. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind über den Projektraum des Verfahrens auf der o. g. Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Die Antworten werden ausschließlich und einheitlich auf der o. g. Vergabeplattform für alle Bewerber bzw. Bieter auch ohne Registrierung sichtbar eingestellt und sind regelmäßig selbst einzuholen.

2. Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Anlage 6 der Vergabeunterlagen) abzugeben. Darin haben alle Mitglieder zu erklären, dass sie gesamtschuldnerisch haften und einen Bevollmächtigten zu benennen, welcher alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin vertritt. Der unter Punkt III.1.1) der Bekanntmachung aufgeführte Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist bei Bildung einer Bietergemeinschaft von je-dem Mitglied vorzulegen. Der unter Punkt III.1.3) der Bekanntmachung genannte Eignungsnachweis kann für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gemeinschaftlich erbracht werden.

3. Die Auftraggeberin kann nach § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, an den gleichen Auftragnehmer im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Vergabebekanntmachung vergeben. Dies gilt insbesondere für im Zusammenhang mit der ausgeschriebenen Leistung stehende Aufträge (z. B. Managementleistungen für weitere Versorgungsangebote) bis zu einem Auftragsvolumen von insgesamt maximal 55 Mio. EUR netto. Soweit die Auftraggeberin von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, soll der Auftrag zu den Bedingungen der hier ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung, soweit anwendbar, mit Ausnahme des Preises vergeben werden.

Bekanntmachungs-ID: CXP4YRYD2V8

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

„§ 134 Informations- und Wartepflicht:

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist,

(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,

(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist ...

§ 135 Unwirksamkeit:

(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 verstoßen hat...

§ 160 Einleitung, Antrag:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt),

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind...

§ 168 Entscheidung der Vergabekammer:

(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken,

(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/03/2021

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