Los 5 – Putzarbeiten, Landestheater Altenburg, Theaterplatz 19, 04600 Altenburg, Sanierung Bühnenmaschinerie und logistische Erschließung Referenznummer der Bekanntmachung: HB-B 033-2019-5
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altenburg
NUTS-Code: DEG0M Altenburger Land
Postleitzahl: 04600
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.altenburgerland.de
Abschnitt II: Gegenstand
Los 5 – Putzarbeiten, Landestheater Altenburg, Theaterplatz 19, 04600 Altenburg, Sanierung Bühnenmaschinerie und logistische Erschließung
Los 5 – Putzarbeiten.
04600 Altenburg
Los 5 – Putzarbeiten:
— 90 m2 Sanierputz,
— 540 m2 Pinselputz,
— 325 m2 Innenputz, einlagig,
— 400 m2 Innenputz, 2-lagig,
— 135 m Leibungsputz,
— 95 m Schlitze schließen,
— 325 m Anputzarbeiten Türen/Tore,
— diverse Fehlstellen/Putzausbesserungen.
Die vorliegende Bauleistung wird nicht weiter in Lose aufgeteilt. Weitere Lose zur Gesamtbaumaßnahme werden separat veröffentlicht. Angebote sind für ein oder mehrere Lose der Gesamtbaumaßnahme möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Allgemeine Angaben:
Der Nachweis der Eignung, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU VOB/A, kann wie folgt geführt werden:
1. durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
Zusätzliche auftragsbezogene Nachweise, die auch von präqualifizierten Unternehmen vorzulegen sind (sofern nicht im Rahmen der PQ vorhanden und soweit erforderlich): Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung.
2. durch Vorlage von Einzelnachweisen. Der öffentliche Auftraggeber kann vorsehen, dass für einzelne Angaben Eigenerklärungen ausreichend sind. Eigenerklärungen, die als vorläufiger Nachweis dienen, sind von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Ein entsprechendes Formular „Eigenerklärung zur Eignung“ liegt den Vergabeunterlagen bei. Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Bei vorgesehenem Einsatz von anderen Unternehmen/Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die genannten Eigenerklärungen/Angaben bzw. Nachweise auch für diese Unternehmen vorzulegen.
Folgende Eigenerklärung/Angaben bzw. Nachweise sind vorzulegen:
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
— Eigenerklärung/Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt bzw. Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A.
Nachweise auf gesondertes Verlangen (soweit erforderlich): Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz (oder vom Bieter die Vorlage einer gleichwertigen Bescheinigung) anfordern.
— Eigenerklärung/Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung.
Nachweise auf gesondertes Verlangen: Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkassen und/oder der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG (oder gleichwertige Bescheinigungen)
— Eigenerklärung/Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Nachweise auf gesondertes Verlangen: qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers (oder eine gleichwertige Bescheinigung) mit Angabe der Lohnsummen
— Eigenerklärung/Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Nachweise auf gesondertes Verlangen (soweit erforderlich): rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
— Eigenerklärung/Angaben zur Eintragung in das Berufs-/ Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes.
Nachweise auf gesondertes Verlangen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und/oder Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer (oder gleichwertige Bescheinigungen).
— Eigenerklärung/Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Nachweise auf gesondertes Verlangen (soweit erforderlich): Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/ Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen
— Eigenerklärung zur Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung.
Nachweise auf gesondertes Verlangen (soweit erforderlich): Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung.
— Eigenerklärung/Angaben zu Leistungen der letzten 5 Jahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (3 Referenzen).
Nachweise auf gesondertes Verlangen (soweit erforderlich): zu den benannten Referenzen je eine schriftliche Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
— Eigenerklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen und Angaben zur Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Berufs- bzw. Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
Siehe Vergabeunterlagen
Bei diesem Vergabeverfahren findet das Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) Anwendung. Der Bestbieter muss im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung die nach dem Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist (3 - 5 Werktage) vorlegen: Verpflichtungen des Bieters und ggf. Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG), Verpflichtung des Bieters und ggf. Nachunternehmers zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG), Verpflichtungen des Bieters nach § 12 und § 15 ThürVgG – Nachunternehmereinsatz, § 17 ThürVgG – Kontrollen, § 18 ThürVgG – Sanktionen. Bei nicht fristgerechter Vorlage ist das Angebot von der Wertung auszuschließen. (§ 12a ThürVgG)
Abschnitt IV: Verfahren
Nur Vertreter des Auftraggebers.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die Vergabeplattform www.evergabe-online.de abgerufen werden (Link siehe oben).
Bitte beachten Sie, dass der freie Download von Vergabeunterlagen nur einer ersten Ansicht dient. Um an der Ausschreibung teilnehmen zu können (z. B. um Angebote abzugeben) müssen Sie rechtzeitig im Web die Teilnahme aktivieren. Nur wenn Sie die Teilnahme an der Ausschreibung aktivieren, werden Sie über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen aktiv informiert und können Anfragen zur Ausschreibung stellen bzw. die Antworten hierzu erhalten.
Die Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.evergabe-online.de. Anfragen sind rechtzeitig (bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist) und ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform (Vergabestelle kontaktieren) an den Auftraggeber zu richten.
Angebote sind elektronisch in Textform gemäß § 126 b BGB über die Vergabeplattform www.evergabe-online.de (Angebot abgeben) einzureichen. Für die Angebotsabgabe ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform notwendig (Teilnahme aktivieren – siehe oben). Die Registrierung ist kostenlos, eine elektronische Signatur ist nicht erforderlich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB. Hat ein Bewerber oder Bieter eine oder mehrere Rügen erhoben, der oder denen der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, ist ein entsprechender Nachprüfungsantrag nur dann fristgerecht, wenn er vor Ablauf des 15. Kalendertages nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der oder den Rügen nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingeht. Wenn und soweit der Nachprüfungsantrag nicht fristgerecht eingeht, ist er unzulässig.
Ort: Altenburg
Postleitzahl: 04600
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: http://www.altenburgerland.de