Absicht zum Abschluss eines Vertrags über die Versorgung mit Milchpumpen der PG 01 inkl. der damit zusammenhängenden Dienstleistungen nach § 127 Absatz 1 SGB V
Vorinformation
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ikk-classic.de
Abschnitt II: Gegenstand
Absicht zum Abschluss eines Vertrags über die Versorgung mit Milchpumpen der PG 01 inkl. der damit zusammenhängenden Dienstleistungen nach § 127 Absatz 1 SGB V
Die Auftraggeber beabsichtigen einen Vertrag zur Versorgung der Versicherten mit Milchpumpen der Produktgruppe 01 gemäß § 33 SGB V in Verbindung mit § 127 Abs, 1 abzuschließen. Bezüglich der Beschaffenheit der Produkte und Dienstleistungen wird auf das Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 SGB V verwiesen.
Ein Vertragsschluss begründet keinen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Versorgungen oder einen bestimmten Auftragswert.
Die IKK classic beabsichtigen den Abschluss eines Vertrags über die Versorgung mit medizinischen Hilfsmitteln der Produktgruppe 01 inkl. der damit zusammenhängenden
Dienstleistungen nach § 127 Abs. 1 SGB V. Der Vertrag umfasst sämtliche Milchpumpen und sämtliches Zubehör mit den Hilfsmittelpositionsnummern 01.35.01 und 01.99.01 einschließlich der damit verbundenen Dienstleistungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit dieser Vorinformation wird eine Vertragsabsicht gemäß § 127 Absatz 1 Satz 5 SGB V bekannt gemacht. Es handelt sich bei dem vorgesehenen Vertrag nicht um einen öffentlichen Auftrag im Sinne von § 103 Absatz 1 des Gesetzes gegeben Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), da keinem Wirtschaftsteilnehmer ein exklusiver Status eingeräumt wird. Der 4. Teil des GWB sowie die Vergabeverordnung finden keine Anwendung. Es handelt sich auch nicht um einen Aufruf zum Wettbewerb im Sinne des Vergaberechts (siehe Kopfzeile der Vorinformation). Ein Vertragsbeitritt ist (je nach Vertragstyp) ebenfalls nach Vertragsabschluss jederzeit möglich, soweit noch keine Vertragsbeziehung über die gleiche Leistung besteht.
Für die Bekanntmachung wird das DE Standardformular 1 – Vorinformation genutzt, weil für die zu Grunde liegende Bekanntmachung kein Standardformular der EU zur Verfügung steht. Hiermit ist keine freiwillige Unterwerfung unter die Vorgaben des Vergaberechts verbunden. Eine weitere Bekanntmachung der Vertragsabsicht auf einem anderen Standardformular erfolgt nicht.
Das Verfahren unterliegt nicht der Nachprüfung durch die Vergabekammern nach § 155 ff. GWB. Eine Begrenzung des Kreises von geeigneten Wirtschaftsteilnehmern, mit denen der Vertrag geschlossen wird, erfolgt nicht. Die Auftragsmenge für jeden Leistungserbringer kann nicht bestimmt werden, da sie sich auf eine unbestimmte Zahl an potenziellen Leistungsanbietern verteilt. Bei dem unter Ziffer IV.1.1) genannten Verhandlungsverfahren handelt es sich nicht um ein Verhandlungsverfahren im Sinne des § 119 Absatz 5 GWB, da keine Auswahl der Verhandlungspartner stattfindet.
Ort: entfällt
Land: Deutschland