Erneuerung Prozessleitsystem auf den Abwasseranlagen des EVS

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC0 Saarland
Postleitzahl: 66121
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evs.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Erneuerung Prozessleitsystem auf den Abwasseranlagen des EVS

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71356400 Technische Planungsleistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Entsorgungsverband Saar (EVS) ist ein öffentlich-rechtlicher Zweckverband mit Sitz in Saarbrücken, der auf gesetzlicher Grundlage für die überörtliche Abwasserentsorgung und die überörtliche und zum Teil auch örtliche Abfallentsorgung im gesamten Saarland zuständig ist.

In Rahmen dieser Zuständigkeiten betreibt der EVS zurzeit 140 Kläranlagen, ca. 300 Pumpwerke und rund 570 Regenüberlaufbecken (RÜB) und Staukanäle sowie über 1 000 km Hauptsammler.

Zur Überwachung dieser abwassertechnischen Einrichtungen werden momentan 48 Prozessleitsysteme (PLS) eingesetzt, die sich neben einer Zentrale in Saarbrücken über das Saarland verteilt in der Regel auf größeren (mit Personal besetzten) Kläranlagen befinden. Insgesamt wird damit momentan die Betriebsdatenerfassung von 129 der insgesamt 140 Abwasseranla-gen (Abwasseranlage bestehend aus Zentralkläranlage, sowie Trabantenkläranlagen, Pumpwerken und RÜB’s sichergestellt. Eine Erweiterung auf alle Abwasseranlagen ist beabsichtigt.

Die Prozessleitsysteme sind im Mittel ca. 20 Jahre alt und entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen. Die Umstellung der momentan 48 Prozessleitsysteme (PLS) auf besetzten Kläranlagen, die unmittelbar an die Zentrale angeschlossen sind, auf ein neues PLS ist in mehreren Schritten geplant. In der vorliegenden Ausschreibung wird eine Systementscheidung getroffen. Das neue System besteht aus einer Zentrale und dem PLS einer zu koppelenden Musterabwasseranlage. Die Zentrale muss sowohl die Daten der Musterkläranlage als auch der bestehenden 47 Altanlagen übernehmen und verarbeiten können. Hierzu sind entsprechende Importmöglichkeiten zu schaffen.

Bei der Musterkläranlage handelt es sich um eine Anlage mit rund 200 000 EW. Das derzeitige PLS beinhaltet zwei Server und zusätzlich 3 Bedienarbeitsplätze. Dargestellt werden rund 60 Anlagenbilder, 20 Sollwertbilder und rund 150 Detail Bedienmasken. Eine detaillierte Beschreibung des IST- und Sollzustandes werden den Bietern die den Teilnahmewettbewerb bestehen zur Verfügung gestellt.

Die Verarbeitung der dezentral anfallenden Daten der angeschlossenen abwassertechnischen Anlagen (Trabantenkläranlagen, Pumpwerken, RÜBs etc.) muss gewährleistet sein. Im Hinblick auf die immer weitergehenden wasserrechtlichen Forderungen zu Datenerfassung und Dokumentation muss die Möglichkeit gegeben sein, auch weitere dezentrale abwassertechnische Anlagen anzuschließen.

Der EVS beabsichtigt in den Folgejahren sukzessive alle Abwasseranlagen (Kläranlagen mit untergeordneten abwassertechnischen Einrichtungen) auf das neue System umzustellen und an die Zentrale anzuschließen. In dieser Übergangsphase, die auf mindestens 5 Jahre angesetzt ist, müssen alte und neue Systeme parallel betrieben werden. Da die neue Zentrale jedoch bereits im ersten Schritt einsatzbereit sein soll, muss eine Möglichkeit geschaffen werden, die Daten aus dem alten System in das neue System zu überführen (konvertieren) und alle bisherigen, kläranlagenübergreifende Auswertungen und Berichte über das neue System zu generieren. Anzahl und Datenformate der zu konvertierenden Daten sowie die zu erzeugenden Auswertungen und Berichte werden im Laufe des Verfahrens noch spezifiziert.

Wegen des voraussichtlichen Entwicklungsaufwandes für die Zentrale und insbesondere die Integration der Altanlagen richtet sich die vorliegende Ausschreibung an Hersteller bzw. Entwickler von Prozessleitsystemen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEC Saarland
Hauptort der Ausführung:

Abwassertechnische Einrichtungen im gesamten Saarland

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand der Ausschreibung ist:

— Die Festlegung eines Standard-Prozessleitsystems für die Abwasseranlagen des EVS (Zentrale mit Möglichkeit des Anschlusses aller Abwasseranlagen),

— Die Ablösung des vorhandenen Prozessleitsystems auf einer Musterkläranlage durch ein am Markt eingeführtes, modernes Prozessleitsystem inkl. Kopplung an eine neue Zentrale mit dem Ziel der späteren Einführung dieses Systems auf allen Kläranlagen,

— Die Realisierung einer Zentrale mit der Möglichkeit kläranlagenübergreifende Auswertungen und Berichte zu erstellen,

— Für eine längere Übergangsphase (ca. 5 Jahre):

Erstellung eines Systems zur zusammenfassenden Verarbeitung der Daten aus den bestehenden Prozessleitsystemen mit den Daten aus dem neuen Prozessleitsystem – Verarbeitung von historischen Daten aller Kläranlagen mit der neuen Zentrale (ab ca. 2014).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Bitte beachten Sie, dass die Unterlagen zwingend elektronisch über die Vergabeplattform subreport eingereicht werden müssen. Eine Übermittlung per E-Mail, Fax, Postweg oder sonstigem Weg ist nicht möglich. Bitte berücksichtigen Sie bei der Abgabe Ihrer Unterlagen ebenso, dass aufgrund einer ggf. großen Datenmenge eine vollständige Übertragung Ihrer Unterlagen längere Zeit in Anspruch nimmt.

Bitte kalkulieren Sie daher ausreichend Zeit für das Hochladen des Teilnahmeantrages auf der Vergabeplattform.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S [removed]
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: B1-20-0430
Bezeichnung des Auftrags:

Erneuerung Prozessleitsystem auf den Abwasseranlagen des EVS

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
23/11/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66115
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Der Entsorgungsverband Saar behält sich vor, den Auftrag auf Grundlage des Erstangebotes zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.

Die Verhandlungsgespräche für die ausgewählten Bewerber finden voraussichtlich in der 34. Kalenderwoche 2020 statt.

Teilnahmeantrag:

1. Der Bewerbungsbogen einschließlich der geforderten Angaben und Nachweise und der Schriftverkehr mit der Vergabestelle sind in deutscher Sprache abzufassen. Anträge in anderer Sprache werden ausgeschlossen.

2. Für den Teilnahmeantrag sind die von der Vergabestelle vorgesehenen Bewerbungsformblätter zu verwenden und an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterschreiben. Nicht unterschriebene Formblätter werden ausgeschlossen.

3. Die Formblätter sind um die geforderten Angaben und Nachweise zu ergänzen.

Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Änderungen an den Vergabeunterlagensind unzulässig, sofern in den Formblättern nicht ausdrücklich vermerkt wird, dass eine Erweiterung (z.B. um zusätzliche Mitbewerber) zulässig ist.

— Eignung:

Bewerber haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot – entweder die in der Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags angegebenen Unterlagen (ausgefüllte Formblätter, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise);

— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis vorzulegen. Sofern die EEE verwendet werden, muss der Bewerber Sorge dafür tragen, dass alle Inhalte, die in dieser Bekanntmachung und den als Download zur Verfügung gestellten Bewerbungsformularen abgefragt werden, in nachvollziehbarer Form enthalten sind.

Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Angaben und Unterlagen/die EEE auch für diese anzugeben.

Gelangt der Teilnahmeantrag in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

— Bietergemeinschaften (BG):

a) BG, die sich erst nach der Einreichung eines Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen.

b) Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Arbeitsgemeinschaft ist darzustellen. Die Funktionen und Zuständigkeiten der Mitglieder der BG sind in den Bewerbungsformblättern, ggf. in einem Organigramm, welches dem Bewerbungsbogen beigefügt wird, anzugeben.

c) Ein Wechsel der Identität des Bieters oder der BG ist nicht zugelassen.

— Eignungsnachweis für andere Unternehmen:

Beabsichtigt der Bewerber, bei der Erfüllung eines Auftrages die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so hat er dies in den betreffenden Bewerbungsformblättern anzugeben und durch Vorlageentsprechender Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten (Mittel, Fähigkeiten) zur Verfügung stehen.

Ein Bewerber kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

— Unteraufträge:

Beabsichtigt der Bewerber, Teile des Auftrages im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, muss er die dafür vorgesehenen Teilleistungen in den Bewerbungsformblättern bezeichnen und – soweit bekannt –die vorgesehenen Unterauftragnehmer benennen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.saarland.de/3339.htm
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es gelten die Fristen nach § 160 Abs. 3 GWB. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen. Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB, insbesondere § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25/03/2021