Kreativagentur Thüringer Tourismus GmbH 2021 Referenznummer der Bekanntmachung: V2020-55
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.thueringen-entdecken.de/urlaub-hotel-reisen/index.html
Abschnitt II: Gegenstand
Kreativagentur Thüringer Tourismus GmbH 2021
Die Thüringer Tourismus GmbH sucht eine Agentur für strategische, konzeptionelle und kommunikative Aufgaben. Dazu gehören die Markenführung und -vermittlung, die Erweiterung der Zielgruppenkenntnis, Kampagnenplanungen und -umsetzungen sowie die kreative Gestaltung bzw. Weiterentwicklung der TTG-Kanäle bzw. von Einzelmaßnahmen in der Zielgruppenansprache.
Die Agentur ist am Puls der Kommunikations- und Marketingtrends und berät die TTG im wirkungsvollen Einsatz der Mittel.
Thüringer Tourismus GmbH
Willy-Brandt-Platz 1
99084 Erfurt
Die Leistungen können im wesentlichen am Standort des Bieters erbracht werden.
Zu erbringende Leistungen:
— Klassisches Marketing mit Zielgruppenausrichtung: Print, Anzeigen, Out of Home inkl. Layout/ Grafiken, Text/ Lektorat, Bildredaktion/ -ankauf bzw. -produktion, Film, Mediaplanung, Projektabwicklung,
— Digitales Marketing: Onlinekampagnen, Content-Kooperationen, Weiterentwicklung der sozialen Netzwerke,
— Messestandgestaltung (ohne Messebau, für diesen ist eine spezialisierte Agentur verpflichtet), Gestaltung von Präsentations- Equipment, Kreation und Umsetzung von Merchandising-Produkten,
— Kreation und Umsetzung von Kampagnen mit Zielgruppenausrichtung im DACH-Raum: Idee, Key Visual/Claim, Media- und Maßnahmenplan, Umsetzung/Projektmanagement, Evaluierung,
— Marktspezifische Maßnahmen in AUT/CH,
— Binnen-Kommunikation: Factsheets, Grafiken, Handbücher inkl. Konzeption, Layout, Text/Lektorat, Bildredaktion und -ankauf, Projektabwicklung,
— Maßnahmen für strategischen Wissenstransfer: Workshops zu Themen wie Marke, Zielgruppe, Marketingtrends etc.
Siehe Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Wenn der Bieter für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung nach Staatenrecht dazu aufgefordert ist, eine Befähigung und Erlaubnis zur Berufstätigkeit nachzuweisen, wird er dazu aufgefordert diese einzureichen.
— Eigenerklärung Eignung,
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen nach §§ 123, 124 GWB und § 7 Abs. 3 ThürVgG.
Weitere Angaben im Rahmen Hauptverfahren:
— Ergänzende Vertragsbedingungen zur Tariftreue und Entgeldgleichheit,
— Ergänzende Vertragsbedingungen zur ILO-Kernarbeitsnorm,
— Ergänzende Vertragsbedingungen § 12, 15, 17, 18 ThürVgG.
Bei Einsatz von Nachunternehmern sind folgende Erklärungen einzureichen
— Ein Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen ist dem Angebot beizufügen (§ 12 ThürVgG),
— Nachunternehmererklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen,
— Nachunternehmererklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit.
Eine Nichtvorlage der geforderten Nachweise hinsichtlich der Nachunternehmererklärungen kann zu einem
Ausschluss der Wertung des Angebotes führen (vgl. § 15 ThürVgG).
Beide Phasen betreffend:
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung mit dem Angebot die unter III.1.1), III.1.2) und III.1.3) geforderten Erklärungen vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen – soweit einschlägig – grundsätzlich von allen Mitgliedern der Gemeinschaft einzureichen.
Der Auftraggeber weist ferner darauf hin, dass die Nichtvorlage von Erklärungen gem. III.1.1) bis III.1.3) zum Ausschluss des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft führt.
Nachweis über den Gesamtumsatz (netto) des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, vollumfänglich und soweit er Leistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, exklusive Media-Leistung.
Mindestanforderung: Gesamtumsatz von mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto exklusive Media-Leistung der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (allgemeine Marketingleistungen).
Die berufliche Leistungsfähigkeit ist anhand einer Unternehmensdarstellung nachzuweisen. Im Zuge der Unternehmensdarstellung wird geprüft, ob der Bewerber die geforderten Leistungen von geschätzten 5 000 Projektarbeitsstunden pro Auftragsjahr, mit Zuwachs von bis zu 20 % Leistungskapazität in Spitzenzeiten, erfüllen kann. (Ausschlusskriterium)
Die technische Leistungsfähigkeit ist anhand von mindestens 6 aussagekräftigen Referenzen über erbrachte vergleichbare Leistungen zu jeweils 2 pro Kategorie
— Kreative, ganzheitliche und crossmediale Inspirationskampagne,
— Erstellung eins inspirativen Magazins,
— kreative Digitalkampagne mit Hauptschwerpunkt Inspiration nachzuweisen.
Deren Durchführung darf nicht länger als 3 Jahre zurückliegen. Eine Referenzleistung ist dann mit der ausgeschriebenen Leistung „vergleichbar“, wenn sie hinsichtlich der technischen Ausführung und Organisation einen ähnlich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad wie die ausgeschriebene Leistung hat oder aber die durchgeführten Leistungen einen etwa gleich großen oder größeren Umfang aufweisen. (Gewichtung: 85 %)
Für die Darstellung der Referenzen ist zwingend die zur Verfügung Liste zu verwenden (E4.2_Referenzliste). Die Referenzprojekte sollen mit Bezug zu den zu erbringenden Leistungen inhaltlich skizziert werden. Die zusätzliche Beschreibung sollte je Referenzprojekt 3 DIN A4 Seiten (exklusive bildlicher Darstellungen), einseitig bedruckt, nicht überschreiten und soll mindestens eine bildliche Darstellung, die zur Veranschaulichung des Referenzprojektes geeignet ist (z. B. Fotos, Skizzen), beinhalten.
Die Referenzen werden allein anhand der Angaben in den Referenzvordrucken und den beigefügten Beschreibungen bewertet.
Ein weiterer Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit ist die detaillierte Darstellung, wie auf die Medienlandschaft in den Quellmärkten Österreich und Schweiz zukünftig zugegriffen und Kenntnis über die Charakteristika der Quellmärkte erlangt werden kann (Darlegung Kontaktnetzwerk). (Gewichtung: 15 %)
Der Bewerber soll kurz, in max. 2 DIN A4 Seiten einseitige bedruckt, seine Herangehensweise zur zukünftigen Marktbearbeitung darstellen.
Unternehmensdarstellung
Mindestens 6 Referenzen (2 pro zuvor stehende Kategorie)
Darlegung der zukünftig geplanten Marktbearbeitung AUT/CH
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Teilnahmeantrag ist ausschließlich elektronisch über die e-Vergabeplattform DTVP unter Beifügung Sämtlicher verlangter Nachweise und Unterlagen gemäß der Ziffer III. bis zum unter Ziffer IV.2.2) angegeben Termin zu übermitteln.
Etwaige Antworten auf Bieterfragen, zusätzliche Informationen zum Vergabeverfahren und mögliche Anpassungen bei ggf. fehlerhaften Vergabeunterlagen werden unter dem Link veröffentlicht, unter dem die Vergabeunterlagen heruntergeladen werden konnten. Dem Bieter obliegt in eigenem Interesse eine regelmäßige Kontrolle, ob Antworten auf Bieterfragen oder zusätzliche Informationen veröffentlicht wurden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YAGD8KU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Nach §160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.