Lieferung von Abfallsammelfahrzeugen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-05-01
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ilmenau
NUTS-Code: DEG0F Ilm-Kreis
Postleitzahl: 98693
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.iuwd-gmbh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Abfallsammelfahrzeugen
Der zu vergebende Auftrag umfasst die Lieferung von 2 Abfallsammelfahrzeugen mit Pressmüllaufbau (inklusive Schüttung).
Fahrgestell Los-Nr.: 1
Ilm-Kreis
Der Auftrag umfasst die Lieferung von zwei 3-Achs-Fahrgestellen für Abfallsammelfahrzeuge mit Pressmüllaufbau.
Pressmüllaufbau und Schüttung Los-Nr.: 2
Ilm-Kreis
Lieferung von 2 Pressmüllaufbauten und Schüttungen für Abfallsammelfahrzeuge (3-Achs-Fahrgestell) inklusive Komplettierung der Fahrzeuge, d. h. Montage des Aufbaus auf den Fahrgestellen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Vergabestelle fordert mit den Angebot:
(1) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB,
(2) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
(3) Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- oder Handelsregister.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen:
(4) Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft,
(5) die Führungszeugnisse aller Geschäftsführer (falls kein Geschäftsführer bestellt, aller Inhaber) für das Unternehmen,
(6) die Gewerbeanmeldung sowie die Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer,
(7) Handelsregisterauszug (bei GmbH & Co. KG auch von der GmbH (Komplementär)).
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise durch alle Mitglieder zu erbringen. Für den Fall, dass der Bieter sich Unterauftragnehmer bedient, muss der Bieter in der Lage sein, sämtliche Nachweise für die vorgesehenen Unterauftragnehmer während der Angebotsprüfung auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist beizubringen. Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle zudem nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Auftrages tatsächlich zur Verfügung stehen, in dem er beispielsweise eine entsprechende Erklärung des Unterauftragnehmers vorlegt.
Kann ein Bieter aus einem berechtigten Grund die geforderten Nachweise nicht beibringen, so sind gleichwertige Nachweise beizufügen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter auf Verlangen der Vergabestelledarzulegen bzw. sind die Bieter verpflichtet, auf Anforderung die Berechtigung der Gründe zu benennen.
Sollte ein Bieter der Nachforderung von Nachweisen nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, wird das Angebot gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV von der Wertung ausgeschlossen.
Die Vergabestelle fordert mit dem Angebot:
(1) Eigenerklärung über Umsatzangaben für die Jahre 2018-2020, Angabe des Gesamtumsatzes und Umsatzes im Bereich der ausgeschrieben Leistungen, getrennt nach Eigen- und Fremdleistung.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen:
(2) der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht und
(3) die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2018-2020 in der für das Unternehmen handelsrechtlich jeweils erforderlichen Form.
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise durch alle Mitglieder zu erbringen. Der Bieter hat auf Verlangender Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des anderen Unternehmens, dessen Kapazitäten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit in Anspruch genommen werden sollen, bei der Erfüllung des Auftrages tatsächlich zur Verfügung stehen, in dem er beispielsweise eine entsprechende Erklärung des Unternehmens vorlegt. Kann ein Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die geforderten Nachweise nicht beibringen, so sind gleichwertige Nachweise beizufügen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter auf Verlangen der Vergabestelle darzulegen bzw. sind die Bieter verpflichtet, auf Anforderung die Berechtigung der Gründe zu benennen.
Sollte ein Bieter der Nachforderung von Nachweisen nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, wird das Angebot gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV von der Wertung ausgeschlossen.
— Eigenerklärung zum Vorliegen von Referenzen (auch von anderen Unternehmen möglich, wenn deren Mittel für die Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stehen) aus den letzten 36 Monaten:
Los 1: Mindestens 2 Referenzen für die Lieferung von Fahrgestellen für Abfallsammelfahrzeuge (ein mit dem ausgeschriebenen Fahrgestell vergleichbares Modell)
Los 2: Mindestens 2 Referenzen für die Lieferung von Pressmüllaufbauten und Schüttungen für Abfallsammelfahrzeuge (ein mit dem ausgeschriebenen Pressmüllaufbau und Schüttung vergleichbares Modell)
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist die Referenzen zu benennen (mindestens mit Angabe des Auftraggebers, Auftragnehmers, der vertraglichen Bindung, des Lieferzeitraums und des Leistungsumfangs)
— Auf Verlangen der Vergabestelle sind die Bieter verpflichtet, zusätzlich während der Phase der Angebotsauswertung kurzfristig eine Vorführung eines dem Angebot gleichen oder vergleichbaren Modells (in einem Umkreis von max. 200 km von Ilmenau/Thüringen) zu ermöglichen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Bei Bietergemeinschaften müssen sich die Nachweise auf die Leistungsbereiche beziehen, die vom jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft erbracht werden sollen.
Für den Fall, dass der Bieter sich Unterauftragnehmer (UA) bedient, sind die Nachweise für den jeweiligen Leistungsbereich, der vom jeweiligen UA erbracht werden soll, durch den UA beizubringen, sofern sich der Bieter der Kapazitäten dieses Unternehmens im Wege der Eignungsleihe bedient. Der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit des Bieters ist für diesen Leistungsbereich dann weder erforderlich noch ausreichend.
Bei Bietergemeinschaften und UA werden die Nachweise jeweils in Summe bewertet. Der Bieter muss darüber hinaus in der Lage sein, die Nachweise für die vorgesehenen UA während der Angebotsprüfung auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist zu erbringen.
Beabsichtigt der Bieter, Teile des Auftrages im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, so hat er auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Auftrages tatsächlich zur Verfügung stehen, in dem er beispielsweise eine entsprechende Erklärung des UA vorlegt.
Kann ein Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die geforderten Nachweise nicht beibringen, so sind gleichwertige Nachweise beizufügen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter auf Verlangen der Vergabestelledarzulegen bzw. sind die Bieter verpflichtet, auf Anforderung die Berechtigung der Gründe zu benennen.
Sollte ein Bieter der Nachforderung von Nachweisen nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, wird das Angebot gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV von der Wertung ausgeschlossen.
Der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen pro Schadensfall in jeweils mindestens folgender Höhe: Vermögensschäden: 1 Mio. EUR; Personen- und Sachschäden: 2,5 Mio. EUR ist erforderlich und dem Auftraggeber nachzuweisen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit dem Angebot, die Forderungen zur Tariftreue und Entgeltgleichheit sowie zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (sofern zutreffend auch jeweils für Nachunternehmer) gemäß ThürVgG einzuhalten.
Auf Verlangen ist innerhalb einer gesetzten Frist eine unterzeichnete Ausfertigung der Eigenerklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit sowie der Eigenerklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (sofern zutreffend auch jeweils eine unterzeichnete Ausfertigung der Nachunternehmererklärung) nachzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
— Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland