Hochdurchsatz-Wasserschadstoff-Analyse-System Referenznummer der Bekanntmachung: EU-VV/2021-8
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-jena.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hochdurchsatz-Wasserschadstoff-Analyse-System
Das Vorhaben eines Hochdurchsatz-Wasserschadstoff-Analyse-Systems verfolgt das Ziel, erstmals systematisch Techniken der Digitalisierung und der Künstlichen Intelligenz für die Wasserforschung nutzbar zu machen. Dazu soll ein System aus Hard- und Software konzipiert, installiert und betrieben werden, welches im Hochdurchsatz (Laborautomation) zahlreiche verschiedene organische Wasserschadstoffe mit unterschiedlichen bzw. variabel parametrierten, neuartigen Wasserbehandlungsverfahren behandeln kann.
Die Behandlungs- und Schadstoff-Abbauverfahren sind ausnahmslos stromgetrieben und umfassen das Gebiet der sog. Advanced Oxidation Processes (AOP). Dabei soll das chemische Verhalten der Schadstoffe in den unterschiedlichen Verfahren, wie z. B. die Abbaukinetik, automatisiert und digital erfasst werden. Das System ist damit die Grundlage, um systematisch große, validierte und mit Metadaten angereicherte Datensätze zu erstellen, die als Arbeitsgrundlage für Techniken der künstlichen Intelligenz (KI), spezielle deep learning-Ansätze und künstliche neuronale Netzwerke für die Wassertechnologie benötigt werden. Das System muss daher einen hohen Anteil an Robotik und entsprechende Software-Lösungen beinhalten (Automatisierung und Datenbankschnittstellen).
Die zu erbringende Leistung gliedert sich in eine Liefer- und eine Dienstleistung. Der Lieferumfang beinhaltet die entsprechende Hardware – insbesondere Reaktoren, Vorlage, Probentransfer, Sensorik und PC-Hardware.
Die zu erbringende Dienstleistung liegt in der Laborautomation und Programmierung von Datenbankschnittstellen und somit einer Entwicklungsleistung zur automatischen Steuerung der Wasserschadstoff-Analyse-Versuche und dem Aufbau einer entsprechenden Datenbank.
Mit dieser Ausschreibung sollen jeweils zwei baugleiche und austauschbare Reaktoren (Volumen 50-100 mL) für das Abbauverfahren der Ozonung sowie die entsprechende Laborautomation des Gesamtsystems bereitgestellt werden. Die Ausstattung der Reaktoren mit den entsprechenden Geräten (z. B. Ozongeneratoren usw.) sind nicht Teil der Ausschreibung. Es sollen aber vorgegebene Geräte in die entsprechenden Reaktoren eingebracht und über die Laborautomation angesteuert werden können.
Der Automatisierungs- und Steuerungssoftware kommt in der geplanten Anlage eine sehr große Bedeutung zu, da diese die Versuchsplanung und -vorbereitung, Versuchsdurchführung, Datenakquisition und -prozessierung realisieren und miteinander verbinden muss. Dies alles soll in einer übersichtlichen grafischen Benutzeroberfläche abgebildet sein. Die Software soll dem Anwender auch umfangreiche Möglichkeiten zur Anpassung und Konfiguration des Probenworkflows und zur Probenverwaltung und Konfiguration bieten.
Eine ausführliche Beschreibung ist unter Punkt 5 des Dokumentes "Allgemeine Bewerbungsbedingungen" zu finden.
2019 FGI 0016
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, indem der Bewerber ansässig ist. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 6 Monate sein (vgl. Vordruck 4). Sollte der Bewerber gemäß den Rechtsvorschriften des Landes, in dem er ansässig ist, nicht in einem Berufs- oder Handelsregister eingetragen sein, ist dieser Umstand mittels einer unterschriebenen schriftlichen Eigenerklärung zu erklären und diese Erklärung anstelle des Nachweises einzureichen (vgl. Vordruck 4).
Einheitliche Europäische Eigenerklärungen (EEE) werden ebenfalls akzeptiert. Der Auftraggeber behält sich vor Bescheinigungen zum Beleg der Angaben nachzufordern.
a) Angaben zur Situation des Bewerbers
Unternehmensgründung und -standorte (Hauptsitz ggf. Niederlassungen, Struktur/ Aufbau) einschl. Darstellung des Leistungsspektrums und Kerngeschäfts sowie – falls zutreffend – ausführliche Darstellung der Konzernverbundenheit mit anderen Unternehmen (vgl. Vordruck 5).
b) Informationen über die Bilanzen der Bewerber für die letzten 3 Geschäftsjahre. Nachzuweisen durch Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen bei vorgeschriebener Veröffentlichungspflicht nach dem Recht des jeweiligen Mitgliedsstaates.
c) Angaben über Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (vgl. Vordruck 6)
d) Erklärung über das Nichtvorliegen zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 2 und Anlage 3)
e) Nachweis einer aktuell bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (vgl. Vordruck 7)
a) Angabe der Anzahl der Mitarbeiter (Ingenieure, Techniker, Programmierer) mit für das vorliegende Projekt adäquater Qualifikation (Hochschulabschluss, vorhandene Zertifizierungen etc.), mit Zuordnung zu (vgl. Vordruck 8):
Aa) Gesamtanzahl Mitarbeiter Unternehmen,
Ab) Anzahl Mitarbeiter mit Tätigkeitsbereich Automation
Ac) Anzahl Mitarbeiter mit Tätigkeitsbereich Laborautomation
Eine Tätigkeitsbereichszuordnung setzt hierbei voraus, dass der Mitarbeiter in den letzten 3 Jahren im Schnitt mindestens zu 40 Prozent, bezogen auf seine
Arbeitszeit, in diesem Bereich tätig war.
b) Nennung von Referenzprojekten, die nicht älter als 5 Jahre sein dürfen (Projektabschluss in 2015 oder später) und die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (vgl. Vordruck 9)
c) Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen (vgl. Vordruck 9):
Ca) Auftraggeber,
Cb) Ansprechpartner mit Funktionsbezeichnung und Rufnummer,
cc) Beschreibung des Auftragsgegenstandes (Art und Umfang),
Cd) Projektzeitraum sowie Projektziele,
Ce) Nennung, welche Teile des Auftragsgegenstandes durch den Bewerber erfüllt wurden.
Verpflichtenden Eigenerklärungen (Formblätter) zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit, zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen, sowie Nachunternehmereinsatz, Kontrollen und Sanktionen ggf. die verpflichtende Nachunternehmererklärung zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit sowie zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gemäß dem Thüringer Vergabegesetz.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei der vorliegenden Ausschreibung handelt es sich um ein 2-stufiges Verfahren.
In dieser ersten Stufe – dem Teilnahmewettbewerb – werden auf der Grundlage der von den Bewerbern vorgelegten Erklärungen und Nachweise diejenigen geeigneten Bewerber
Ausgewählt, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden. Die eigentliche Angebotsaufforderung erfolgt somit erst in der zweiten Stufe – der Angebotsphase.
Es ist beabsichtigt, soweit eine hinreichende Anzahl von Teilnahmeanträgen geeigneter Bewerber vorliegt, 4 geeignete Bewerber zur Abgabe eines ersten Angebots aufzufordern.
Ort: Weimar
Land: Deutschland
§ 160 GWB bestimmt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.