Bargeldloser Zahlungsverkehr Referenznummer der Bekanntmachung: 24.35-2912-032-2021
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S [removed])
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99099
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.thueringen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99099
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.thueringen.de
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Bargeldloser Zahlungsverkehr
Referenznummer der Bekanntmachung: 24.[removed]
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72318000 Datenübertragung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Vertragsgegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von mobilen Geräten zur Etablierung des Bargeldlosen Zahlungsverkehrs (BZV) sowie von Zubehör, Software, Garantie-, Lizenz- und Serviceleistungen für die Behörden und Bildungseinrichtungen der Thüringer Polizei.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/03/2021
Abschnitt VII: Änderungen
VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: IV.2.2)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Anstatt:
Tag: 25/03/2021
Ortszeit: 12:00
muss es heißen:
Tag: 01/04/2021
Ortszeit: 12:00
Abschnitt Nummer: IV.2.7)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Anstatt:
Tag: 25/03/2021
Ortszeit: 13:00
muss es heißen:
Tag: 01/04/2021
Ortszeit: 13:00
VII.2)Weitere zusätzliche Informationen: