Wettbewerbsökonomische Begutachtung – besitzartenübergreifende Holzvermarktung Referenznummer der Bekanntmachung: 1917/1-3
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://infrastruktur-landwirtschaft.thueringen.de/
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.thueringenforst.de/startseite/
Abschnitt II: Gegenstand
Wettbewerbsökonomische Begutachtung – besitzartenübergreifende Holzvermarktung
Wettbewerbsökonomische Begutachtung (besitzartenübergreifende Holzvermarktung) im Rahmen eines anhängigen Klageverfahrens.
Unter Federführung des Freistaats Thüringen, vertreten durch das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft – sind für den Freistaat Thüringen und die Landesforstanstalt der Auftrag „Wettbewerbsökonomische Beratung des Freistaats und der Landesforstanstalt bei der Rechtsverteidigung gegen eine bereits anhängige Klage auf Schadensersatz wegen eines vermeintlichen Verstoßes gegen das Kartellverbot durch die Waldbesitzarten übergreifende, gebündelte Holzvermarktung“ im Rahmen eines offenen Verfahrens zu vergeben. Gegenstand des Auftrags ist die wettbewerbsökonomische Begutachtung sämtlicher sich im Verfahren stellenden ökonomischen Fragestellungen einschließlich der Unterstützung der mandatierten Rechtsanwälte bei der Abfassung von Schriftsätzen und als Gutachter in mündlichen Verhandlungen. In Bezug auf den Sachverhalt und die Fülle der Daten handelt es sich um ein sehr komplexes Klageverfahren.
Die Beauftragung ist zunächst auf die Beratung im erstinstanzlichen Verfahren gerichtet und beginnt unmittelbar mit der Zuschlagserteilung. Sollte dies nach Einlegung von Rechtsmitteln von Seiten der Kläger oder der beklagten Auftraggeber erforderlich werden, kann die Beauftragung durch einseitige Erklärung der Auftraggeber auch auf die Tätigkeit in Berufungs- oder Revisionsverfahren vor den Oberlandesgerichten oder dem Bundesgerichtshof, einschließlich des EuGH, erstreckt werden.
Der Ausführungszeitraum beginnt unmittelbar mit Zuschlagserteilung und endet nach Abschluss der erstinstanzlichen Klageverfahren. Im Falle von Berufungs-/Revisionsverfahren (vor den Oberlandesgerichten/dem Bundesgerichtshof sowie dem EuGH) kann die Beauftragung durch einseitige Erklärung des Auftraggebers erweitert werden.
Der Ausführungszeitraum beginnt unmittelbar mit Zuschlagserteilung und endet nach Abschluss der erstinstanzlichen Klageverfahren. Im Falle von Berufungs-/Revisionsverfahren (vor den Oberlandesgerichten/dem Bundesgerichtshof sowie dem EuGH) kann die Beauftragung durch einseitige Erklärung des Auftraggebers erweitert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
11.1.1. Auszug aus dem Berufs- bzw. Handelsregister (bei ausländischen Bewerbern entsprechende Erklärung/Nachweis, die/der der geforderten Angabe vergleichbar ist). Der Auszug darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 3 Monate sein.
11.1.2. Erklärung zu den Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB. Form: Vorlage der ausgefüllten „Bietererklärung zur Eignung“ (Anlage 4.2).
11.2.1. Nachweis einer Haftpflichtversicherung: Nachweis des Bestehens einer Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden in Höhe von mindestens EUR 5 Mio. Euro (zweifach maximiert pro Jahr) oder eine schriftliche Bestätigung eines Versicherers über die Bereitschaft zur Erhöhung der Versicherungssumme oder die Bereitschaft zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung mit entsprechender Versicherungssumme im Auftragsfall. Form: Versicherungserklärung oder Bestätigung eines Versicherers betreffend die Bereitschaft zur Erhöhung der Versicherungssumme oder die Bereitschaft zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung Mindestanforderung: Nachweis oder schriftliche Bestätigung eines Versicherers betreffend Haftpflichtversicherung entsprechend den vorstehenden Vorgaben, insbesondere der o.g. Deckungssumme.
11.2.2. Angabe des Gesamt-Jahresumsatzes, jeweils getrennt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind, Form: durch den Bieter zu erstellende Eigenerklärung.
11.2.3. Angabe des Jahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich dieses Auftrags, jeweils getrennt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Form: durch den Bieter zu erstellende Eigenerklärung Vergleichbar mit dem Tätigkeitsbereich dieses Auftrages sind die Leistungen, wenn sich der Auftrag auf eine Wettbewerbsökonomische Begutachtung in einem Kartellschadensersatzprozess oder auf Projekte im Bereich wettbewerbsökonomischer Beurteilungen, bei denen die öffentliche Verwaltung (inkl. EU-Kommission) Auftraggeber war, bezogen hat.
11.2.4. Unternehmensdarstellung mit Angaben zu Rechtsform, Sitz, Geschäftsfeldern und Unternehmensschwerpunkten sowie Anzahl der zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte (jeweils getrennt für die letzten drei Geschäftsjahre), Form: durch den Bieter zu erstellende Eigenerklärung/-darstellung.
Zu den Mindeststandards siehe unter III.1.2
11.3.1. Angabe zu Referenzen über ausgeführte vergleichbare und in den letzten drei Kalenderjahren abgeschlossene oder noch laufende Aufträge. Der Auftraggeber berücksichtigt auch Referenzen, die älter als drei Jahre, jedoch nicht älter als acht Jahre sind (Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote). Form: durch den Bieter zu erstellende Eigenerklärung.
Die Referenzen müssen in Art, Umfang und Schwierigkeit mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sein.
Jede Referenz muss mindestens einen der nachfolgenden Leistungsbereiche (LB 1 bis 6) sowie die an die nachfolgend dargestellten Leistungsbereiche (LB) geknüpften Mindestanforderungen abdecken. Ein Referenzprojekt kann auch vorgelegt werden, um mehrere Leistungsbereiche abzudecken. Der Bieter hat kenntlich zu machen, welche der Leistungsbereiche er mit einem Referenzprojekt abdecken möchte. Die Abdeckung mehrerer im Folgenden definierten Mindestbedingungen setzt die kumulative Erfüllung der jeweiligen Anforderungen durch das Referenzprojekt voraus.
LB 1: wettbewerbsökonomische Beurteilung betreffend den deutschen Holzmarkt im Rahmen eines behördlichen und/oder gerichtlichen Verfahrens Mindestanforderung: Vorlage von mindestens einer Referenz.
LB 2: wettbewerbsökonomische Beurteilung in einem Kartellschadensersatzprozess
Mindestanforderung: Vorlage von mindestens drei Referenzen zum LB 2 (wettbewerbsökonomische Beurteilung in einem Kartellschadensersatzprozess), wobei
— jeweils Schadensersatzansprüche in Höhe von mindestens 60 Mio. Euro Gegenstand des Prozesses gewesen sein müssen und
— die Beurteilung im Jahr 2010 oder danach begonnen worden sein muss und
— der Bieter mit Rechtsanwälten auf Kläger- oder Beklagtenseite beratend zusammengearbeitet haben muss.
LB 3: Projekte im Bereich wettbewerbsökonomischer Beurteilung und/oder wirtschaftswissenschaftlicher Forschung, bei denen die öffentliche Verwaltung (inkl. EU-Kommission) Auftraggeber war.
Mindestanforderung: Vorlage von mindestens zwei Referenzen
LB 4: Verarbeitung und Auswertung von komplexen Datensätzen, dargestellt an Referenzmandaten mit:
— Abrechnungsdaten mit mehreren 100 000 Einträgen pro Jahr (während des für das Referenzmandat ausgewerteten Zeitraums),
— Zusammenführen unterschiedlicher Datenbänke,
— Speicher- und Bearbeitungskapazität von Datenbänken mit mehr als 10 Gigabyte Größe,
— Nutzung gängiger Datenbanksysteme wie Oracle, MSSQL oder vergleichbare, wobei bei jeder einzelnen Referenz für LB 4 mindestens drei der vorgenannten Anforderungen kumulativ und zugleich alle vier vorgenannten Anforderungen mit den vorgelegten Referenzmandaten abgedeckt werden müssen.
Mindestanforderung: Vorlage von mindestens zwei Referenzen.
LB 5: Erstellung von komplexen Landkarten auf Basis
Raumbezogener Informationen (z.B. kleinteilige Darstellung von Absatzgebieten unter Berücksichtigung von Transportkosten)
Mindestanforderung: Vorlage von mindestens zwei Referenzen
LB 6: Kompetenzen im Umgang mit vertraulichen Informationen und Datensicherheit.
Mindestanforderung: Vorlage von mindestens zwei Referenzen
Je benannter Referenz müssen folgende Angaben gemacht werden (Für den Fall, dass sich eine Referenz auf mehrere Leistungsbereiche bezieht, sind sämtliche zu den jeweiligen Leistungsbereichen notwendigen Angaben zu machen.):
— Angabe des Leistungsbereiches bzw. der Leistungsbereiche, auf welche sich die Referenz bezieht,
— Auftraggeber mit Namen, Anschrift und Kontaktdaten sowie Angabe eines Ansprechpartners (Telefon, E-Mail) oder jedenfalls eine kurze Umschreibung des Auftraggebers, insbesondere die Angabe, ob dieser zur öffentlichen Verwaltung (inkl. EU-Kommission) gehört,
— Angaben zu dem inhaltlich/thematischen Schwerpunkt der erbrachten Leistungen,
— Leistungszeitraum (Angabe des Start- und ggf. Endzeitpunkts, jeweils in Monat und Jahr),
— Auftragsvolumen,
— Sofern Unterauftragnehmer am Referenzprojekt beteiligt waren, müssen deren Leistungen und der Auftragsumfang angegeben werden.
Zusätzlich müssen angegeben werden:
— bei Referenzen im Hinblick auf den LB 2: die Höhe des geltend gemachten Schadensersatzanspruchs; Angaben zur Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten; Angaben zu Rechtsmittelverfahren, inkl. Angabe, ob eine Begleitung über mehreren Instanzen erfolgt ist,
— bei Referenzen im Hinblick auf den LB 6: Darstellung zur Bereitstellung sicherer Datenräume und verschlüsselter Kommunikationswege (E-Mail, VTC).
11.3.2. Nennung des Projektleiters/der Projektleiterin mit folgenden
Angaben: Name, Berufserfahrung im Bereich ökonomischer
Analysen im Wettbewerbsrecht (Angabe in Jahren, davon Tätigkeitbei einer Wettbewerbsbehörde), berufliche Qualifikation(Studienabschlüsse; Zertifizierungen), Angaben zu denSprachkenntnissen (Einordnung entsprechend der Niveaustufendes „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen – GER“),
Form: durch den Bieter zu erstellende Eigenerklärung einschließlich
Kurzvita zu der genannten Berufserfahrung und den Qualifikationen.
Mindestanforderung: Der/Die Projektleiter/in verfügt übermindestens 15 Jahre Berufserfahrung im Bereich ökonomischer Analysen im Wettbewerbsrecht. Er/Sie verfügt über eine Ausbildung inkl. Masterabschluss, Diplom (Universität) oder vergleichbarem Hochschulabschluss im Bereich Wirtschaftswissenschaften. Er/Sie verfügt über deutsche Sprachkenntnisse entsprechend dem Level C2.
11.3.3. Nennung des stellvertretenden Projektleiters/der stellvertretenden
Projektleiterin mit folgenden Angaben: Name, Berufserfahrung im bereich empirischer Analysen oder in einem verwandten Arbeitsbereich (Angabe in Jahren), berufliche Qualifikation (Studienabschlüsse; Zertifizierungen); Angaben zu den Sprachkenntnissen (Einordnung entsprechend der Niveaustufen des „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen – GER“).
Form: durch den Bieter zu erstellende Eigenerklärung einschließlichKurzvita zu der genannten Berufserfahrung und den Qualifikationen.
Mindestanforderung: Der/Die stellvertretende Projektleiter/in verfügt über mindestens 10 Jahre Berufserfahrung im Bereich empirischer Analysen oder in einem verwandten Arbeitsbereich. Er/Sie verfügt über eine akademische Ausbildung inkl. Masterabschluss, Diplom (Universität) oder vergleichbarem Hochschulabschluss im Bereich Wirtschaftswissenschaften. Er/Sie verfügt über deutsche Sprachkenntnisse entsprechend dem Level C2.
11.3.4. Nennung der weiteren Mitglieder des Projektteams (mindestens drei) mit Angabe des Namens sowie der Berufserfahrung (Angabe in Jahren), der beruflichen Qualifikation (Studienabschlüsse, Zertifizierungen);
Angabe zu den Sprachkenntnissen (Einordnung entsprechend der Niveaustufen des „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen – GER“).
Form: durch den Bieter zu erstellende Eigenerklärung einschließlich Kurzvita zu der genannten Berufserfahrung und den Qualifikationen.
Mindestanforderung:
— Mindestens drei der hier benannten weiteren Projektmitarbeiter/innen verfügen über eine akademische Ausbildung inkl. Masterabschluss, Diplom (Universität) oder vergleichbarem Hochschulabschluss im Bereich Wirtschaftswissenschaften, mindestens zwei dieser drei der hier benannten weiteren Projektmitarbeiter/innen mit akademischer Ausbildung Entsprechend den vorstehenden Anforderungen verfügen über deutsche Sprachkenntnisse entsprechend dem Level B2,
— mindestens einer dieser drei der hier benannten weiteren Projektmitarbeiter/innen mit akademischer Ausbildung entsprechend den vorstehenden Anforderungen verfügt über mindestens drei Jahre Berufserfahrung (einzusetzender Ökonomische/r Expert/in, Expert/in für Datenanalyse).
11.3.5. Nachweis des Bestehens einer externen Zertifizierung zur Datensicherheit (ISO/IEC 27001 oder Cyber Essentials (National Cyber Security Center) oder einer jeweils vergleichbaren Zertifizierung).
Form: Kopie des Zertifikates.
Zu den Mindesstandards siehe unter III.1.3
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmern und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichenVerpflichtungserklärungen (diese wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt) zur Tariftreue und zum Mindestentgelt mit dem Angebot abzugeben haben.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung richtet sich nach der Laufzeit des erstinstanzlichen Klageverfahrens, sowie im Falle von Berufungs-/Revisionsverfahren (vor den Oberlandesgerichten/dem Bundesgerichtshof sowie dem EuGH) nach der Laufzeit dieser zweit- und drittinstanzlichen Klageverfahren.
Bieter sind bei der Angebotsöffnung NICHT zugelassen, § 55 Abs. 2 S. 2 VgV
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Frist für Bieterfragen: 8.4.2021, 12.00 Uhr
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.