NIR-Strahldiagnostiksystem Referenznummer der Bekanntmachung: Vergabe 02/2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07745
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ifw-jena.de
Abschnitt II: Gegenstand
NIR-Strahldiagnostiksystem
Lieferung, Installation und Inbetriebnahme eines Systems zur Strahldiagnostik von NIR-Strahlung.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das ifw Jena ist eine wirtschaftsnahe Forschungseinrichtung und beabsichtigt im Rahmen einer öffentlich geförderten Investition in die forschungsbezogene Geräteinfrastruktur eines Systems zur Strahldiagnostik von NIR Strahlung anzuschaffen.
Zur Wahrung von Geschäftsgeheimnissen des ifw Jena wird die detaillierte Spezifikation in Form einer Leistungsbeschreibung erst nach Eingang einer unterschriebenen Geheimhaltungsvereinbarung des Bieters versendet. Zur Erstellung eines detaillierten Angebotes wird der interessierte Bieter aufgefordert, eine Geheimhaltungsvereinbarung zu unterzeichnen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.