Ausschreibung Vermögensschadenhaftpflichtversicherung und Vertrauensschadenversicherung Referenznummer der Bekanntmachung: 02/2021

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG Thüringen
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://plus.aok.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRYDV38/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRYDV38
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Ausschreibung Vermögensschadenhaftpflichtversicherung und Vertrauensschadenversicherung

Referenznummer der Bekanntmachung: 02/2021
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
66510000 Versicherungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die AOK PLUS schreibt die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung und die Organhöherdeckung (Los 1) sowie die Vertrauensschadenversicherung (Los 2) aus. Vertragsbeginn soll der 1.7.2021 sein.

Die Beschreibung der gewünschten Deckung sowie weitere Informationen zu dem ausgeschriebenen Versicherungsschutz können aus den Anlagen 1, 2-1 und 3-1 der Vergabeunterlagen entnommen werden.

Schadeninformationen können ebenfalls den Vertragsunterlagen entnommen werden (Anlagen 1-2 der Vergabeunterlagen).

Der Vertrag beginnt am 1.7.2021 und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, am 30.6.2024.

Die Ausschreibung erfolgt in 2 Losen:

— Los 1: Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung und Organhöherdeckung,

— Los 2: Vertrauensschadenversicherung.

Jeder Bieter kann für ein Los oder beide Lose ein Angebot abgeben.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung und Organhöherdeckung

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
66515200 Vermögensversicherungen
66516000 Haftpflichtversicherungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED Sachsen
NUTS-Code: DEG Thüringen
Hauptort der Ausführung:

Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die AOK PLUS schreibt die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung und die Organhöherdeckung im Los 1 aus. Vertragsbeginn soll der 1.7.2021 sein.

Die weiteren Einzelheiten und die Beschreibung der gewünschten Deckung sowie weitere Informationen zu dem ausgeschriebenen Versicherungsschutz können den Vergabeunterlagen entnommen werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/07/2021
Ende: 30/06/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag kann einmal um eineinhalb Jahre verlängert werden.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Möglichkeit zur Abgabe eines Nebenangebotes (nur für Los 1):

Zu Los 1 ist ein Nebenangebot zugelassen. Dies darf aber lediglich den Teil der Organhöherdeckung betreffen. Alternativ zu einem Versicherungsvertrag mit einer Gesamtdeckungssumme in Höhe von 15 Mio. EUR können hier einzelne Organhöherdeckungen für die Mitglieder des Vorstandes sowie des Verwaltungsrates angeboten werden. Insgesamt (in Summe aller angebotenen Verträge) wird die Deckung dann als mindestens gleichwertig angesehen, wenn die Summe der Einzeldeckungen für den Vorstand mindestens 15 Mio. EUR beträgt und für den Verwaltungsrat mindestens 25 Mio. EUR erreicht oder übersteigt.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Vertrauensschadenversicherung

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
66515411 Veruntreuungsversicherungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED Sachsen
NUTS-Code: DEG Thüringen
Hauptort der Ausführung:

Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die AOK PLUS schreibt die Vertrauensschadenversicherung (Los 2) aus. Vertragsbeginn soll der 1.7.2021 sein.

Die weiteren Einzelheiten und die Beschreibung der gewünschten Deckung sowie weitere Informationen zu dem ausgeschriebenen Versicherungsschutz können den Vergabeunterlagen entnommen werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/07/2021
Ende: 30/06/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag kann einmal um eineinhalb Jahre verlängert werden.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 4/4 der Vergabeunterlagen),

— Erlaubnis zum Betrieb der Sparte Schadenversicherung gemäß § 8 VAG oder vergleichbare Erlaubnis ausländischer Genehmigungsbehörden.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

— Eigenerklärung zum Bestehen von Rückversicherungsschutz (Anlage 2/1 der Vergabeunterlagen),

— Eigenerklärung zum Risikomanagement (Anlage 4/2 der Vergabeunterlagen),

— Erklärung zu Ratings (Anlage 4/3 der Vergabeunterlagen).

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

— Detaillierte Darstellung von potentiellen Referenzprojekten von vergleichbarer Art und vergleichbarem Umfang innerhalb der letzten 3 Jahre (Anlage 5 der Vergabeunterlagen) unter Angabe:

—— des Kunden bzw. einer abstrakten Beschreibung des Kunden unter Angabe eines Ansprechpartners einschließlich Telefonnummer,

—— der Beschreibung des Auftragsgegenstandes,

—— des Leistungszeitraumes und

—— des Auftragsvolumens innerhalb eines Jahres.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Die Auftraggeberin betrachtet für den Bereich der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (Los 1) lediglich solche Bieter als geeignet, welche wenigstens fünf Referenzprojekte von vergleichbarer Art und Größe nachweisen können.

Die Auftraggeberin betrachtet für den Bereich der Vertrauensschadenversicherung (Los 2) lediglich solche Bieter als geeignet, welche wenigstens fünf Referenzprojekte vergleichbarer Institutionen, insbesondere 2 aus dem Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung, nachweisen können.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

§ 8 VAG

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 30/04/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/06/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 30/04/2021
Ortszeit: 11:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Bieter und/oder deren Bevollmächtigte sind zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Kommunikation zwischen der Auftraggeberin und den Bewerbern bzw. Bietern ist ausschließlich über den Projektraum des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (https://www.dtvp.de) möglich. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind über den Projektraum des

Verfahrens auf der o. g. Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Die Antworten werden ausschließlich und einheitlich auf der o. g. Vergabeplattform für alle Bewerber bzw. Bieter auch ohne Registrierung sichtbar eingestellt und sind regelmäßig selbst einzuholen.

Bekanntmachungs-ID: CXP4YRYDV38

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):

㤠134 Informations- und Wartepflicht.

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist…

§ 135 Unwirksamkeit.

(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 verstoßen hat…

§ 160 Einleitung, Antrag:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt),

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind…

§ 168 Entscheidung der Vergabekammer.

(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.

(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden…“.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/03/2021

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