Beschaffung Selektive-Laser-Sinter-Anlage (SLS-Anlage) Referenznummer der Bekanntmachung: KT2662
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rudolstadt
NUTS-Code: DEG0I Saalfeld-Rudolstadt
Postleitzahl: 07407
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.titk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung Selektive-Laser-Sinter-Anlage (SLS-Anlage)
Selektive-Laser-Sinter-Anlage zur Qualifizierung neuartiger funktionalisierter thermoplastischer Polymere.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Im Rahmen einer Investitionsförderung soll die bestehende Anlagentechnologie des Forschungsbereiches additive Fertigung um eine Selektive-Lasersinter-Anlage (SLS-Anlage) ergänzt werden. Ziel ist es die Anlage in aktuellen und zukünftigen Forschungsvorhaben zur Qualifizierung neuer funktionalisierter thermoplastischen Polymeren einzusetzen. Um ein möglichst großes Spektrum an Thermoplasten verarbeiten zu können, soll die Anlage die Möglichkeit besitzen den Bauraum auf bis zu 220oC zu erhitzen. Es sollen industrielle Grundpolymere, wie PA6, PA12, PA11 PP und TPU verarbeitet werden. Um dies zu erreichen ist es notwendig, dass der eingesetzte Laser über eine Leistung von 100 W verfügt. Für die Qualifizierung von neuen Materialien ist es zwingend not-wendig, dass die Maschine materialoffen betrieben werden kann.
Die SLS-Anlage muss über alle zur Herstellung von individualisierten Teilen notwendigen Peripheriegeräte verfügen. So wird eine Aussiebstation, eine Sandstrahlanlage und eine Pulvermischstation zum optimalen Betrieb benötigt.
Die Anlage soll in ein bestehendes Technikum integriert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Aktueller Handelsregisterauszug
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.