Energetische Sanierung Wucke-Schule, Bad Salzungen, Architekt Referenznummer der Bekanntmachung: 30215a-21-I-deu-02
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Salzungen
NUTS-Code: DEG0P Wartburgkreis
Postleitzahl: 36433
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wartburgkreis.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
NUTS-Code: DEG05 Weimar, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dsk-gmbh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Energetische Sanierung Wucke-Schule, Bad Salzungen, Architekt
Architektenleistungen für die energetische Sanierung der Christian-Ludwig-Wucke-Schule in Bad Salzungen.
Landratsamt Wartburgkreis
Erzberger Allee 14
36433 Bad Salzungen
Das Landratsamt Wartburgkreis beabsichtigt, Objektplanungsleistungen (Gebäude) für die energetische Sanierung der Christian-Ludwig-Wucke-Schule – staatliches regionales Förderzentrum in Bad Salzungen zu vergeben. Es sollen die Leistungsphasen (LP) 1-9 gem. HOAI §§ 33 bis 37 (zunächst min. LP 1-4, ggf. bereits bis LP 6) vergeben werden. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung einzelner oder mehrerer Leistungsphasen bis zum Abschluss der Baumaßnahme vor. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Gesamtleistung besteht nicht. Die Vertragsmuster (KVM) auf der Grundlage der Neufassung (HOAI 2021) werden den Bietern im Zuge der Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt. Für das Gebäude liegt ein Maßnahmekonzept aus dem Jahr 2020 vor. (s. Unterlagen). Für die energetische Sanierung wurden hier Gesamtkosten i. H. v. [Betrag gelöscht] EUR geschätzt. Als weitere planerische Grundlagen für das Bauvorhaben liegen entsprechende dwg-Dateien vor. Nach Beauftragung ist umgehend mit der Bearbeitung zu beginnen. Ziel ist es, das Bauvorhaben bis zum 31.8.2023 fertigzustellen.
Die Auswahl erfolgt anhand von Angaben zum Umsatz, zur Berufserfahrung und zu Referenzen. Dabei werden über die unter III.1.2) und III.1.3) genannten Vorgaben hinaus folgende Aspekte
Positiv bewertet:
— Stufenweise höherer durchschnittlicher, jährlicher Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre für Objektplanung nach § 34 HOAI i. V. m. § 36 HOAI,
— größere Berufserfahrung des Projektteams, und zwar der vorgesehenen Projektleiter*in, Projektbearbeiter*in und Bauleiter*in,
— Bewertung der Referenz A mit mehreren Bewertungspunkten, über die Mindestanforderungen hinausgehend; komplexe Referenzen mit einer Konzentration mehrerer Bewertungspunkte führen zu einer höheren Bewertung (Eine Referenz kann umso besser bewertet werden, je mehr Bewertungskriterien in ihr abgebildet werden (Bündelung der Bewertungskriterien).
Die Angaben zur Bewertung sind in den Bewerbungsunterlagen enthalten.
Die maximale erreichbare Punktzahl beträgt 300 Punkte
Davon
Umsatz: 75
Berufserfahrung: 75
Referenzen: 150
Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend; Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, erfolgt die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los (§ 75 Abs. 6 VgV).
Beauftragung der weiteren Leistungsphasen nach HOAI
2021-2027
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die verantwortlichen Mitarbeiter:
— Eintragungsnachweise im Berufs- oder Handelsregister oder gleichwertige Bescheinigung des Niederlassungsstaates oder gleichwertiger Nachweis der Erlaubnis der Berufsausübung,
— Nachweis der Berechtigung, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.
— Eigenerklärung zu Bestehen und Höhe einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung sowie ggf. Erklärung zur erforderlichen Anpassung. Die vereinbarten Deckungssummen sind anzugeben.
Angaben s. Bewerbungsunterlagen
Spätestens vor Zuschlagserteilung ist der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen durch Vorlage des Versicherungsscheines beizubringen. Der Nachweis gilt auch als erbracht, wenn eine unwiderrufliche Erklärung des Versicherungsunternehmens vorgelegt wird, mit der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Nach Erteilung des Auftrages muss der gültige Versicherungsschein vorgelegt werden. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Im Falle der Beauftragung einer Arbeitsgemeinschaft wird bei Abschluss des Vertrages eine „objektbezogene“ Versicherung als Arbeitsgemeinschaft erforderlich.
Im Falle einer Bietergemeinschaft haften die Mitglieder der Gemeinschaft (ARGE) mit Beauftragung gesamtschuldnerisch.
— Erklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren (2018-2020, Durchschnitt) bzgl. mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag vergleichbarer Leistungen gem. § 45 Abs. (1) Nr. 1 und (4) Nr. 4 VgV, d. h. Umsatz im Bereich Objektplanung nach § 34 i. V. m. § 36 HOAI (Umbauten und Modernisierungen von Gebäuden).
Mindestdeckungssummen Versicherung
— [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und
— [Betrag gelöscht] EUR sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden) je Schadensereignis, bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens, wird verlangt. Die Gesamtleistung der Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen.
Jährlicher Mindestumsatz zu den betr. Planungsgewerken wie folgt:
— Objektplanung § 34 i. V. m. § 36 HOAI min. [Betrag gelöscht] EUR.
Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist zu erbringen durch:
1. Angabe der Mitarbeiterzahl (festangestellte Architekten/Ingenieure inkl. Führungskräfte in den letzten 3 Geschäftsjahren (2018-2020, Durchschnitt) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV in den o. g. Bereichen:
— Objektplanung gem. § 34 i. V. m. § 36.
Bei mehreren Niederlassungen/Standorten Angaben nur für die verantwortliche Niederlassung/Standort!
2. Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, jeweils mit Angaben, aus denen die fachliche Erfahrung der benannten Fachkräfte ersichtlich wird (§46 Abs. 3 Nr. 2 VgV), d. h. Angabe von Name, Berufliche Qualifikation, Berufserfahrung in Jahren für
— Projektleiter*in,
— Projektbearbeiter*in (Gebäude),
— Bauleiter*in des Gesamtvorhabens.
3. Angabe gem. § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (incl. Angabe zum Anteil dieser Leistungen).
4. Vorlage einer Referenzliste von in den vergangenen 3 Jahren bearbeiteten, vergleichbaren Leistungen incl. spezifischer Angaben zu min. einer Referenz A nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV entsprechend Bewerbungsbogen.
Mitarbeiterzahlen min.
— Objektplanung: 2,
— Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2018-2020) erbrachten Leistungen (Referenzliste),
— zusätzliche Angaben zu min. einem Projekt, bei dem die Planung durch den Bewerber erfolgte (Referenz A), aus dem Bereich:
— Sanierung eines Gebäudes gem. Anlage 10.2 HOAI, Objektliste Gebäude, Gruppe „Ausbildung/Wissenschaft/Forschung“, Leistungen gem. § 34 HOAI, anrechenbare Baukosten min. [Betrag gelöscht] EUR, bearbeitet (min. bis LP 5) nach dem 1.1.2016.
Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ gem. landesrechtlichen Regelungen.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Architekten benennen. Der Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen. Ausländische Bewerber mit der Zugehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachlichen Voraussetzungen für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der o. g. Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
Geforderte Berufsqualifikation gem. § 75, Abs. 1 und 2 VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit der elektronischen Rechnungslegung an das Landratsamt Wartburgkreis.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9UDPTB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/wirtschaft/vergabekammer
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/wirtschaft/vergabekammer
Gemäß §160 (3) GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB (Informations- und Wartepflicht) bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§§ 160 Abs. 3 Nr. 4, 161 Abs. 1 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Nachprüfungsantrag der Vergabestelle erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB).
Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/wirtschaft/vergabekammer