Altpapierverwertung für den Abfallwirtschaftszweckverband Wartburgkreis-Stadt Eisenach Referenznummer der Bekanntmachung: PPK AZV WAK-EA
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Salzungen
NUTS-Code: DEG0P Wartburgkreis
Postleitzahl: 36433
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.azv-wak-ea.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Altpapierverwertung für den Abfallwirtschaftszweckverband Wartburgkreis-Stadt Eisenach
Verwertung von Altpapier aus dem Gebiet des Wartburgkreises und der Stadt Eisenach.
Verwertung von Altpapier-Gebiet Nord
Übernahme, Transport, ggf. Sortierung und Verwertung des im Rahmen einer haushaltsnahen Sammlung erfassten Altpapiers aus dem nördlichen Teil des Wartburgkreises und der Stadt Eisenach.
Das zu verwertende Altpapier ist an einer Übernahmestelle abzuholen, welche sich im Entsorgungsgebiet befinden.
Der Vertrag kann unter folgenden Bedingungen verlängert werden:
Vertragsverlängerung 1: bis zum 31.12.2025 (1 Jahr)
(im Fall der Nichtkündigung durch den Auftraggeber)
Vertragsverlängerung 2: bis zum 31.12.2026 (1 Jahr)
(im Fall der Nichtkündigung durch den Auftraggeber oder den Auftragnehmer).
Verwertung von Altpapier – Gebiet Süd
Übernahme, Transport, ggf. Sortierung und Verwertung des im Rahmen einer haushaltnahen Sammlung erfassten Altpapiers aus dem südlichen Teil des Wartburgkreises. Das zu verwertende Altpapier ist an einer Übernahmestelle abzuholen, welche sich im Entsorgungsgebiet befindet.
Der Vertrag kann unter folgenden Bedingungen verlängert werden:
Vertragsverlängerung 1: bis zum 31.12.2025 (1 Jahr)
(im Falle der Nichtkündigung durch den Auftraggeber)
Vertragsverlängerung 2: bis zum 31.12.2026 (1 Jahr)
(im Falle der Nichtkündigung durch den Auftraggeber oder den Auftragnehmer)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Vergabestelle fordert mit den Angebot:
(1) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB,
(2) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
(3) Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- oder Handelsregister.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen:
(4) Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft,
(5) die Führungszeugnisse aller Geschäftsführer (falls kein Geschäftsführer bestellt, aller Inhaber) sowie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen,
(6) die Gewerbeanmeldung sowie die Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer,
(7) Handelsregisterauszug (bei GmbH & Co. KG auch von der GmbH (Komplementär)).
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise durch alle Mitglieder zu erbringen. Für den Fall, dass der Bieter sich Unterauftragnehmer bedient, muss der Bieter in der Lage sein, sämtliche Nachweise für die vorgesehenen Unterauftragnehmer während der Angebotsprüfung auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist beizubringen. Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle zudem nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Auftrages tatsächlich zur Verfügung stehen, in dem er beispielsweise eine entsprechende Erklärung des Unterauftragnehmers vorlegt.
Kann ein Bieter aus einem berechtigten Grund die geforderten Nachweise nicht beibringen, so sind gleichwertige Nachweise beizufügen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter auf Verlangen der Vergabestelle darzulegen bzw. sind die Bieter verpflichtet, auf Anforderung die Berechtigung der Gründe zu benennen.
Sollte ein Bieter der Nachforderung von Nachweisen nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, wird das Angebot gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV von der Wertung ausgeschlossen.
Die Vergabestelle fordert mit dem Angebot:
(1) Eigenerklärung über Umsatzangaben für die Jahre 2018-2020, Angabe des Gesamtumsatzes und Umsatzes im Bereich der ausgeschrieben Leistungen, getrennt nach Eigen- und Fremdleistung.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen:
(2) der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht und
(3) die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2018-2020 in der für das Unternehmen handelsrechtlich jeweils erforderlichen Form.
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise durch alle Mitglieder zu erbringen. Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des anderen Unternehmens, dessen Kapazitäten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit in Anspruch genommen werden sollen, bei der Erfüllung des Auftrages tatsächlich zur Verfügung stehen, in dem er beispielsweise eine entsprechende Erklärung des Unternehmens vorlegt. Kann ein Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die geforderten Nachweise nicht beibringen, so sind gleichwertige Nachweise beizufügen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter auf Verlangen der Vergabestelle darzulegen bzw. sind die Bieter verpflichtet, auf Anforderung die Berechtigung der Gründe zu benennen.
Sollte ein Bieter der Nachforderung von Nachweisen nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, wird das Angebot gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV von der Wertung ausgeschlossen.
Die Vergabestelle fordert mit dem Angebot:
(1) Eigenerklärung über das Vorliegen folgender Referenzen (jeweils aus den letzten 36 Monaten vor Angebotsabgabe, mit Angabe Auftraggeber, Auftragnehmer, vertragliche Bindung Leistungszeitraum/-umfang, Anlagenstandort, Entsorgungsgebiet, Auftragswert):
3 Referenzen für das Sortieren von Altpapier in einer Sortieranlage, (falls Sortierung geplant), Los 1 mind. 4 000 t/a / Los 2 mind. 2 500 t/a, Los 1+Los 2 mind. 6 500 t/a
3 Referenzen für die Verwertung von Altpapier in einer Papierfabrik,
Los 1 mind. 4 000 t/a / Los 2 mind. 2 500 t/a, Los 1+Los 2 mind. 6 500 t/a
(2) Eigenerklärung zum Vorliegen des EfB-Zertifikates für folgende Tätigkeiten und Abfallarten:
— Beförderung von PPK (ASN 151101, 200101) ☼– ersatzweise liegt eine Transportgenehmigung für die Abfallarten vor,
— Verwertung und/oder Behandeln und/oder Lagern von PPK (ASN 150101, 200101) für die vorgesehene Sortieranlage (falls Sortierung geplant).
Sofern die vorgesehene Sortieranlage nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert ist, liegt dafür ersatzweise eine Genehmigung bzw. Genehmigungsantrag vor. Die geforderte Zertifizierung für den zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht zertifizierten Standort der Sortieranlage ist bis spätestens 3 Monate nach Leistungsbeginn vorzulegen.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen bzw. Auskünfte zu erteilen:
(3) eine vom Auftraggeber der Referenzleistung ausgestellte oder bestätigte Erklärung,
(4) die EfB-Zertifikate bzw. die Genehmigungen / Genehmigungsantrag.
Bei Bietergemeinschaften müssen sich die Nachweise auf die Leistungsbereiche beziehen, die vom jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft erbracht werden sollen. Für den Fall, dass der Bieter sich Unterauftragnehmer bedient, sind die Nachweise für den jeweiligen Leistungsbereich, der vom jeweiligen Unterauftragnehmer erbracht werden soll, durch den Unterauftragnehmer beizubringen, sofern sich der Bieter der Kapazitäten dieses Unternehmens im Wege der Eignungsleihe bedient. Der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit des Bieters ist für diesen Leistungsbereich dann weder erforderlich noch ausreichend. Bei Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer werden die Nachweise jeweils in Summe bewertet. Der Bieter muss darüber hinaus in der Lage sein, die Nachweise für die vorgesehenen Unterauftragnehmer während der Angebotsprüfung auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist zu erbringen.
Beabsichtigt der Bieter, Teile des Auftrages im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, so hat er auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Auftrages tatsächlich zur Verfügung stehen, in dem er beispielsweise eine entsprechende Erklärung des Unterauftragnehmers vorlegt. Kann ein Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die geforderten Nachweise nicht beibringen, so sind gleichwertige Nachweise beizufügen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter auf Verlangen der Vergabestelle darzulegen bzw. sind die Bieter verpflichtet, auf Anforderung die Berechtigung der Gründe zu benennen.
Sollte ein Bieter der Nachforderung von Nachweisen nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, wird das Angebot gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV (gilt nicht für vom Auftraggeber der Referenzleistung ausgestellte oder bestätigte Erklärung) von der Wertung ausgeschlossen.
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum Abschluss einer Betriebs- und einer Umwelthaftpflichtversicherung mit Deckungssummen pro Schadensfall in jeweils folgender Höhe:
— für Vermögensschäden: 1,0 Mio. EUR,
— für Personen- und Sachschäden: 2,5 Mio. EUR.
(2) Der Auftragnehmer ist gemäß § 10 ThürVgG verpflichtet,
— seinen Arbeitnehmern das jeweils gesetzliche Mindestentgelt zu entrichten,
— bei der Auftragsdurchführung seinen Arbeitnehmern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zuzahlen,
(3) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die ILO-Kernarbeitsnormen nach den Vorgaben des § 11 ThürVgG zu beachten und einzuhalten,
(4) Der Bestbieter ist gemäß § 12a ThürVgG im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung verpflichtet, die Erklärungen und Nachweise ((2) und (3)) nach Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHJDV2A
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland