Abfalllogistik- und Abfallverwertungsleistungen im Landkreis Gotha Referenznummer der Bekanntmachung: KAS 2020-12
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Gotha
NUTS-Code: DEG0C Gotha
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.abfallservice-gotha.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abfalllogistik- und Abfallverwertungsleistungen im Landkreis Gotha
Die zu vergebenden Leistungen umfassen die Einsammlung, den Transport und die Verwertung von Abfällen aus dem Landkreis Gotha.
Einsammlung und Transport von Restabfall
Landkreis Gotha
Einsammlung und Transport von Restabfall (inkl. Behälter-, Entleerungs- und Telematikdatenerfassung).
Einsammlung und Transport von Bioabfall
Landkreis Gotha
Einsammlung und Transport von Bioabfall (inkl. Behälter-, Entleerungs- und Telematikdatenerfassung) und Weihnachtsbäumen.
Übernahme, ggf. Transport und Verwertung von Bioabfall
Landkreis Gotha
Die Leistung umfasst die Übernahme, erforderlichenfalls den Transport (einschließlich Verladung) und die Verwertung der an die vom Auftragnehmer zu stellende Übernahmestelle angelieferten Bioabfälle.
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Aufgrund des geschätzten Auftragswertes der Leistungen erfolgte die Vergabe zunächst im Rahmen eines EU-weiten offenen Verfahrens unter Beachtung der Vorgaben der VgV sowie des GWB (2020/S [removed]).
Diese offene Ausschreibung wurde mit Mitteilung der Vergabestelle vom 15.10.2020 aufgehoben, da kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt wurde (vgl. § 63 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Einsammlung und Transport von Restabfall
Ort: Arnstadt
NUTS-Code: DEG0F Ilm-Kreis
Postleitzahl: 99310
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Einsammlung und Transport von Bioabfall
Ort: Nessetal OT Bufleben
NUTS-Code: DEG0C Gotha
Postleitzahl: 99869
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Übernahme, ggf. Transport und Verwertung von Bioabfall
Ort: Nessetal OT Bufleben
NUTS-Code: DEG0C Gotha
Postleitzahl: 99869
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Aufgrund des geschätzten Auftragswertes der Leistungen erfolgte die Vergabe zunächst im Rahmen eines EU-weiten offenen Verfahrens unter Beachtung der Vorgaben der VgV sowie des GWB (2020/S [removed]).
Diese offene Ausschreibung wurde mit Mitteilung der Vergabestelle vom 15.10.2020 aufgehoben, da kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt wurde (vgl. § 63 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
Die Vergabestelle beabsichtigt nunmehr, gemäß § 14 Abs. 3 Nr. 5 VgV mit allen geeigneten Unternehmen, die form- und fristgerecht Angebote abgegeben haben, ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchzuführen. Mit den hier vorliegenden Vergabeunterlagen werden alle kontaktierten Bieter zur Abgabe eines unter Beachtung der in den Vergabeunterlagen dargestellten Vorgaben vollständigen verbindlichen Angebots aufgefordert. Die Vergabestelle behält sich vor, den Auftrag nach Prüfung und Wertung der einzureichenden verbindlichen Angebote auf das wirtschaftlichste der verbindlichen Angebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen mit den Bietern einzutreten. Soweit die Vergabestelle nicht auf das nach Wertung bestplatzierte Angebot den Zuschlag erteilt, wird die Vergabestelle mit den Bietern in Verhandlungen treten und / oder diese zur Konkretisierung oder Klarstellung der Angebotsinhalte auffordern.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Informations- und Wartepflicht gemäß § 134 GWB:
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage.
Die Vergabekammern leiten ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.