Erzeugung Windenergie in Wetzdorf/Frauenprießnitz Referenznummer der Bekanntmachung: 12032021
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99099
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.thlg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Erzeugung Windenergie in Wetzdorf/Frauenprießnitz
Vergabe von Flächen für die Errichtung von Windenergieanlagen im Windvorranggebiet Wetzdorf/Frauenprießnitz.
Die Thüringer Landgesellschaft mbH ist vom Freistaat Thüringen beauftragt im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens Partner für den Abschluss von Konzessionsverträgen über die Errichtung von Windenergieanlagen auf Flächen des Freistaates Thüringen im Windvorranggebiet W-16 des Regionalplans Ostthüringen, mithin in Wetzdorf und Frauenprießnitz, zu finden.
240 Monate mit der Option 2 x Verlängerung um jeweils 60 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Handelsregisterauszug
— Umsatzerlöse des Unternehmens und Umsatzerlöse im Bereich Windenergie an Land, beides für die letzte 3 Geschäftsjahre,
— Eigenerklärung nach § 123 GWB,
— Eigenerklärung nach § 124 GWB,
— Eigenerklärung nach § 125 GWB (nur soweit erforderlich),
— Vorlage einer Bankerklärung über die Bonität des Bieters,
— Vorlage der Berufshaftpflichtversicherung.
Die Berufshaftpflichtversicherung muss mindestens folgende jährliche Summen erfüllen:
— 1,5 Mio. EUR für Personenschäden,
— [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Angaben zu technischen u. kaufmännischen Mitarbeitern:
— 2 Referenznachweise, alternativ Eignungsleihe für Erfahrungen mit Planung, Genehmigungsverfahren, Bau, Betrieb von Windenergieanlagen an Land,
— 2 Referenzprojekte des Bereiches Windenergie an Land der letzten 5 Jahre.
Der Bewerber muss die Nachweise erbringen, dass er über die am Standort vorhandenen Altanlagen verfügen bzw. deren Rückbau sicherstellen kann, soweit es notwendig ist. Weiterhin ist die Verfügungsberechtigung über notwendige Flächen Dritter nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nach Zuschlag im Ausschreibungsverfahren wird ein Vorvertrag abgeschlossen. Dieser wird unter die aufschiebenden Bedingungen der Zuschlagsentscheidung durch die Bundesnetzagentur und der Erteilung der für die Errichtung von Windenergieanlagen erforderlichen Genehmigungen gestellt. Erst nach Vorlage der erforderlichen Genehmigungen und des Zuschlages durch die Bundesnetzagentur wird je Windenergieanlage ein Konzessionsvertrag abgeschlossen. Diesem werden Lagepläne beigefügt, in welche die genaue Lage von Standort, Kranstellfläche, Ab- und Zuleitungen, Wege- und Leitungsrechten sowie Abstands- und Überflugflächen aufgenommen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
— 10-Tages-Frist des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB für die Einlegung einer Rüge,
— 15-Tage-Frist des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB nach Zurückweisung einer Rüge durch den Auftraggeber,
— Fristen des § 135 Abs. 2 GWB zur Beantragung der Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung.