Mobile Endgeräte für die Feuerwehren Referenznummer der Bekanntmachung: 24.73-2912-061-2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99099
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.thueringen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mobile Endgeräte für die Feuerwehren
Mit dieser Ausschreibung sollen alle Feuerwehren im Freistaat Thüringen, einschließlich der Ortsteilfeuerwehren mit je einem Tablet ausgestattet werden.
Das Tablet dient der landesweiten Einführung einer Feuerwehr-App. Die Tablets sollen mit dem notwendigen Zubehör und einer Schutzhülle ausgeliefert werden.
Das Ziel ist, allen Feuerwehren in Thüringen möglichst gleichzeitig, Anfang 2022 das Tablet und die Feuerwehr-App zur Verfügung zu stellen.
Siehe Leistungsbeschreibung an 656 Standorte in Thüringen
Vertragsgegenstand ist die Lieferung der Tablets inkl. Zubehör an die Standorte der Feuerwehren in Thüringen gem. der Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
01) Bietererklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Vordruck),
02) Eigenerklärung zum Bestehen einer Haftpflichtversicherung (Vordruck),
03) Vertraulichkeitserklärung (Vordruck),
04) Referenzliste (Vordruck).
01) Leistungsbeschreibung,
02) Angebotsvordruck,
03) Entwurf EVB-IT Kaufverrtag,
04) Eigenerklärung zur Anerkennung der AGB (Vordruck),
05) Ergänzende Vertragsbedingungen zu §§ 12, 15, 17, 18 ThürVgG (Vordruck),
06) Ergänzende Vertragsbedingungen (Vordruck) zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen auf der Vergabeplattform des Bundes kostenfrei zumDownload bereit. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.evergabe-online.de bzw. www.portal.thueringen.de - Bieterfragen sind bis zum 15.4.2021 an die Vergabestelle zu richten. Spätere Eingänge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Auch wenn die Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform nicht mehr erforderlich ist, um Vergabeunterlagen anfordern zu können, raten wir allen Interessenten zu der Registrierung. Denn nur registrierte Nutzer, die ihre Teilnahme an einem Vergabeverfahren über den Angebotsassistenten der e-Vergabe angemeldet haben, werden aktiv über Veränderungen im Verfahren informiert. Wer auf Grundlage von veralteten Vergabeunterlagen anbietet, läuft Gefahr, ausgeschlossen zu werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen / Bewerber / Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsabschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter 4.1 genannten Stelle gestellt werden.
Bewerber und Bieter müssen Vergabeverstöße bei der unter I.1 genannten Vergabestelle rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen.