Rahmenvereinbarung zur Unterhaltungspflege für Anlagen des EVS im Saarland aufgeteilt in 2 Gebietslose (Ost-West-Saarland)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC0 Saarland
Postleitzahl: 66121
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.evs.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Unterhaltungspflege für Anlagen des EVS im Saarland aufgeteilt in 2 Gebietslose (Ost-West-Saarland)
Mäh- und Gehölzflächenpflege, Unterhaltungspflege, Reinigungsarbeiten, Rodungs- und Fällarbeiten auf 70 Kläranlagenstandorte und 120 Einzelanlagen (Pumpwerke, Rückhaltebecken, etc) je Los.
Rahmenvereinbarung zur Unterhaltungspflege für Anlagen des EVS im Saarland (Ost-Saarland)
Ost-Saarland
Mäh- und Gehölzflächenpflege, Unterhaltungspflege, Reinigungsarbeiten, Rodungs- und Fällarbeiten auf 70 Kläranlagenstandorte und 120 Einzelanlagen (Pumpwerke, Rückhaltebecken, etc).
Rahmenvereinbarung zur Unterhaltungspflege für Anlagen des EVS im Saarland (West-Saarland)
West-Saarland
Mäh- und Gehölzflächenpflege, Unterhaltungspflege, Reinigungsarbeiten, Rodungs- und Fällarbeiten auf 70 Kläranlagenstandorte und 120 Einzelanlagen (Pumpwerke, Rückhaltebecken, etc).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung zur Unterhaltspflege für Anlagen des EVS, Los 1: Ost-Saarland
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66115
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung zur Unterhaltspflege für Anlagen des EVS, Los 1: West-Saarland
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66115
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.saarland.de/mwaev/DE/themen-aufgaben/weitere_aufgaben/vergabekammern/vergabekammern_node.html
Es gelten die Fristen nach § 160 Abs. 3 GWB. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen. Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB, insbesondere § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).