Denkmalgerechte Herrichtung des Stadtschlosses Weimar – Los 020 Putz- und Stuckarbeiten, innen Referenznummer der Bekanntmachung: B21.17559
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: B21.17559
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
NUTS-Code: DEG05 Weimar, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.klassik-stiftung.de
Abschnitt II: Gegenstand
Denkmalgerechte Herrichtung des Stadtschlosses Weimar – Los 020 Putz- und Stuckarbeiten, innen
Die Maßnahmen im Los 020 Putzarbeiten für die Instandsetzung des denkmalgeschützten Stadtschlosses beinhalten Malerarbeiten innen, sowie Sicherungs- und Schutzmaßnahmen. Sie erstrecken sich in kleinteiliger und abschnittsweiser Ausführung über zahlreiche Bereiche aller Geschosse der Innenräume des ca. 18 900 m2 großen Stadtschlosses (vorrangig Ostflügel). Restauratorische und Archäologische Begleitmaßnahmen müssen in die Abläufe integriert werden. Die für die Arbeiten erforderlichen fundierten denkmalpflegerischen Erfahrungen müssen nachgewiesen werden. Im eigenen Betrieb sind erfahrene Fachkräfte als Restaurator im Handwerk (Putz- und Stuckarbeiten) nachzuweisen.
Stadtschloss Weimar
Bourgplatz 4
99423 Weimar
Die Maßnahme umfasst eine Baustelleneinrichtung mit zahlreichen fahrbaren Arbeitsbühnen, auch zur Gebrauchsüberlassung, erforderliche Schutzmaßnahmen und -elemente, Prüfung/Entfernung von Putzen und Beschichtungen, Vorbereitung/Festigung der Untergründe, z.T. Bruchsteinmauerwerk, das Auftragen von Putzschlämme (Kalk, Sanierschlämme), Putzbewehrungen, Neubeschichtung durch verschiedene Putztechniken, nachträgliches handwerkliches Bearbeiten der Putzoberflächen sowie Anspachteln von Einbauteilen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1.1.1) Der Nachweis umfasst:
Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes.
III.1.1.2) Nachweisführung zur Eignung:
Siehe VI.3.2).
III.1.2.1) Der Nachweis umfasst:
Eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung im denkmalgeschützten Bereich vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der Leistungen bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Gibt der Bieter in seinem Angebot eine Erklärung ab, dass er im Falle der Auftragserteilung eine Bieter-/Arbeitsgemeinschaft bilden wird, ist sicher zu stellen, dass alle Mitglieder der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft gesamtschuldnerisch haften und ein bevollmächtigter Vertreter bestimmt wird.
III.1.2.2) Nachweisführung zur Eignung:
Siehe VI.3.2).
III.1.3.1) Der Nachweis umfasst:
— Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung im denkmalgeschützten Bereich, d. h. Putzarbeiten in historisch bedeutenden und hochwertigen Gebäuden, vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten 3 Bauprojekte Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis nach Aufforderung beizubringen sind,
— Angaben über die Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal,
Im eigenen Betrieb sind erfahrene Fachkräfte als Restaurator im Handwerk (Putz- und Stuckarbeiten) nachzuweisen.
— Angabe, welche Teile des Auftrags an andere Unternehmen vergeben sollen werden.
III.1.3.2) Nachweisführung zur Eignung:
Siehe VI.3.2).
Nachweis von Erfahrungen mittels vergelichbaren Referenobjekten im Denkmalbereich
Abschnitt IV: Verfahren
Klassik Stiftung Weimar, Abteilung Baudenkmalpflege, Burgplatz 4, 99423 Weimar
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.1) Es werden folgende Erklärungen für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 6e EU VOB/A verlangt:
— dass keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt,
— dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, bzw. ob ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmens oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Es wird gemäß 6e EU VOB EU VOB/A der Nachweis verlangt, dass das Unternehmen seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist.
VI.3.2) Nachweisführung zur Eignung:
Die Eignung kann durch Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis nachgewiesen oder durch Eigenerklärung gem. FBl. 124 vorläufig nachgewiesen werden. Das FBl.124 (Eigenerklärung zur Eignung) ist Bestandteil der Verdingungsunterlagen. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis der Eignung eingereicht werden.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl, sind die im FBl. 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Gelangt das Angebot eines präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl hat das Unternehmen zusätzlich die konkret auftragsbezogenen Bescheinigungen zum Umsatz und zu den Referenzen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen, soweit die Prüfung der Vergabestelle ergibt, dass die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Unterlagen die beschriebenen Anforderungen qualitativ und/ oder quantitativ nicht oder nicht ausreichend belegen. Durch ausländische Unternehmen sind gleichwertige Bescheinigungen vorzulegen.
Stützt sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder sind die Erklärungen und Bescheinigungen gem. FBl. 124 oder der EEE auch für diese Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen gem.
§ 6d EU Abs. 1 VOB/A in Anspruch genommen, so muss gem. § 6d EU Abs. 3 VOB/A die Nachweisführung entsprechend der in III.1.1.1), III.1.2.1) und III.1.3.1) geforderten Nachweise auch für diese Unternehmen erfolgen.
Gemäß § 6e EU Abs. 1 Satz 5 VOB/A hat der Bieter die Möglichkeit andere Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch genommen hat, einmal zu ersetzen. Gleiches gilt auch bei Vorlage von Ausschlussgründen gem. § 6e EU Abs. 1 bis 5 VOB/A.
VI.3.3) Sonstiges:
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Heimatlandes vorzulegen.
VI.3.4) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen:
Die Vergabe- und ergänzenden Unterlagen können über den unter I.3) stehenden Link heruntergeladen werden. Die Frist für rechtzeitig beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen gem. § 12a EU VOB/A endet am 7.4.2021/10.00 Uhr.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/tlvwa
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§160 GWB).