Rahmenvereinbarung für die Lieferleistung von Monitoren Referenznummer der Bekanntmachung: 42_2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66123
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://cispa.saarland/de/
Adresse des Beschafferprofils: https://cispa.saarland/de/about/organization/procurement/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung für die Lieferleistung von Monitoren
Rahmenvereinbarung für die Lieferleistung von Monitoren.
CISPA – Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit gGmbH
Stuhlsatzenhaus 5
66123 Saarbrücken
Rahmenvereinbarung für die Lieferleistung von Monitoren.
Die Laufzeit des Rahmenvertrags beginnt mit Zuschlagserteilung endet nach Ablauf von 2 Jahren.
Das CISPA kann die zu schließende Rahmenvereinbarung einseitig zweimalig um je ein weiteres Vertragsjahr verlängern. Einer expliziten Kündigung bedarf es insoweit nicht. Die einzelnen Verlängerungsoptionen sind jeweils 3 Kalendermonate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres in Textform zu erklären. Die maximale Vertragslaufzeit ist damit auf 4 Jahre beschränkt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
— Eigenerklärung zur Eignung/alternativ die Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Bewerber/Bieter hat die Eigenerklärung zur Eignung oder Alternativ die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vollständig auszufüllen und dem Angebot hinzuzufügen,
— Eignungsleihe_Unterauftrag_Optional. (mit dem Angebot vorzulegen): Sofern der Bieter/Bewerber beabsichtigt, eine Eignungsleihe zu betreiben, muss das Formular Eignungsleihe_Unterauftrag vollständig ausgefüllt mit dem Angebot/der Bewerbung übermittelt werden,
— Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer_Optional (mit dem Angebot vorzulegen): Sofern der Bieter/Bewerber beabsichtigt, sich einer Unterauftragnehmerschaft zu bedienen, müssen die Formulare „Eignungsleihe_Unterauftrag“ und „Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer“ sowie die Eigenerklärung des Nachunternehmers vollständig ausgefüllt mit dem Angebot/der Bewerbung übermittelt werden,
— Verpflichtungserklärung_Bewerber-Bietergemeinschaft_Optional (mit dem Angebot vorzulegen): Sofern der Bieter/Bewerber eine Bewerber-/Bietergemeinschaft eingeht, ist dem Antrag / Angebot zwingend die Verpflichtungserklärung_Bewerber-Bietergemeinschaft, vollständig ausgefüllt, beizufügen.
Einzureichende Unterlagen:
— Aktuelle steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom zuständigen Finanzamt (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Der Bewerber/Bieter hat seinem Teilnahmeantrag/Angebot eine Bescheinigung in Steuersachen (Unbedenklichkeitsbescheinigung) vom zuständigen Finanzamt hinzuzufügen,
— Aktueller Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Der Bewerber/Bieter hat seinem Angebot/Teilnahmeantrag einen aktuellen Nachweis über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung (mit üblichen Deckungssummen) beizufügen.
Siehe Formular „Eigenerklärung zur Eignung“, alternativ Formular EEE. Eines davon ist vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Einzureichende Unterlagen:
— Angebotsschreiben_633 (mit dem Angebot vorzulegen): Die Bieter müssen das Angebotsschreiben_633 zwingend vollständig ausfüllen (und die Preise eintragen) und dem Angebot elektronisch über das Bietertool beifügen,
— Preisblatt / Preisblätter (mit dem Angebot vorzulegen): Die Bieter müssen die Preisblätter vollständig ausfüllen und dem Angebot zwingen beifügen (über das Bietertool mit Angebot hochladen).
Bei Losvergabe ist das Preisblat/sind die Preisblätter für jedes Los, auf das geboten wird, auszufüllen.
— Produktdatenblatt zur Übersicht der angebotenen Produkte (mit dem Angebot vorzulegen): Die Bieter müssen dem Angebot zwingend das vorgegebene Produktdatenblatt zur Übersicht und Angabe der angebotenen Produkte vollständig ausgefüllt beifügen,
— Schriftliche Konzepteinreichungen zum Zuschlagskriterium Qualität, Logistik (mit dem Angebot vorzulegen): Die Bieter müssen ihrem Angebot zwingend schriftliche Konzepte gemäß der Zuschlagskriterien zu den Punkten Qualität, Logistik (Ständige Lagerhaltung, Lieferkette) beifügen. Auf die dazugehörigen Ausführungen in den Vergabeunterlagen wird entsprechend verwiesen,
— Nachweis zur fristgemäßen Einrichtung eines E-Procurement-Webshops mit OCI-5-Tauglichkeit (mit dem Angebot vorzulegen): Der Bieter hat seinem Angebot einen schriftlichen Nachweis / eine Erklärung zur Implementierung und fristgemäßen Umsetzung eines E-Procurements mit OCI-5-Tauglichkeit beizufügen. Ziel der Erklärung / des Nachweises ist es, der Vergabestelle glaubhaft und plausibel darzustellen, dass die Einrichtung des OCI-5-tauglichen Webshops fristgemäß, insoweit unverzüglich, spätestens aber 12 Kalenderwochen nach Zuschlagserteilung eingerichtet wird/werden kann. Der Vergabestelle ist insoweit auch darzulegen, wie diese Mindestvoraussetzung sichergestellt werden kann,
— Technische Datenblätter mit allen Angaben zu den angebotenen Produkten (mit dem Angebot vorzulegen): Die Bieter haben ihrem Angebot technische Datenblätter für die angebotenen Produkte hinzuzufügen. Achtung: Die technischen Datenblätter ersetzen nicht die Einreichung der vollständig ausgefüllten und dem Bieter als Vorlage zur Verfügung gestellten Produktblätter (Angabe Produktname, Seriennummer etc.).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Verifizierende Teststellung
Nach der abschließenden Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes werden die vom erstplatzierten Bieter angebotenen Produkte zu einer verifizierenden Teststellung angefordert. Im Rahmen dieser Teststellung werden keine weiteren Bewertungspunkte vergeben, sondern nur die festgelegten Mindestanforderungen auf Einhaltung überprüft. Auf die Vergabeunterlagen wird entsprechend verwiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YHKYYJF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragsnach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oderelektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://cispa.saarland/de/