Abschleppen von verkehrsordnungswidrig geparkten Kraftfahrzeugen Referenznummer der Bekanntmachung: OVL 0005/21-32
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.erfurt.de/ef/de/leben/beruf/ausschreibungen/index.html
Abschnitt II: Gegenstand
Abschleppen von verkehrsordnungswidrig geparkten Kraftfahrzeugen
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zum Abschleppen von verkehrsordnungswidrig geparkten Kraftfahrzeugen in der Landeshauptstadt Erfurt sowie sicheres Verwahren und Herausgabe dieser Fahrzeuge.
Abschleppen, Unterbringung und pflegliche Verwahrung von Fahrzeugen im Stadtgebiet Erfurt und in der Gemarkung Alperstedt (Kreis Sömmerda), Erfurter Straße (Kreisstraße K61), Flur 2, Flurstück 151/3 einschließlich der im Fahrzeug befindlichen und der mit dem Fahrzeug fest verbundenen Gegenstände. In Spitzenzeiten sind bis zu 25 Fahrzeuge pro Tag zu schleppen. Die Reaktionszeit (Zeitspanne zwischen telefonischer Auftragserteilung und Eintreffen des Abschleppfahrzeuges am Standort des abzuschleppenden Fahrzeuges) darf 30 Minuten bei normaler Verkehrsdichte nicht überschreiten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschleppen von verkehrsordnungswidrig geparkten Kraftfahrzeugen
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99085
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.erfurt.de/ef/de/leben/beruf/ausschreibungen/index.html