Dienstleistungen der kontrollierten Lohnanzucht der Baumart Weiß-Tanne 2021-2024 Referenznummer der Bekanntmachung: 8012-D-400-2020-0032
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99085
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.thueringenforst.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungen der kontrollierten Lohnanzucht der Baumart Weiß-Tanne 2021-2024
Die Landesforstanstalt beabsichtigt, die Aussaat und Anzucht aus 200 kg eigenem Weiß-Tannen-Saatgut mit einer maximalen Pflanzenabnahme von 400 000 Stück in kontrollierter Lohnanzucht zu vergeben. Das für die Anzucht erforderliche Saatgut wird durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Leistungszeitraum ist Februar 2021 bis Ende 2024.
Lohnanzucht zur Abnahme von bis zu 200 000 Containerpflanzen Weiß-Tanne (Abies Alba)
Thüringen
Der Auftraggeber beabsichtigt, die Aussaat und Anzucht aus 100 kg Saatgut der Weiß-Tanne (Abies alba) aus eigenen Beständen in kontrollierter Lohnanzucht von Kleincontainerpflanzen zu vergeben. Das für die Anzucht erforderliche Saatgut wird durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Die Aussaat und Anzucht erfolgen auf Betriebsflächen des Auftragnehmers.
Der Auftrag beinhaltet die Anzucht und Anlieferung von max. 200 000 Weißtannen (Abies alba) inklusive Leihe von 50 geeigneter Pflanzgeräte, Rückabholung der geliehenen Pflanzgeräte und der leeren Pflanzcontainer durch den Auftragnehmer
Verbindlich sollen je Los und pro Pflanze die Kosten für eine optionale chemische Rüsselkäferprophylaxe angeboten werden.
Lohnanzucht zur Abnahme von bis zu 200 000 Containerpflanzen Weiß-Tanne (Abies Alba)
Thüringen
Der Auftraggeber beabsichtigt, die Aussaat und Anzucht aus 100 kg Saatgut der Weiß-Tanne (Abies alba) aus eigenen Beständen in kontrollierter Lohnanzucht von Kleincontainerpflanzen zu vergeben. Das für die Anzucht erforderliche Saatgut wird durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Die Aussaat und Anzucht erfolgen auf Betriebsflächen des Auftragnehmers.
Der Auftrag beinhaltet die Anzucht und Anlieferung von max. 200 000 Weißtannen (Abies alba) inklusive Leihe von 50 geeigneter Pflanzgeräte, Rückabholung der geliehenen Pflanzgeräte und der leeren Pflanzcontainer durch den Auftragnehmer
Verbindlich sollen je Los und pro Pflanze die Kosten für eine optionale chemische Rüsselkäferprophylaxe angeboten werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lohnanzucht zur Abnahme von bis zu 200 000 Containerpflanzen Weiß-Tanne (Abies Alba)
Ort: Holm
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lohnanzucht zur Abnahme von bis zu 200 000 Containerpflanzen Weiß-Tanne (Abies Alba)
Ort: St. Martin im Innkreis
NUTS-Code: AT311 Innviertel
Land: Österreich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Frist für Bieterfragen: 19.1.2021, 12.00 Uhr
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Unwirksamkeit eines öfffentlichen Auftrags gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.