Bewirtschaftungsleistungen für das Abfallwirtschaftszentrum Nentzelsrode des Landkreises Nordhausen Referenznummer der Bekanntmachung: 8-5/21 EU
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nordhausen
NUTS-Code: DEG07 Nordhausen
Postleitzahl: 99734
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landratsamt-nordhausen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bewirtschaftungsleistungen für das Abfallwirtschaftszentrum Nentzelsrode des Landkreises Nordhausen
Ausgeschrieben werden die Leistungen der Bewirtschaftung des Abfallwirtschaftszentrums (AWZ) Nentzelsrode des Landkreises Nordhausen. Hierzu gehören v.a. bewirtschaftungsspezifische Leistungen, wie insbesondere Eingangskontrolle der Abfallanlieferungen, Verwiegung, Kontrolle und Einbau von Abfällen, Errichtung und Unterhaltung der Polderinfrastruktur, Bewirtschaftung der Zwischenlager, Betrieb der Kleinanliefererstation. Hinzu kommen verwaltungstechnische Leistungen wie Gebührenermittlung, Kassenführung, Erfassen und Verwalten von Stammdaten im EDV-System, Führen aller Nachweise gemäß DepV und NachweisV, Kontrolle der Deponie und Zwischenlager, Vermessung der Ablagerungsfläche, Reklamationsbearbeitung, Öffentlichkeitsarbeit und Nebenleistungen wie u. a. die Unterhaltung der Betriebsflächen, Pflege und Instandsetzung der überlassenen Gebäude, Ausrüstungsgegenstände, Mess- und Regeltechnik, Sicherheit des AWZ, Überwachung, Pflege und Unterhaltung des Altstandortes.
Kleinfurra
DEUTSCHLAND
Das Leistungsspektrum ist in Teil II – Leistungsbeschreibung ausführlich dargestellt.
Hierzu gehören in erster Linie bewirtschaftungsspezifische Leistungen, wie insbesondere Eingangskontrolle der Abfallanlieferungen, Verwiegung der Abfälle, Kontrolle und Einbau der Abfälle zur Beseitigung, Einbau von Abfällen zur Verwertung, Errichtung und Unterhaltung der Polderinfrastruktur, Bewirtschaftung der Zwischenlager, Betrieb der Kleinanliefererstation.
Hinzu kommen verwaltungstechnische Leistungen wie insbesondere Gebührenermittlung, Vorbereitung der Gebührenbescheide, Kassenführung, Erfassen und Verwalten aller Stammdaten im EDV-System, Führen aller Nachweise gemäß der DepV und Nachweisverordnung, Information, Dokumentation und Kontrolle der Deponie und Zwischenlager, Vermessung der Ablagerungsfläche, Betriebsführung und Arbeitsorganisation sowie Reklamationsbearbeitung und Öffentlichkeitsarbeit.
Als Nebenleistungen sind insbesondere die Unterhaltung der Betriebs-, Verkehrs- und Nebenflächen, Betrieb, Pflege und Instandsetzung der überlassenen Gebäude, Gebäudeteile, Einrichtungen, Ausrüstungsgegenstände, Mess- und Regeltechnik etc., Gewährleistung der Sicherheit des AWZ, Überwachung, Pflege und Unterhaltung des Altstandortes durchzuführen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Als Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung wird vorliegend die Eintragung des jeweiligen Unternehmens im einschlägigen Berufs- oder Handelsregister, für den Fall, dass das Unternehmen von Rechts wegen dort eingetragen werden kann, verlangt.
— Mit dem Angebot sind für den Bieter bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft aktuelle Auszüge (max. 6 Monate alt) aus dem Berufs- oder Handelsregister hochzuladen.
— Mit dem Angebot sind aktuelle Auszüge (max. 6 Monate alt) aus dem Berufs- oder Handelsregister auch für Unterauftragnehmer oder andere zur Eignungsleihe eingesetzte Dritte vorzulegen, welche Leistungen der Verwaltung, Verwiegung, Kontrolle und Zuordnung sowie des Einbaus von Abfällen oder den Betrieb der Kleinanliefererstation übernehmen.
1. Gesamtumsatz in den letzten 3 Jahren
Hierzu sind Erklärungen zum Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren zu machen (grds. Jahre 2018, 2019 und 2020, sofern das Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, für 2020 sind ggf. vorläufige Zahlen anzugeben).
— Mit dem Angebot sind diese Umsatzangaben für den Bieter und die Mitglieder einer Bietergemeinschaft nach Formular 6 einzureichen.
— Mit dem Angebot sind entsprechende Erklärungen auch für Unterauftragnehmer und andere zur Eignungsleihe eingesetzte Dritte, welche Leistungen der Verwaltung, Verwiegung, Kontrolle und Zuordnung sowie des Einbaus von Abfällen oder des Betriebes der Kleinanliefererstation erbringen, zu übermitteln.
2. Betriebshaftpflichtversicherung
Die Bieter und diejenigen dritten Unternehmen, welche Leistungen der Verwiegung, Kontrolle, Zuordnung und des Einbaus von Abfällen erbringen oder die Kleinanliefererstation betreiben, müssen über einen den nachfolgenden Anforderungen entsprechenden Versicherungsschutz im Sinne einer Betriebshaftpflichtversicherung verfügen oder eine entsprechende Erhöhung und Anpassung dieser Versicherung auf den geforderten Mindestbetrag belegen.
— Mit dem Angebot haben Bieter und Mitglieder von Bietergemeinschaften sowie eingesetzte Dritte/Unterauftragnehmer hierzu Bestätigungen ihrer Versicherungsinstitute über das Bestehen eines entsprechenden Versicherungsschutzes im oben geforderten Umfang oder über die Bereitschaft zur Anpassung des Versicherungsschutzes an die geforderten Mindestsummen einzureichen. Hierzu können Bescheinigungen der Versicherungsinstitute (nicht älter als 6 Monate) verwendet werden.
Mindestanforderungen an die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung im Sinne von 2.:
Als Mindestanforderung wird für den Bieter/die Bietergemeinschaft eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 2,5 Mio. EUR für Personen-/Sachschäden verlangt, jeweils bezogen auf den einzelnen Schadensfall bei einfacher Maximierung für alle Fälle eines Jahres.
Für eingesetzte dritte Unternehmen/Unterauftragnehmer, welche den Einbau von Abfällen vornehmen, muss die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung mindestens 2 Mio. EUR betragen bzw. an diese Höhe angepasst werden.
Bei anderen eingesetzten Dritten/Unterauftragnehmern, welche Leistungen der Verwaltung, Verwiegung, Kontrolle und Zuordnung von Abfällen oder des Betriebes der Kleinanliefererstation erbringen, muss die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung mindestens 1 Mio. EUR betragen bzw. an diese Höhe angepasst werden.
Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss über Erfahrungen in der Erbringung von vergleichbaren Leistungen verfügen oder sich insoweit auf die Erfahrungen Dritter gem. § 37 VgV berufen können. In diesem Fall müssen die eingesetzten Dritten/Unterauftragnehmer über Erfahrungen in der Erbringung von vergleichbaren Leistungen wie dargestellt verfügen. Als vergleichbare Erfahrungen wird der Betrieb einer privaten oder öffentlichen Übertagedeponie gem. DepV erachtet.
— Mit dem Angebot haben Bieter/Bietergemeinschaften eine Erklärung nach Formular 7 mit Angaben zu erbrachten Leistungen in diesem Sinne hochzuladen mit Angabe mindestens einer vergleichbaren Leistung aus den letzten 5 Jahren und Bezeichnung
—— der erbrachten Leistungen,
—— des Leistungszeitraumes sowie
—— der Auftraggeber/Empfänger der Leistungen.
— Mit dem Angebot sind solche Referenzen nach Formular 7 auch für Unterauftragnehmer bzw. die Dritten, auf die sich der Bieter für die nachzuweisenden Referenzleistungen nach § 37 VgV beruft, anzugeben.
Als Mindestanforderung wird der Nachweis einer Referenz aus den letzten 5 Jahren verlangt.
Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass das eingesetzte Leitungspersonal der Deponie stets über einen aktuellen Nachweis (nicht älter als 2 Jahre) über seine Teilnahme an einem Lehrgang nach Anhang 5 Nr. 9 DepV verfügt. Das Leitungspersonal hat regelmäßig alle 2 Jahre an einem Lehrgang teilzunehmen. Sofern der Bieter bzw. sein Personal nicht bereits über einen Nachweis verfügt, hat er zu gewährleisten, dass die eingesetzten Leitungsperson/en bis zum Ende des Jahres 2021 an einem Lehrgang teilgenommen haben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit der vorliegenden Bekanntmachung wird das ursprünglich mit Bekanntmachung 2021/S [removed] eingeleitete Vergabeverfahren erneut bekannt gemacht.
Da die erarbeiteten Vergabeunterlagen aufgrund unveränderbarer technischer Voreinstellungen der eingesetzten Software für die Vergabeplattform nicht verwendet werden konnten, wurde eine erneute Bekanntmachung mit einem neuen Link zu den einschlägigen Vergabeunterlagen erforderlich. Der Auftraggeber hat das Verfahren insofern in den Stand der Bekanntmachung zurückversetzt. Formal kann dies in den Standardformularen allerdings nur durch eine Aufhebung ausgedrückt werden. Der Auftraggeber wird das mit genannter Bekanntmachung eingeleitete Verfahren daher als aufgehoben bekanntmachen. Es handelt sich bei der hier bekanntgemachten Ausschreibung jedoch um denselben Leistungsgegenstand, der weiterverfolgt wird. Auch die Vergabeunterlagen werden unverändert verwendet.
Das Vorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123 und 124 GWB beurteilt die Vergabestelle gem. §§ 42, 48 VgV anhand der für
— Bieter und
— Mitglieder einer Bietergemeinschaft und
— Unterauftragnehmer, welche Leistungen der Verwaltung, Verwiegung, der Kontrolle und Zuordnung sowie des Einbaus von Abfällen oder des Betriebes der Kleinanliefererstelle erbringen sollen.
Grds. mit dem Angebot einzureichenden Eigenerklärungen gemäß Formular 1 und 2 zum Angebotsvordruck in Teil III. Sie behält sich vor, bei begründeten Zweifeln an der Belastbarkeit der Eigenerklärungen nach den Formularen 1 und 2 Bestätigungen der zuständigen Sozialversicherungsträger sowie der zuständigen Finanzämter bei den Unternehmen anzufordern und die Vorlage eines Bundeszentralregisterauszuges zu verlangen.
Bieter und Bietergemeinschaften haben zudem mit dem Angebot eine Übersicht über die Leistungsteile, für welche Dritte in die Leistungserbringung einbezogenen werden (Unterauftragnehmer, Eignungsleiher) zu übermitteln und die Dritten, soweit bekannt, zu benennen. Für solche vorgesehenen Dritten und Unterauftragnehmer werden überdies mit dem Angebot auch sog. Verpflichtungserklärungen abgefragt, mit denen die Unternehmen verbindlich bestätigen, dass sie dem Bieter für den Fall der Zuschlagserteilung die bezeichneten Fähigkeiten und Mittel zur Verfügung stellen bzw. die Leistung erforderlichenfalls selbst erbringen. Soweit der Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt, haftet er gemeinsam mit diesem Unternehmen für die Auftragsausführung. Mit dem Angebot hat dieses Unternehmen ebenfalls eine Verpflichtungserklärung einschließlich Erklärung über die gemeinsame Haftung zusammen mit dem Bieter für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe nach Formular 5 in Teil III (Angebotsvordruck) abzugeben.
Vom Bestbieter wird die Vergabestelle die nach ThürVgG erforderlichen Erklärungen zur Arbeitnehmervergütung, zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen, zum Einsatz von Nachunternehmern sowie Kontrollen und Sanktionen nach ThürVgG abfordern. Diese sind innerhalb von wenigen Tagen (vss. 3 bis 7 Tagen) nach Aufforderung der Vergabestelle zu übermitteln. Formulare hierfür sind mit den Vergabeunterlagen eingestellt.
Weitere Hinweise:
Bieter und Bietergemeinschaften sowie weitere Beteiligte aus EU-Ländern, in denen die geforderten Nachweise nicht erteilt werden, haben auf Aufforderung gleichwertige Nachweise bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine amtlich anerkannte Übersetzung übermitteln.
Beigebrachte Nachweise/Bescheinigungen müssen gültig sein. Soweit sie keine bestimmte Gültigkeitsdauer aufweisen, dürfen sie, gerechnet bis zum Ablauf der Angebotsfrist, nicht älter als 6 Monate sein. Eigenerklärungen müssen konkret für das vorliegende Vergabeverfahren abgegeben werden, dies gilt auch für eine EEE, es sei denn, das Unternehmen verfügt über eine EEE, in der dieselben Angaben enthalten sind, welche im vorliegenden Verfahren abgefragt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Bitte beachten Sie für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages die Voraussetzungen insbesondere des § 160 GWB. Insofern weisen wir insbesondere darauf hin,
— dass ein Antrag nach § 160 Abs. 3 GWB bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und bei der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wurde, ebenso wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,
— dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist,
— dass der Bieter wegen der Möglichkeit der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens mit Akteneinsichtsrechten aller Beteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die die Vergabekammer nach § 165 Abs. 2 GWB veranlassen können, die Einsicht in die Akte zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter in einem solchen Fall an die Vergabekammer wenden.