Lieferung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges 20 (HLF 20) nach DIN 14530-27 sowie nach DIN EN 1846-2, DIN EN 1846-3 und E DIN 14502-2 in der jeweils gültigen Fassung Referenznummer der Bekanntmachung: 1200_04_2020_HLF 20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gotha
NUTS-Code: DEG0C Gotha
Postleitzahl: 99867
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-gotha.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.evergabe-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges 20 (HLF 20) nach DIN 14530-27 sowie nach DIN EN 1846-2, DIN EN 1846-3 und E DIN 14502-2 in der jeweils gültigen Fassung
Lieferung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges 20 (HLF 20) nach DIN 14530-27 sowie nach DIN EN 1846-2, DIN EN 1846-3 und E DIN 14502-2 in der jeweils gültigen Fassung.
Landkreis Gotha
Lieferung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges 20 (HLF 20) nach DIN 14530-27 sowie nach DIN EN 1846-2, DIN EN 1846-3 und E DIN 14502-2 in der jeweils gültigen Fassung.
Nebenangebote sind nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zulässig.
Die Anzahl von Nebenangeboten und Änderungsvorschlägen ist am Ende des Leistungsverzeichnisses, an der dort bezeichneten Stelle einzutragen. Nebenangebote müssen auf gesonderten Blättern eindeutig gekennzeichnet, zum Angebot gehörig, unterschrieben und nummeriert sein. Die durch das Nebenangebot entfallenden Leistungen aus dem Hauptangebot sind detailliert inhaltlich und preislich anzugeben. Die Preisdifferenz zwischen Haupt- und Nebenangebot ist auszuweisen. Die Beschaffung von Vorführfahrzeugen ist zulässig, wenn:
— das Fahrzeug nicht älter als 1 Jahr ist,
— die Laufleistung einschließlich der durchgeführten Betriebsstunden von Pumpe und ähnlichem über den Nebenantrieb 20 000 km nicht überschritten hat,
— die Bereifung und die Lackierung neuwertig sind, die Batterie nicht älter als 1 Jahr ist,
— der Hersteller das Fahrzeug überholt hat, die Ablieferinspektion durchführt, die gleiche Garantie wie für ein Neufahrzeug leistet und das Fahrzeug zur Gebrauchsabnahme vorstellt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges 20 (HLF 20) nach DIN 14530-27 sowie nach DIN EN 1846-2, DIN EN 1846-3 und E DIN 14502-2 in der jeweils gültigen Fassung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Giengen an der Brenz
NUTS-Code: DE11C Heidenheim
Postleitzahl: 89537
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.ziegler.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Aufgrund von Beeinträchtigungen von berechtigten Unternehmensinteressen wird auf die Veröffentlichung des Auftragswertes verzichtet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer
— Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Email oder Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
— Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat: der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gotha
Postleitzahl: 99867
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]