Ostschule Gera, Karl-Liebknecht-Straße 56, 07546 Gera, Umbau, Sanierung und Erweiterung, Ersatzneubau Turnhalle Referenznummer der Bekanntmachung: 21 VOB 038 - 042
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gera
NUTS-Code: DEG02 Gera, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07545
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gera.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ostschule Gera, Karl-Liebknecht-Straße 56, 07546 Gera, Umbau, Sanierung und Erweiterung, Ersatzneubau Turnhalle
Malerarbeiten, Fliesenarbeiten, Bodenbelagsarbeiten, Sportboden, Prallwand.
Los 11 Malerarbeiten – Vergabe-Nr. 21 VOB 038
Auf dem Grundstück Karl-Liebknecht-Straße 56 in Gera befindet sich die denkmalgeschützte Ostschule. Diese wird umfassend saniert und umgebaut.
Gleichzeitig wird eine 1,5-fach Sporthalle neu gebaut. Für diesen Neubau sind Malerarbeiten auszuführen.
Folgende Grobmengen sollen ausgeführt werden:
— 280 qm abkleben mit Folie,
— 850 qm Bodenabdeckung,
— 2 000 qm Grundierung Innenwand, Höhe bis 8,0 m,
— 2 000 qm Farbbeschichtung Innenwand,
— 850 qm Grundierung Decke Gipskarton/Stahlbeton,
— 850 qm Farbbeschichtung Decke Gipskarton/Stahlbeton,
— 150 qm Fußbodenbeschichtung Epoxidharz.
Grobtermine:
— Malerarbeiten EG.: August/September 2021,
— Malerarbeiten OG.: September/Oktober 2021,
— Fertigstellungsarbeiten Maler: Dezember 2021/Januar 2022.
Los 12 Fliesenarbeiten – Vergabe-Nr. 21 VOB 039
— 150 qm Wandflächen feinspachteln,
— 360 qm Untergrund Tiefengrund,
— 360 qm Streichisolierung Wände,
— 360 qm Wandfliesen,
— 70 qm Einstreuer, farbig,
— 110 qm Bodenfliesen,
— 180 lfm Sockelfliese,
— 10 St. Spiegel einfliesen,
— 250 lfm. dauerlelastische Verfugung,
— 350 lfm. oberseitiges Verfugen Fliesenbelag.
Ende der Angebotsfrist: 7.4.2021, 12.00 Uhr.
Los 13 Bodenbelag – Vergabe-Nr. 21 VOB 040
— 320 qm Unterboden Zementestrich vorbereiten,
— 320 qm Linoleum Belag, einfarbig, 2,5 mm verlegen,
— 350 lfm Sockelleiste, Holz verlegen,
— 44 St. Treppenstufen Tritt- und Setzstufe mit Linoleum belegen,
— 190 qm Unterboden Zementestrich für Parkettverlegung vorbereiten,
— 190 qm Parkett Hochkantlamelle, Eiche 23 mm verlegen,
— 190 qm Parkett schleifen und versiegeln,
— 100 lfm Sockelleiste Holz, Eiche verlegen.
Ende der Angebotsfrist: 8.4.2021, 10.00 Uhr.
Los 14 Sportboden – Vergabe-Nr. 21 VOB 041
— 650 qm Zementestrich als Verbundestrich,
— 650 qm Sportbodenkonstruktion,
— 650 qm Oberbodenbelag Linoleum Sportboden,
— 650 qm Ersteinpflege und Versiegelung,
— 18 St. Einbau Gerätehülsen,
— 600 lfm Spielfeldmarkierungen,
— 96 qm Unterboden vorbereiten Geräteräume,
— 96 qm Oberbodenbelag Linoleum Sportboden im Geräteraum,
— 96 qm Ersteinpflege und Versiegelung,
— 160 lfm Sockelleiste.
Ende der Angebotsfrist: 8.4.2021, 11.00 Uhr.
Los 16 Prallwand – Vergabe-Nr. 21 VOB 042
— 216 qm Ballwurfsichere Akutikprallwandverkleidung,
— 109 lfm Ballabrollbrett bis 300 mm,
— 109 lm Sockelleiste,
— 14 St. Aussparungen,
— 2 St. Zugangstürlement 210/ 246 cm,
— 2 St. Zugangstürelement 152/ 246 cm,
— 14 St. Revisionstüren 30/30 cm ... 40/40 cm,
— 2 St. Geräteraumabschlusstore 300/246 cm,
— 2 St. Geräteraumabschlusstore 400/ 246 cm,
— 2 St. Sporthalleninnenfenster 180/ 150 cm.
Ende der Angebotsfrist: 8.4.2021, 12.00 Uhr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zu den Eignungsanforderungen nach § 122 GWB, die nach Formblatt 124 erbracht werden können; Link zum Formblatt 124: https://www.gera.de/fm/193/Formblatt_124_Eigenerklaerung_zur_Eignung.pdf
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Ausländische Unternehmen haben gleichwertige Nachweise zu erbringen und die Gleichwertigkeit zu belegen.
Siehe III.1.1).
Siehe III.1.1).
Verpflichtungen des Bieters gemäß § 12a des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG):
— Verpflichtungen zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 u. 12 Abs. 2 ThürVgG),
— Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 u. 12 Abs. 2 ThürVgG),
— Verpflichtungen nach §§ 12, 15, 17, 18 ThürVgG.
Diese Verpflichtungserklärungen werden nachträglich, jedoch nur vom Bestbieter nachgefordert. Alle Verpflichtungserklärungen sowie das Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) sind vorab einsehbar unter: https://www.gera.de/sixcms/detail.php?id=236738&_nav_id1=146704&_nav_id2=146715&_lang=de
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind zur Angebotsöffnung (Öffnungsverfahren) nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB).
Gemäß § 160 Abs.3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB):
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung einer Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. (§ 134 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gera
Postleitzahl: 07545
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.gera.de