Sanierung Campus Weida – Gebäudeteil Regelschule, Los 14 Fliesenlegerarbeiten
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greiz
NUTS-Code: DEG0L Greiz
Postleitzahl: 07973
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-greiz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Campus Weida – Gebäudeteil Regelschule, Los 14 Fliesenlegerarbeiten
Die Sanierung des Campus Weida betrifft insgesamt 2 Gebäude, welche zu einem Campus zusammengefasst werden. Das Los 14 umfasst die Fliesenlegerarbeiten im Gebäudeteil der Regelschule.
Rudolf-Alander-Straße 2
07570 Weida
Los 14 Fliesen- und Plattenarbeiten:
Bauabschnitt 1:
— 390 m2 Reinigen des Untergrundes,
— 5 St. Prüfung Estrich auf Restfeuchtegehalt (CM-Methode),
— 390 m2 Haft- und Schutzgrundierung,
— 40 m2 Ausgleichen Untergrund, Zementestrich,
— 171 m2 Feinspachtelung Untergrund,
— 200 m Rückschneiden Estrichranddämmstreifen,
— 376 m2 Abdichten von Nassräumen Wände + Fußboden,
— 200 m Dichtband Wand + Boden,
— 84 St. Abdichtung, vorgef. Eckformstücke,
— 138 St. Abdichten Rohrdurchführungen Ø bis 130 mm,
— 205 m2 Wandbelag keramische Fliesen, 30 x 60 cm, liefern + verlegen,
— 171 m2 Bodenbelag keramische Fliesen, 60 x 60 cm, liefern + verlegen,
— 172 m Keramische Sockelplatten, liefern + verlegen,
— 63 m Fliesenabschlussprofil aus Aluminium,
— 237 m Fliesenabschlussprofil aus PVC,
— 2 St. Einbaurahmen für Reinstreifer, außen,
— 2 St. Eingangsmatte mit Bürsten und Gummieinlage,
— 24 St. Kristallspiegel,
— 438 m Fugen mit dauerelastischer Dichtungsmasse – Silikon.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sanierung Campus Weida, Gebäudeteil Regelschule – Los 14 Fliesenlegerarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Werdau
NUTS-Code: DED45 Zwickau
Postleitzahl: 08412
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greiz
Postleitzahl: 07973
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]