Sanierung Campus Weida – Gebäudeteil Regelschule, Los 13 Naturwerksteinarbeiten
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greiz
NUTS-Code: DEG0L Greiz
Postleitzahl: 07973
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-greiz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Campus Weida – Gebäudeteil Regelschule, Los 13 Naturwerksteinarbeiten
Die Sanierung des Campus Weida betrifft insgesamt 2 Gebäude, welche zu einem Campus zusammengefasst werden. Das Los 13 umfasst die Naturwerksteinarbeiten im Gebäudeteil der Regelschule.
Rudolf-Alander-Straße 2
07570 Weida
13 Natur- und Betonwerkstein:
1. Bauabschnitt 1:
— 121,00 m2 Vorbereitung Natursteinbelag Podeste/Treppenstufen,
— 43,00 m2 Natursteinbelag Podeste reinigen,
— 96,00 St. Natursteinstufen reinigen Breite 1,50 m-3,10 m,
— 46,00 m Natursteinbauteile verfugen,
— 121,00 m2 Imprägnierung der Oberflächen Podeste/Treppenstufen.
2. Bauabschnitt 2:
— 195,00 m2 Vorbereitung Natursteinbelag Podeste/Treppenstufen,
— 70,00 m2 Natursteinbelag Podeste reinigen,
— 138,00 St. Natursteinstufen reinigen Breite 1,50 m-3,10 m,
— 73,00 m Natursteinbauteile verfugen,
— 195,00 m2 Imprägnierung der Oberflächen Podeste/Treppenstufen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sanierung Campus Weida, Gebäudeteil Regelschule – Los 13 Naturwerksteinarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Reichenbach
NUTS-Code: DED44 Vogtlandkreis
Postleitzahl: 08468
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greiz
Postleitzahl: 07973
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]