Architektenleistungen (Objektplanung) für ein neues Gebäude B5 3, Neubau Erweiterung Hochschulsport

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66123
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.agsta.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E32715833
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E32715833
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Forschung und Lehre

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Architektenleistungen (Objektplanung) für ein neues Gebäude B5 3, Neubau Erweiterung Hochschulsport

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Universität des Saarlandes plant einen Neubau, der der Erweiterung und Verbesserung des Hochschulsport-Angebotes für die Studenten und Angestellten auf dem Campus Saarbrücken dienen soll. Hierfür werden die Architektenleistungen (Objektplanung) gem. § 34 HOAI vergeben. Neue Multifunktionsräume und Funktionsräume mit den dazugehörigen Sanitärbereichen sollen den stetig steigenden Bedarf an Bewegungsräumen abdecken. Außerdem soll zusammen mit einem neuen Verwaltungstrakt und einer Anbindung an das bestehende Uni-Fit-Gebäude eine neue räumliche „Funktionseinheit Hochschulsportzentrum“ geschaffen werden. Die Anbindung des neuen Gebäudes an das bestehende Uni-Fit (Gebäude B5 1) soll eine räumliche Funktionseinheit Hochschulsportzentrum schaffen, in dem die überwiegende Anzahl der Angebote und nahezu alle Verwaltungsprozesse zusammengeführt werden. Die Zuwegungen, die Verkehrswege innerhalb des Gebäudes und die Anbindung an das bestehende Gebäude sind barrierefrei zu gestalten.

Eine detailliertere Projektbeschreibung ist der Anlage „Aufgabenstellung“ zu entnehmen.

Hinsichtlich des Zeitplans ist davon auszugehen, dass unmittelbar nach Auftragsvergabe mit den Planungsarbeiten begonnen werden soll. Baubeginn soll im 1. Quartal 2022 sein, die Fertigstellung der Baumaßnahme muss bis Ende des 2. Quartals 2023 erfolgen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Hauptort der Ausführung:

Im südwestlichen Bereich des Campus Saarbrücken der Universität des Saarlandes, (siehe Anlage „UdS-Konkordanzenplan“)

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Benötigt werden Architektenleistungen (Objektplanung) gemäß § 34 HOAI für einen Neubau, der der Erweiterung und Verbesserung des Hochschulsport-Angebotes auf dem Campus Saarbrücken dienen soll. Der vorliegende Auftrag umfasst die Grundleistungen der vorgenannten Objektplanungsleistungen der folgenden Leistungsphasen:

Leistungsstufe 1:

— Lph 2: Vorplanung,

— Lph 3: Entwurfsplanung,

— Lph 4: Genehmigungsplanung.

Der Auftraggeber behält sich vor, folgende Leistungen stufenweise zu vergeben:

Leistungsstufe 2:

— Lph 5: Ausführungsplanung.

Leistungsstufe 3:

— Lph 6: Vorbereitung der Vergabe,

— Lph 7: Mitwirkung bei der Vergabe.

Leistungsstufe 4:

— Lph 8: Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation.

Leistungsstufe 5:

— Lph 9: Objektbetreuung.

Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Seitens des Auftragnehmers besteht kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen bzw. einer Gesamtbeauftragung.

Der Auftraggeber geht davon aus, dass die Grundlagenermittlung mit den im Zuge dieses Verfahrens zur Verfügung gestellten Informationen bereits erfüllt ist. Daher wird die Leistungsphase 1 nicht beauftragt.

Auf Grundlage der Grundleistungen zu Leistungsphase 2 soll als besondere Leistung das Aufstellen eines Raumbuches beauftragt werden sowie als Bestandteil der Leistungsphasen 3 und 5 das detaillierte Fortschreiben des Raumbuches. Ein Beispiel mit den erforderlichen Inhalten des Raumbuches ist dem Anhang 4 „Beispiel Raumbuch“ der Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Ferner sind für die genannte Maßnahme Informationen und Unterlagen (z. B. Planunterlagen, Funktionsschema,

Raumprogramm, Anforderungsprofile, Raumbuch sowie Rahmenterminplan) vorhanden, welche den Bewerbern auf subreport zur Verfügung gestellt werden. Im Rahmen der Bewerbungsphase gibt es über die vorliegende Bekanntmachung sowie die unter subreport zur Verfügung gestellten Formblätter und Informationen keine weiteren Unterlagen, die angefordert werden können. Weitere Unterlagen werden ggf. denjenigen Bewerbern, die nach Abschluss der Bewerbungsphase (Phase 1) ausgewählt und zur Abgabe eines Honorarangebotes sowie zur Teilnahme an einem Verhandlungsgespräch (Phase 2) aufgefordert werden, zur Verfügung gestellt. Die Vertragsschließung erfolgt nach den Vertragsmustern der RBBau. Ein entsprechendes Vertragsmuster ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen (siehe Anhang „Vertrag-Objektplanung-Entwurf“).

Sonstige zu vergebende Leistungen sind nicht Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung und werden gesondert vergeben.

Parallel zur vorliegenden Ausschreibung werden 3 weitere Leistungen europaweit vergeben:

1. Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI (Lph 2-6),

2. Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung gemäß § 55 HOAI der Anlagengruppen 1-3, 8 (HLKS) (Lph 2-9) sowie

3. Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung gemäß § 55 HOAI der Anlagengruppen 4-6 (ELT + FIT + Förderanlagen) (Lph 2-9).

Weitere Leistungen, z. B. Vermessung, Bodengutachten, Brandschutz, Wärmeschutz, Sicherheits- und Gesundheitskoordination, Erschließung und Freianlagenplanung werden ebenfalls parallel vergeben.

Es ist zulässig, dass sich Bewerber für mehrere dieser Leistungen bewerben. Doppelbewerbungen im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung für den zu vergebenden Auftrag „Architektenleistungen (Objektplanung)“ sind nicht zulässig. Mehrfachbewerbungen im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung einzelner Bewerber oder einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft können zum Ausschluss aller betroffenen Angebote führen, wenn dem Bewerber, der Bietergemeinschaft oder den betroffenen konkurrierenden Mitgliedsunternehmen oder Bietergemeinschaften der Nachweis, dass die fraglichen Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden, nicht gelingt.

Der unter II.1.5) genannte Wert von rund 4,2 Mio. EUR ist die derzeit geschätzte Gesamtinvestitionssumme (KG 200-700 gem. DIN 276) netto, inkl. Planungs-/Baunebenkosten. Auf die KG 300 + 400 entfallen davon rund 2,9 Mio. EUR netto. Das genannte Budget ist einzuhalten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Herangehensweise an das Projekt und an die Aufgabenstellung, Vorstellungen zum Umgang mit der speziellen Planungsaufgabe, Reflexion der Vorüberlegungen des Auftraggebers, insbesondere unter Berücksichtigung des vorliegenden Raumprogramms / Gewichtung: 35
Qualitätskriterium - Name: Vorstellung des Bieter zum organisatorischen Ablauf und zur Projektorganisation, interne/externe Organisation + Kommunikation; Maßnahmen und Instrumente zur Kosten- und Termineinhaltung, insbesondere unter Berücksichtigung des vorliegenden Rahmenterminplans / Gewichtung: 25
Qualitätskriterium - Name: Personelle Besetzung: Projektleiter, Stellvertreter, Bauleiter und deren Eindruck in der persönlichen Präsentation, Personaleinsatzplan / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Qualität der Präsentation im Bietergespräch / Gewichtung: 15
Preis - Gewichtung: 10
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 25
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Die unter III.1.1) u. III.1.2) geforderten Nachweise u. Eigenerklärungen sind mit der Bewerbung (Phase 1) vorzulegen. Dabei sind die weiteren Rahmenbedingungen (z. B. zur Aktualität der Referenzen) für die Wertbarkeit von Referenzen zu allen Kriterien (R-1) bis (R-3) unter III.1.3) zu beachten. Die dort formulierten Rahmenbedingungen sind bindend. Für die Bewerbung sind die auf subreport zur Verfügung gestellten Formblätter zu verwenden.

Die Bewerber mit den höchsten Bewertungszahlen werden ausgewählt und aufgefordert, am weiteren Verfahren (Phase 2) teilzunehmen.

Folgende Kriterien werden bei der Bewertung der Bewerbungen (Phase 1) zugrunde gelegt:

(R-1): Mindestanforderung, d. h. mind. 1 Referenz zu A) oder B) ist zu benennen:

Nachweis des Bewerbers über Erfahrungen mit vgl. Aufgabenstellungen; hier:

A) Referenzen für den Neubau oder Umbau eines Sportstudios bzw. Gebäudes, in denen eine vergleichbare Nutzung untergebracht ist. Als vergleichbare Nutzung zählen z. B. Fitness-Center, Fitness-Studios, Crossfit Boxen, Physiotherapeutische Praxen, Tanz- und Balletschulen, o. ä.

Bei einer Summe der Baukosten (KG 300 + 400) von mehr als (größer/gleich) 1,5 Mio. EUR netto erhält die Referenz 10 Punkte,

Bei einer Summe der Baukosten (KG 300 + 400) von weniger als 1,5 Mio. EUR netto erhält die Referenz 7 Punkte.

Je Referenz zu A) können max. 10 Punkte vergeben werden.

B) Alternativ zu Referenzen zu A) können auch Referenzen für den Neubau oder Umbau einer Sporthalle (z. B. Turnhallen, Multifunktionshallen, Kletter- oder Boulderhallen, Parkourhallen, Eishallen, o. ä.) mit einer Summe der Baukosten von mind. 1,0 Mio. EUR netto (KG 300 + 400) benannt werden.

Je Referenz zu B) werden 5 Punkte vergeben.

Zu erbringen ist mind. 1 wertbare Referenz zu A) oder zu B). Gewertet werden max. insgesamt 3 wertbare Referenzen zu A) oder zu B).

Es müssen nicht zwingend Referenzen sowohl zu A) und zu B) vorgelegt werden. Die maximale Punktzahl zu (R-1) kann durch die Vorlage von 3 wertbaren Referenzen zu A) erreicht werden. Die Kategorie B) dient dazu, auch Bewerbern, die keine oder weniger als 3 Referenzen zu A) haben, die Teilnahme am Bewerbungsverfahren zu ermöglichen.

In den Formblättern ist nachvollziehbar darzulegen, ob die genannte Referenz zu A) oder zu B) gewertet werden soll.

Wertung zu (R-1): max. 30 Punkte möglich.

(R-2): Nachweis des Bewerbers über Erfahrungen mit der Planung und Realisierung von Projekten, die aus Fördergeldern (mit-)finanziert wurden. Dies ist in den Formblättern nachvollziehbar darzulegen.

Gewertet werden max. 2 wertbare Referenzen mit jeweils 2 Punkten.

Wertung zu (R-2): max. 4 Punkte möglich.

(R-3): Nachweis des Bewerbers über Erfahrungen mit der Planung und Realisierung von Projekten für öffentliche Auftraggeber (gem. § 99 GWB).

Gewertet werden max. 2 wertbare Referenzen mit jeweils 3 Punkten.

Wertung zu (R-3): max. 6 Punkte möglich.

Insgesamt können max. 40 Punkte erreicht werden.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Stufenweise Vergabe, siehe II.2.4); Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen bzw. einer Gesamtbeauftragung besteht nicht.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Siehe auch III.2.1) Die folgenden Nachweise/Eigenerklärungen sind mit der Bewerbung vollständig vorzulegen, bei Bewerbergemeinschaften (BG) jeweils von allen Mitgliedern der BG; Details, die bei den Angaben zu berücksichtigen sind, siehe in den auf subreport zur Verfügung gestellten Formblättern. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Formblätter von den Mitbewerbern (einschließlich Nachunternehmern) ebenfalls auszufüllen. Ferner ist in diesem Fall eine Vollmachtserklärung für den Federführenden, eine Erklärung über die Rechtsform und die gesamtschuldnerische Haftung und eine Erklärung für das Vorhandensein einer Haftpflichtversicherung mit den geforderten Rahmenbedingungen für die Bewerbergemeinschaft/ARGE mit den Bewerbungsunterlagen vorzulegen.

1) Allgemeine Angaben zum Bewerber gemäß Formblatt; es wird darauf hingewiesen, dass Mehrfachbewerbungen einzelner Bewerber oder von Mitgliedern einer BG zum Ausschluss aller betroffenen Angebote führen können.

2) Eigenerklärung, dass keine Personen im Zuständigkeitsbereich des Bewerbers tätig sind, die zum Ausschluss von Personen nach § 6 VgV führen.

3) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB vorliegen.

4) Eigenerklärung zu § 43 Abs. 1 VgV; namentliche Nennung der tatsächlichen Leistungserbringer zum Stichtag 1.1.2021, gegliedert in Projektleiter im Auftragsfall, Stellvertreter des Projektleiters, Bauleiter und Projektingenieure unter Angabe der von ihnen im Auftragsfall zu bearbeitenden Teilleistungen; für den im Auftragsfall Projektverantwortlichen und seinen Stellvertreter ist mit der Bewerbung ein Nachweis der Befähigung für die vorliegende Aufgabenstellung (z. B. Kammernachweis, o. ä.) und ein fachlicher Lebenslauf vorzulegen.

5) Angaben über die beabsichtigte Weitergabe des Auftrags oder eines Teils des Auftrags.

6) Eigenerklärung der Bewerber/der Bewerbergemeinschaft im Falle der Weiterbeauftragung, die Leistungsphasen 5-9 (siehe II.2.4)) zu erbringen.

7) Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für die Vergabe von öffentlichen Bau-, Liefer-und Dienstleistungsaufträgen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Die folgenden Angaben sind mit der Bewerbung vollständig vorzulegen, bei BG jeweils von allen Mitgliedern der BG bzw. Nachunternehmern.

1) Eigenerklärung, dass aktuell keine Steuerschulden bestehen.

2) Eigenerklärung zum Vorhandensein der erforderlichen Berufshaftpflichtversicherung in der Höhe mind. [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden, mind. [Betrag gelöscht] EUR für Sonstige Schäden. Sollte eine Versicherung in dieser Höhe nicht vorhanden sein, ist eine Eigenerklärung erforderlich, dass die Berufshaftpflicht im Auftragsfall auf die geforderten Höhen angehoben wird.

Weitere (durch Eigenerklärung) nachzuweisende Voraussetzung: Jährliche Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen. (Bei Bewerbergemeinschaften muss die Haftpflicht für die ARGE bzw. für ARGE-Leistungen vorgehalten werden). Die auf subreport zur Verfügung gestellten Formblätter sind für die Angaben zu verwenden.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

s.o.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Zum Nachweis der techn. und berufl. Leistungsfähigkeit sind die unter II.2.9) bezeichneten Referenzen vom Bewerber/der BG vorzulegen. Die Angaben zu den Referenzen sind in die zur Verfügung gestellten Formblätter (FB) einzutragen. Darüber hinausgehendes Material (Planunterlagen, o. ä.) ist nicht erforderlich und wird nicht gewertet.

Grundsätzliche Voraussetzungen für die Wertbarkeit von Referenzen zu (R-1) bis (R-3):

— Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit der in den FB abgefragten Angaben,

— Bearbeitung mind. der Lph 2-4 oder/und mind. der Lph 5-8 gem. § 34 HOAI im Zeitraum von Januar 2014 bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung dieser Veröffentlichung, d. h. es müssen mind. die Lph 2-4 oder/und mind. die Lph 5-8 vollständig in dem Zeitraum bearbeitet, d. h. begonnen und abgeschlossen worden sein.

Die Nennung von mindestens 1 wertbaren Referenz zu A) oder zu B) zu der Kategorie (R-1) ist Mindestvoraussetzung für die Teilnahme am weiteren Bewerbungsverfahren.

Es dürfen grundsätzlich mehr Referenzen als erforderlich genannt werden, in diesem Fall ist in den Formblättern anzugeben, welche Referenzen zu den unter (R-1) bis (R-3) genannten Kriterien jeweils gewertet werden sollen. Die übrigen aufgeführten Referenzen gehen dann nicht in die Wertung ein. Eine Referenz, die z. B. für Kriterium (R-1) benannt wird, kann auch für die Kriterien (R-2) bis (R-3) benannt werden, wenn diese Rahmenbedingungen auf sie zutreffen. Dies ist in diesem Fall explizit anzugeben. Die geforderten Referenzen sind unter Punkt II.2.9) aufgeführt.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

s.o.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Qualitätsanforderungen gem. § 75 Abs. 2 VgV Bewerber mit Sitz in Deutschland: Vorlage eines Nachweises über die Eintragung in ein Berufsregister als Architekt/Beratender Ingenieur (Kammermitgliedschaft); Bewerber mit Sitz im Ausland müssen mit dem Teilnahmeantrag die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführte Registereintragung einschlägig ist; bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jeden Mitbewerber.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 06/04/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1) Arbeitssprache ist deutsch. Anträge in anderer Sprache werden ausgeschlossen.

2) Für den Teilnahmeantrag sind die auf subreport zur Verfügung gestellten Formblätter (FB) entsprechend II.2.9) zu verwenden. Die FB sind um die geforderten Angaben und Nachweise zu ergänzen. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Inhaltliche Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Formale Erweiterungen können zulässig sein, sofern dies in den FB ausdrücklich zugelassen wird (z. B. Ergänzung weiterer Mitbewerber). Bewerber haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung entweder:

— die FB nebst beigefügten Nachweisen,

— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) unter https://www.evergabe.de/assets/imagescms/Anleitung_und_Formular_EEE.PDF (mit den vollständigen in der vorliegenden Bekanntmachung geforderten Inhalten, was vom Bewerber zu beachten ist) als vorläufigen Nachweis, vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen, Bietergemeinschaften (BG), usw. sind die Unterlagen/die EEE auch für diese anzugeben. BG's, die sich erst nach Einreichung eines Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Ein Wechsel der Identität des Bieters oder der BG ist nicht zugelassen. Nach Ablauf der Eingangsfrist eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Die Bewerber haben selbst dafür Sorge zutragen, dass ihre Bewerbungsunterlagen rechtzeitig bei der angegebenen Stelle eingehen.

3) Wichtig: Seit dem 18.10.18 besteht die Pflicht zur eVergabe. Die Kommunikation und die Abgabe der Teilnahmeanträge erfolgt gem. § 53 (1) VgV ausschließlich elektronisch über subreport. Die zum Download bereitgestellten Unterlagen sind auf www.subreport.de frei verfügbar. Um regelmäßig über Informationen/Rückfragen in Kenntnis gesetzt zu werden und für die Abgabe der Teilnahmeanträge, ist eine Registrierung erforderlich. Diese ist für die Bieter kostenfrei. Teilnahmeanträge oder Angebote, die nicht über subreport, sondern per E-Mail, schriftlich auf dem Postweg oder persönlich eingehen, werden ausgeschlossen. Es wird empfohlen, dass sich interessierte Bewerber/Bieter rechtzeitig mit den technischen Anforderungen des Vergabeportals vertraut machen.

4) Der AG behält sich vor, bei Bedarf von den Bietern Folgeangebote einzuholen. Wenn der AG Verhandlungen führt, wird jeder Bieter zu einem Verhandlungsgespräch eingeladen. Unabhängig davon, ob der Auftraggeber sich dazu entscheidet, Verhandlungsgespräche zu führen, behält sich der Auftraggeber aufgrund der derzeit noch bestehenden Kontaktbeschränkungen und Verhaltensregeln vor, die ggf. zu führenden Verhandlungsgespräche per Videokonferenz durchzuführen.

5) Die Lph 9 – Objektbetreuung ist in der Laufzeit unter II.2.7) nicht enthalten.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Siehe § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
02/03/2021