RV Wach- und Sicherheitsdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 930.O.21.002
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07747
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uniklinikum-jena.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.uniklinikum-jena.de/vergabeportal.html
Abschnitt II: Gegenstand
RV Wach- und Sicherheitsdienstleistungen
Das Universitätsklinikum Jena beabsichtigt, den Wach- und Sicherheitsdienst an einen Auftragnehmer als Rahmenvereinbarung zu vergeben.
Universitätsklinikum Jena
Am Klinikum 1
07747 Jena
Klinikum Jena-Lobeda und Klinikum Jena-Innenstadt
Der Wach- und Sicherheitsdienst beinhaltet folgende Leistungen:
— Bewachung und Sichern von Gebäuden, Objekten und Betriebseinrichtungen an verschiedenen Standorten,
— Aufschaltung von Alarmanlagen und Intervention im Ereignisfall,
— Einsatzleistungen für die ZNA (Zentrale Notaufnahme und Kindernotaufnahme),
— Übernahme von Aufgaben bei internen und externen Gefahrensituationen,
— Durchführung von Geldtransporten,
— Auf- und Verschluss in den Einrichtungen,
— Zusätzliches Absichern von Parkverbotsflächen im Rahmen temporärer Maßnahmen,
— Sicherstellung des Flugbetriebes auf dem Hubschrauberlandeplatz,
— Sonderaufgaben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
RV Wach- und Sicherheitsdienstleistungen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Verfahrensaufhebung am 1.3.3021:
Das o. g. Vergabeverfahren wurde gemäß § 63 Abs. (1) Nr. 1 VgV aufgehoben, da kein Angebot eingegangen ist, das den Bedingungen entspricht.
Eine Neuausschreibung erfolgt kurzfristig über die bekannten Medien.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYAD2SG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99432
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin.
Statthafte Rechtsbehelfe sind gemäß §§ 155 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt.
Statthafter Rechtsbehelf ist gemäß §§ 155 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1).
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
Postleitzahl: 07747
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://uniklinikum-jena.de/stabsstellevergabe.html