Marina Saalburg Referenznummer der Bekanntmachung: P217
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saalburg-Ebersdorf
NUTS-Code: DEG0K Saale-Orla-Kreis
Postleitzahl: 07929
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.saalburg-ebersdorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Marina Saalburg
Gegenstand der Ausschreibung sind Planungsleistungen im Leistungsbereich §§ 43 und 51 HOAI.
Stadt Saalburg Ebersdorf
Parkstraße 1
07929 Saalburg Ebersdorf
Die Stadt Saalburg-Ebersdorf plant Ausbau- und Erschließungsarbeiten am Ufer des Bleiloch-Stausees im Bereich des Wetteraweges Saalburg. Die Maßnahme ist Teil eines beantragten Förderprojektes zur Errichtung von touristischer Infrastruktur am Thüringer Meer. Das Teilprojekt Marina Saalburg-Kloster - Errichtung einer Schiffsanlegestelle für die Fahrgast- und Linienschifffahrt in Verbindung mit Anlegemöglichkeiten für den Kleinbootverkehr - soll unter der Regie der Stadt Saalburg-Ebersdorf realisiert werden. Ziel der Baumaßnahme ist es, am Ufer der Talsperre Bleiloch, in der Bucht am Wetteraweg Saalburg zwischen dem westlichen liegenden Strandbereich und der dort separat geplanten Slipanlage für Sportboote und dem östlich unmittelbar anschließenden Campingplatz Kloster, eine Anlegestelle zu errichten, die dem regelmäßigen Verkehr von Fahrgastschiffen inkl. einem damit möglichen Linienbetrieb dient und gleichzeitig Anlege- und Liegeplätze für Kleinboote bietet. Die in den Leistungsphasen 1 und 2 bereits vorgeplante Anlage umfasst eine Gesamtlänge von ca. 293 m, für einen wechselnden Wasserstand mit einem Höhenunterschied von bis zu 12,00 m. Zu beachten ist, dass die Ziele des Hochwasserschutzes, der Energienutzung und des Umweltschutzes bei dem Betrieb der Talsperre Bleiloch generell Vorrang gegenüber der wassertouristischen und Freizeitnutzung haben. Ziel ist es, den geplanten Schiffsanleger über eine möglichst große Bandbreite verschiedener Wasserspiegelhöhen bzw. nahezu ganzjährig betreiben zu können. Bei den zu berücksichtigenden Wasserständen von 398 m NHN (Mindesteinstau) bis zum höchsten Einstauziel von 410 m NHN ergeben sich für die Anlagen sehr unterschiedliche Betriebszustände mit einer Höhendifferenz von bis zu 12,00 m. Als Lösung für die Positionssicherung der langestreckten Schwimmstegsegmente ist derzeit die Verwendung eines flexiblen Befestigungssystems vorgesehen, welches über dehnbare Kunststoffseile die Schwimmstege (Pontons) diagonal nach unten jeweils gegenläufig am Gewässerboden aufliegenden Betonankern in Position hält. Der Schiffsanleger ist in der Vorplanung mit Abmaßen von 32,0 x 8,0 m als Liegeplatz für 2 Schiffe von jeweils ca. 130 t und 40 m Länge vorgesehen, wobei eins der Schiffe im Linienverkehr nördlich an- und ablegen kann. Der zweite, südlich angeordnete Liegeplatz ist vornehmlich als Wartungsliegeplatz konzipiert. Für das Bauvorhaben stehen in den Kostengruppen 200 bis 700 (DIN 276) maximal 4.18 Mio. EUR (inkl. Mehrwertsteuer) zur Verfügung. Die Leistungsphasen 1 und 2 nach § 43 HOAI liegen bereits dokumentiert vor und sind vom zukünftigen Auftragnehmer als Grundlage zu verwenden, wobei alternative Lösungen bei Wahrung der Qualitäts- und Kostenziele nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. Die genehmigungsfähigen Entwurfsunterlagen (Abschluss LPH 3 und teilw. 4) ist bis zum 25.6.2021 an den AG zu übergeben. Die in Pkt. II.2.7. angegebene Laufzeit bezieht sich auf diesen Termin. Die Umsetzung der baulichen Maßnahmen soll bis zum 25.6.2023 abgeschlossen sein. Die Vergabestelle / der Auftraggeber erwartet, dass im Fall einer Beauftragung das angebotene Projektteam zur Sicherstellung der Terminplanung sofort und vollumfänglich zur Verfügung steht. Im Bedarfsfall ist zur Sicherstellung der Termineinhaltung eine Aufstockung der Teamstärke zu sichern / zu ermöglichen.
Die Beauftragung der Planungsleistungen nach §§ 43 für die LPH 3-9 HOAI und §§ 51 für die LPH 1-6 HOAI, erfolgt stufenweise - im ersten Schritt für die Leistungsphasen 3 bis 4 (anteilig) im Leistungsbereich § 43 HOAI und Leistungsphasen 1 bis 4 (anteilig) in den Leistungsbereichen §§ 51 HOAI. Die Beauftragung der Leistungsphasen 4 (anteilig) bis 9 § 43 HOAI bzw. 6 § 51 HOAI erfolgt in Abhängigkeit der Bestätigung des Planungsergebnisses der zu erarbeitenden Entwurfsplanung u. sobald die zugewendeten Finanzmittel und die erforderlichen Eigenmittel verfügbar sind. Ein Anspruch hierauf besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Beauftragung der Leistungen einzeln, zeitlich gestaffelt und gegliedert nach Bauabschnitten und Finanzierungsfreigaben durch den Zuwendungsgeber vorzunehmen. Der Auftraggeber behält sich vor, in Anwendung von § 132 (2), (3) GWB den nach diesem Verfahren beauftragten Bieter, ggf. weitere/ ergänzende Leistungen, die im Zusammenhang mit dem in Pkt. II.2.4 beschriebenen Vorhaben stehen, zu übertragen. Die Beauftragung weiterer Leistungen besteht als Option ohne Anspruch darauf.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]