Rahmenvereinbarung Abfallsammelservice Referenznummer der Bekanntmachung: ZB-2021-011
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66041
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-saarland.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.uni-saarland.de/verwaltung/zbd/start.html
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Abfallsammelservice
Los 1:
Gegenstand der hier beschriebenen Leistungen ist die Abfallsammlung und Verbringung der Abfälle zum universitätseigenen Wertstoffhof (Saarbrücken) bzw. zum Wertstoffzentrum (Homburg) einschließlich der Zuordnung der Abfälle in die entsprechenden Behälter des Wertstoffhofes bzw. des Wertstoffzentrums.
Los 2:
Ziel des zu vergebenden Dienstleistungsauftrags ist es, durch die regelmäßige Leerung der Abfallbehältnisse und der Aufnahme und Entsorgung von oftmals achtlos weggeworfenem Müll und Unrat den Campus der Universität des Saarlandes in einem ordentlichen, gepflegten und sauberen Zustand zu erhalten, dem Befall von Schädlingen vorzubeugen und einen Beitrag zum Umweltschutz zu erbringen.
Abfallsammelservice
Campus Saarbrücken
66121 Saarbrücken
Campus Homburg
Kirrberger Straße 100
66421 Homburg
Campus Dudweiler
Am Markt, Zeile 1-6
66125 Saarbrücken
Gegenstand der hier beschriebenen Leistungen ist die Abfallsammlung und Verbringung der Abfälle zum universitätseigenen Wertstoffhof (Saarbrücken) bzw. zum Wertstoffzentrum (Homburg) einschließlich der Zuordnung der Abfälle in die entsprechenden Behälter des Wertstoffhofes bzw. des Wertstoffzentrums.
Eine Verlängerung der Laufzeit des Vertrages jeweils um ein weiteres Jahr gilt bei der Auftragsvergabe als vereinbart, wenn der Vertrag nicht spätestens 6 Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Die maximal mögliche Vertragslaufzeit beträgt insgesamt 4 Jahre, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Verlängerungsoption – siehe Vertragslaufzeit
Leerung und Reinigung von stationären Außenabfallbehältern und Beseitigung von losem Abfall auf dem Campus Saarbrücken
Campus Saarbrücken
66123 Saarbrücken
Ziel des zu vergebenden Dienstleistungsauftrags ist es, durch die regelmäßige Leerung der Abfallbehältnisse und der Aufnahme und Entsorgung von oftmals achtlos weggeworfenem Müll und Unrat den Campus der Universität des Saarlandes in einem ordentlichen, gepflegten und sauberen Zustand zu erhalten, dem Befall von Schädlingen vorzubeugen und einen Beitrag zum Umweltschutz zu erbringen.
Die Grundlaufzeit des Vertrags beträgt zunächst ein Jahr (1.7.2021 bis 30.6.2022). Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit von einer der beiden Parteien gekündigt wird. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Verlängerungsoption – siehe Vertragslaufzeit
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gemäß Eigenerklärung Formblatt 124_LD
— Eigenerklärung Formblatt 124_LD,
— Nachweis der Haftpflichtversicherung (gem. den im Leistungsverzeichnis genannten Deckungssummen, der Nachweis ist mit dem Angebot abzugeben).
— Eigenerklärung Formblatt 124_LD,
— Zertifikat gem. § 56 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) (der Nachweis der Zertifizierung ist dem Angebot beizufügen). Hinweis: Dieser Nachweis ist nur bei Angebotsabgabe für das Los 1 erforderlich!
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Allgemeinen Vertragsbedingungen (VOL/B) werden gemäß § 29 Abs. 2 VgV bzw. 21 Abs. 2 UVgO Bestandteil des Vertrags.
2. Erläuterung zur beigefügten Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für die Vergabe von Öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen: Der Bieter verpflichtet sich zur Einhaltung des saarländischen Tariftreuegesetzes (STTG) und reicht mit der Angebotsabgabe die unterschriebene Verpflichtungserklärung ein. Dies gilt nicht für Vergaben, deren Leistungserbringung durch Unternehmer oder Nachunternehmer erfolgt, die ihren Sitz im EU Ausland haben und deren Arbeitnehmer den Auftrag ausschließlich in diesem Staat ausführen.
3. Enthalten die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, nach Meinung des Bieters Unklarheiten (z. B. Widersprüche, Mehrdeutigkeiten, Missverständnisse), so hat der Bieter den Auftraggeber vor Angebotsabgabe unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Die letzte Mitteilung muss bis zur genannten Frist zur Einreichung von Angebotsfragen beim Auftraggeber eingehen.
4. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.
Bei EU-weiten Ausschreibungen:
5. Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Sollten Sie eine Rüge erheben, die der Auftraggeber zurückweist, muss ein auf die Rüge gestützter Nachprüfungsantrag spätestens am 15. Kalendertag nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingehen (§ 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB). Vorsorglich wird auch auf die Fristen gemäß § 134 Abs. 1 und 2, § 135 Abs. 2 sowie § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis 3 GWB hingewiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRBYY5F
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.saarland.de
Sollten Sie eine Rüge erheben, die der Auftraggeber zurückweist, muss ein auf die Rüge gestützter Nachprüfungsantrag spätestens am 15. Kalendertag nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingehen (§ 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB). Vorsorglich wird auch auf die Fristen gemäß § 134 Abs. 1 und 2, § 135 Abs. 2 sowie § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis 3 GWB hingewiesen.