Rahmenvereinbarung Trackingleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 73/2020

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG Thüringen
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://plus.aok.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRYDVWT/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRYDVWT
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung Trackingleistungen

Referenznummer der Bekanntmachung: 73/2020
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79340000 Werbe- und Marketingdienstleistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Zum Zwecke der Marktforschung beabsichtigt die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen (nachfolgend „Auftraggeberin“) den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, deren Leistungsgegenstand in der Durchführung sog. Trackingstudien besteht. Unter Trackingstudien werden dabei insbesondere die folgenden Studientypen verstanden:

— Kontinuierliche, durchgängige Erhebungen, wie z. B. durchgängige Trackings von strategischen Kennzahlen der Kundenloyalität, von Imagekriterien, der Markenwahrnehmung und Markenpositionierung und / oder der Bewertung von Angeboten der Auftraggeberin und ihrer Wettbewerber,

— Sich zu unterschiedlichen Zeitpunkten wiederholende Befragungen zu gleichbleibenden Themen, wie z. B. Reichweitentrackings zu verschiedenen Kommunikationskampagnen.

Der künftige Partner soll die Auftraggeberin im Rahmen der Durchführung von Trackingstudien proaktiv und mit ganzheitlichem Blick auf die Auftraggeberin und deren Wettbewerbsumfeld beraten, bestehende Trackingstudien weiterentwickeln und neue Trackingstudien konzeptionieren und durchführen. Das Leistungsspektrum dieser Vereinbarung umfasst dabei den gesamten Marktforschungsprozess, d. h. von der Analyse der Anforderung und der Konzeption von Trackingstudien über die Durchführung der Erhebung, Auswertung der Daten und Ergebnisanalyse bis hin zu Reporting und Management-Präsentationen mit eingängigen Interpretationen und konkreten Handlungsempfehlungen. Sich darüber hinaus ergebende Beratungsaufwände können bei Bedarf extra abgerufen werden.

Einzelheiten zum Leistungsgegenstand ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase), auf die ausdrücklich verwiesen wird.

Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt am 1.9.2021 und endet spätestens - ohne, dass es einer Kündigung bedarf - mit Ablauf des 31.8.2025. Einzelheiten zu den Vertragskonditionen entnehmen Sie bitte der der als Anlage 2 der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase beigefügten Rahmenvereinbarung.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79340000 Werbe- und Marketingdienstleistungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG Thüringen
NUTS-Code: DED Sachsen
Hauptort der Ausführung:

01067 Bundesrepublik Deutschland

Freistaaten Sachsen und Thüringen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Siehe Punkt II.1.4).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/09/2021
Ende: 31/08/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Für den Fall, dass genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen, begrenzt die Auftraggeberin die Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, gemäß § 51 VgV auf mindestens drei. Die Kriterien für die Auswahl der Bewerber sind: Umsatz (zu 5 %), Anzahl Mitarbeiter Typ Projektleiter (zu 15 %), Anzahl Mitarbeiter Typ Berater I (zu 7,5 %), Anzahl Mitarbeiter Typ Berater II (zu 7,5 %), Anzahl Mitarbeiter Typ Analyst (zu 15 %), überzeugende Referenzen (zu 50 %). Im Übrigen wird auf die Bewertungsmatrix (Anlage 1 der Vergabeunterlagen für den Teilnahmewettbewerb) verwiesen. Für die Auswahlentscheidung ist die erreichte (gewichtete) Gesamtpunktzahl ausschlaggebend. Bei Punktgleichheit erhält der Bewerber den Vorzug, der bei dem Kriterium „Referenzen“ in der Summe die höchste (gewichtete) Punktzahl erreichen konnte; sollte diesbezüglich ebenfalls Punktgleichstand bestehen, ist eine Auswahl durch Losentscheid möglich.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 2 der Vergabeunterlagen für den Teilnahmewettbewerb).

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

— Eigenerklärung zum Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre, aufgesplittet nach Geschäftsjahr (Anlage 3 der Vergabeunterlagen für den Teilnahmewettbewerb),

— Eigenerklärung Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung (Anlage 4 der Vergabeunterlagen für den Teilnahmewettbewerb).

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Als geeignet gelten nur Bewerber, die in jedem der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren einen jährlichen Umsatz von mind. [Betrag gelöscht] EUR nachweisen können.

Als geeignet gelten nur Bewerber, die über eine Haftpflichtversicherung i. S. d. § 13 der Rahmenvereinbarung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase) verfügen oder sich verpflichten, im Falle der Zuschlagserteilung eine solche abschließen und während der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten (Anlage 4 der Vergabeunterlagen für den Teilnahmewettbewerb)

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

— Eigenerklärung Referenzen (Anlage 5 der Vergabeunterlagen für den Teilnahmewettbewerb)

Unter Verwendung der Anlage 5 der Vergabeunterlagen für den Teilnahmewettbewerb sind mindestens 3 Referenzprojekte zu benennen, die nach Art und Umfang mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbar sind.

— Eigenerklärung zur Anzahl und Qualifikation der verfügbaren Mitarbeiter sowie zur Person des zentralen Ansprechpartners (Anlage 6 der Vergabeunterlagen für den Teilnahmewettbewerb) Die Bewerber haben die Anzahl der in Anlage 6 der Vergabeunterlagen genannten Mitarbeiter-Typen (Projektleiter, Beratertyp I und II, Analyst) zu benennen, über die sie tatsächlich verfügen. Zusätzlich ist ein zentraler Ansprechpartner namentlich und unter Angabe seiner Berufserfahrung (Lebenslauf) zu benennen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Die Auftraggeberin betrachtet nur solche Referenzprojekte als mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbar,

— deren Abschluss nicht länger als 3 Jahre zurückliegt,

— die für Dienstleistungsunternehmen und/oder Unternehmen im Gesundheitssektor und/oder Unternehmen des öffentlichen Sektors und/oder Unternehmen der Versicherungsbranche erbracht wurden, und

— die Erfahrungen in der Beratung, Konzeptentwicklung, Durchführung und Analyse von Trackingstudien im Sinne von Punkt 3 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase), einschließlich Berichtslegung und Ableitung von Handlungsfeldern, mit Bezügen zu den Themenschwerpunkten,

— Markentracking (Markenpositionierung und Imageanalysen) oder

— Kontinuierliche Messung von Unternehmenskennzahlen (z. B. Leistungszufriedenheit, Servicezufriedenheit, Weiterempfehlungsbereitschaft) oder

— Kommunikationsforschung (Werbewirkungsmessungen und Reichweitentracking)

Nachweisen.

Die Auftraggeberin betrachtet lediglich Bewerber als geeignet, die über Personal verfügen, welches die in der Anlage 6 der Vergabeunterlagen für den Teilnahmewettbewerb genannten Anforderungen an den jeweiligen Mitarbeiter-Typ erfüllen.

Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Bewerber, soweit diese im Rahmen der Angebotsphase ein Angebot abgeben, verpflichten müssen, den benannten Ansprechpartner während der gesamten Auftragsdurchführung zur Verfügung zu stellen und nur aus wichtigem Grund und mit Zustimmung der Auftraggeberin gegen gleichwertiges Personal auszutauschen (Anlage 4 der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase).

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 01/04/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 23/04/2021
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/08/2021

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

(1) Die Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb stehen auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals unter www.dtvp.de zur Verfügung. Ferner werden unter dem o. g. Link die für die zweite Stufe (Angebotsphase) des Verfahrens vorgesehenen Vergabeunterlagen im Entwurfsstand rein informativ zur Verfügung gestellt, welche von der Auftraggeberin noch angepasst werden können. Die Vergabeunterlagen werden noch um weitere Informationen ergänzt. Diese Ergänzungen werden nur den Bewerbern, welche zur Einreichung eines Angebotes aufgefordert werden, zur Verfügung gestellt.

(2) Die Kommunikation zwischen der Auftraggeberin und den Bewerbern wird im Teilnahmewettbewerb ausschließlich über den Projektraum des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (https://www.dtvp.de) abgewickelt. Jeder Bewerber ist verpflichtet, sich regelmäßig Auskünfte/Fragen und Neuerungen bzw. Ergänzungen zum Inhalt der Bekanntmachung sowie den Unterlagen des Teilnahmewettbewerbs selbst einzuholen.

(3) Die Bewerber haben mit dem Teilnahmeantrag Angaben zum Unternehmen oder zur Person für die Anforderung einer Auskunft des Gewerbezentralregisters gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG einzureichen (Anlage 9 der Vergabeunterlagen für den Teilnahmewettbewerb).

(4) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Soweit sich Bietergemeinschaften oder andere gemeinschaftliche Bieter an dem Teilnahmewettbewerb beteiligen, ist dies deutlich zu kennzeichnen. Bietergemeinschaften haben unter Verwendung der Anlage 7 der Vergabeunterlagen zu erklären, dass sie gesamtschuldnerisch haften und einen Bevollmächtigten zu benennen, welcher alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin vertritt.

(5) Im Falle der Eignungsleihe sind mit dem Teilnahmeantrag die unter Punkt III.5. der Hinweise zur Abgabe des Teilnahmeantrages benannten Erklärungen (Anlagen 8-1 bis 8-3 der Vergabeunterlagen für den Teilnahmewettbewerb) sowie Nachweise einzureichen.

(6) Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Sollte ein Bewerber die Geeignetheit für den ausgeschriebenen Auftrag nur dadurch erlangen, dass er einen oder mehrere Unterauftragnehmer zur Leistungserbringung einbezieht, sind mit dem Teilnahmeantrag die unter Punkt III.7. der Hinweise zur Abgabe des Teilnahmeantrages benannten Erklärungen (Anlagen 8-1 bis 8-3 der Vergabeunterlagen für den Teilnahmewettbewerb) sowie Nachweise einzureichen.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten in Bezug auf die Punkte (1) — (6) wird auf die von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Hinweise zur Abgabe des Teilnahmeantrages verwiesen.

(7) Die Auftraggeberin kann nach § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen (hier: Leistungen, die im Zusammenhang mit Marktforschung stehen) bestehen, an den gleichen Auftragnehmer im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Vergabebekanntmachung vergeben. Vorliegend gilt dies bis zu einem Auftragsvolumen von maximal [Betrag gelöscht] EUR (netto). Sofern die Auftraggeberin von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, erfolgt die Vergabe des Auftrages gemäß den Bestimmungen der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) sowie in entsprechender Anwendung der in diesen Vergabeunterlagen (einschließlich Anlagen) genannten Bewerbungs- und Vertrags-bedingungen.

Bekanntmachungs-ID: CXP4YRYDVWT.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): § 134 Informations- und Wartepflicht.

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Informationauf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 Unwirksamkeit.

(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat § 160 Einleitung, Antrag.

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt),

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind...§ 168 Entscheidung der Vergabekammer.

(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.

(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
26/02/2021

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