Objektplanung Gebäude – Umbau Grundschule Waldstraße 11 in Hildburghausen Referenznummer der Bekanntmachung: I-10/5-02-2021-0002
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hildburghausen
NUTS-Code: DEG0E Hildburghausen
Postleitzahl: 98646
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 3685 / 445-516
Fax: +49 3685 / 445-501
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-hildburghausen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung Gebäude – Umbau Grundschule Waldstraße 11 in Hildburghausen
Gebäudeplanung der Leistungsphasen (LPH) 1 bis 9 nach § 34 HOAI für den Umbau und die Modernisierung einer Grundschule in Hildburghausen; stufenweise Beauftragung.
Landkreis Hildburghausen
Wiesenstraße 18
98646 Hildburghausen
Architektenleistungen der LPH 1 bis 9 aus dem Leistungsbild „Objektplanung Gebäude“ nach §§ 3, 34 HOAI; stufenweise Beauftragung.
Das vertragsgegenständliche Bauvorhaben ist ein Teilprojekt des Gesamtprojekts „Modernisierung und Umgestaltung des Grund- und Regelschulstandortes Waldstraße 11/11a in 98646 Hildburghausen“ mit dem Ziel der Fortentwicklung zu einem campusartigen Schulstandort. Der AN hat im Rahmen der Durchführung des Auftrags daher die Ziele der Gesamtmaßnahme zu berücksichtigen.
Zweck der Baumaßnahme des hier verfolgtenTeilprojekts ist die Zusammenlegung der vorhandenen Grundschulen I und II in einem Schulgebäude zu einer drei- bis vierzügig betriebenen Grundschule am Standort „Waldstraße 11“ in Hildburghausen. Hierzu soll das vorhandene Bestandsgebäude umfassend baulich saniert sowie durch Umbaumaßnahmen entsprechend modernisiert werden.
Das Vorhaben wird staatlich gefördert. Der AN hat seine Leistungen unter Beachtung und Einhaltung der Förderbestimmungen und -auflagen zu erbringen.
Nach Bedarf bis zum Abschluss des Projekts.
1. Referenzen
Für jede Referenz (vgl. 2.III.1.3) können nach folgender Verteilung Punkte erreicht werden:
1.1 Vergleichbare Aufgabenstellung:
Umbau: 4 Punkte
Umbau im Stahlbeton-Bestand: 5 Punkte
Umsetzung eines erhöhten Energiestandards (d. h. Unterschreitung des nach EnEV zulässigen Jahresprimärenergiebedarf um mind. 20 Prozent): 5 Punkte
1.2 Honorarzone:
Honorarzone III (oder höher): 5 Punkte
Honorarzone II: 2 Punkte
1.3 Leistungsumfang:
Leistungsphase 1: 1 Punkt
Leistungsphase 2: 2 Punkte
Leistungsphase 3: 2 Punkte
Leistungsphase 4: 1 Punkt
Leistungsphase 5: 2 Punkte
Leistungsphase 6 für Öffentliche Auftraggeber: 1 Punkt
Leistungsphase 7 für Öffentliche Auftraggeber: 1 Punkt
Leistungsphase 8: 2 Punkte
1.4 Baukosten:
Baukosten (KG 300+400 netto) 3 Mio. – 4 Mio.: 1 Punkt
Baukosten (KG 300+400 netto) 4 Mio. – 5 Mio.: 2 Punkte
Baukosten (KG 300+400 netto) 5 Mio. – 6 Mio.: 3 Punkte
Baukosten (KG 300+400 netto) ab 6 Mio: 4 Punkte
2. Anzahl der beschäftigten Architekten und Bauingenieure, die im Bereich Objektplanung Gebäude tätig sind, einschließlich Büroinhaber:
2 oder 3: 1 Punkt
4 oder 5: 2 Punkte
6 oder mehr: 3 Punkte
Zur Angebotsabgabe werden diejenigen Bewerber aufgefordert, die die meisten Punkte erreichen. Bei auswahlrelevanter Punktgleichheit behält sich der AG vor, entweder mehr als 3 Bewerber aufzufordern und/oder die Auswahl durch Losentscheid zu treffen.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Mit Vertragsschluss werden zunächst die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt. Es wird die Option vereinbart, weitere Leistungsphasen bis LPH 9 stufenweise zu beauftragen. Besondere Leistungen nach Bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Handelsregisterauszug (soweit einschlägig),
B) Nachweis der Bauvorlageberechtigung der für die Genehmigungsplanung verantwortlichen Person (z. B. Eintragung in die Liste der Architektenkammer).
A) Gesamtumsätze in den letzten 3 Jahren,
B) Umsätze mit vergleichbaren Leistungen (Objektplanung Gebäude) in den letzten 3 Jahren,
C) Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit jeweils einer Deckungssumme von 5 Mio. EUR für Personenschäden und 5 Mio. EUR für sonstige Schäden. Alternativ genügt eine Bestätigung eines Versicherers (nicht Versicherungsmaklers) über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
Zu A): [Betrag gelöscht] EUR Umsatz/a im Schnitt der letzten 3 Jahre,
Zu C): Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung oder der entsprechenden Versicherbarkeit im Auftragsfall.
A) Benennung von max. 3 Referenzprojekten des Wirtschaftsteilnehmers aus den Jahren 2013 bis heute (siehe Formblatt „Referenzen“) nach folgender Maßgabe:
Zugelassen sind nur Referenzprojekte über die Objektplanung (Gebäude, § 34 HOAI), die baufertiggestellt sind. Zu den Referenzprojekten sind folgende Angaben zu machen:
a) Art und Nutzung des Gebäudes,
b) Art der Maßnahme (Neubau/Umbau/Erweiterung/Modernisierung/Sanierung),
c) Vergleichbare Aufgabenstellung (Umbau im Stahlbeton-Bestand, Umsetzung eines erhöhten Energiestandards),
d) Honorarzone,
e) Leistungsumfang,
f) Leistungszeit/Baufertigstellung,
g) Baukosten netto (KG 300 und 400 netto),
h) Öffentliche Auftragsvergabe sowie
i) Auftraggeber mit Ansprechpartner.
B) Anzahl der Architekten, die im Bereich Objektplanung Gebäude tätig sind, einschließlich freier Mitarbeiter und Büroinhaber.
C) Angabe der Leistungen, für die der Einsatz eines Unterauftragnehmers vorgesehen ist, und Benennung des Unterauftragnehmers. Für die Leistungen der Leistungsphase 8 ist der Einsatz von Unterauftragnehmern ausgeschlossen.
Zu A): Es muss mindestens 1 Referenzprojekt über einen Umbau, mindestens 2 Referenzprojekte mit Honorarzone III (oder höher) und mindestens 1 Referenzobjekt mit Baukosten über 5 Mio. EUR netto oder höher (KG 300 und 400) nachgewiesen werden. Es muss außerdem mindestens einmal die Leistungsphasen 2-8 erbracht worden sein. Das gilt nicht für jede Referenz, sondern für die Summe aller angegebenen Referenzen.
Zu B): Es müssen mindestens 3 Architekten angegeben werden können.
Eine für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Person muss über die Berechtigung zur Bauvorlage verfügen.
Siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren wird ausschließlich über die o. g. Vergabeplattform abgewickelt. Das gilt sowohl für Fragen von Bewerbern als auch für die Kommunikation nach Ablaufder Teilnahmefrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder im Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bewerbern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Registrierte Bewerber/Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung, auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren, liegt ausschließlich beim Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners.
Auch Bewerber-/Bieterfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Damit sichergestellt ist, dass die Antworten rechtzeitig veröffentlicht werden können, müssen Nachfragen bis spätestens 9 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Fristauf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachtenVergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).