Baubegleitende Leistungen für das Vorhaben zur Errichtung einer passiven FTTB-Infrastruktur in der Stadt Weimar

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
NUTS-Code: DEG05 Weimar, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99427
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://sw-weimar.de/swg/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.breitbandausschreibungen.de/
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: kommunale Tochtergesellschaft
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Verkehr, Entsorgung und Sportstätten

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Baubegleitende Leistungen für das Vorhaben zur Errichtung einer passiven FTTB-Infrastruktur in der Stadt Weimar

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Mit diesem Verfahren soll ein leistungsfähiges und geeignetes Planungsbüro identifiziert werden, welches baubegleitende Leistungen im Zusammenhang mit der Errichtung einer passiven FTTB-Infrastruktur erbringt.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG05 Weimar, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Stadt Weimar

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Stadtwirtschaft Weimar GmbH (SWG-Weimar), ein 100 prozentiges Tochterunternehmen der Stadt Weimar, beabsichtigt in den weißen Next Generation Access (NGA) -Flecken des Stadtgebietes eine passive Breitbandinfrastruktur zu errichten, die für den Betrieb eines hochleistungsfähigen Glasfasernetzes geeignet ist. Die SWG-Weimar fungiert somit als eigentumsführende Organisationseinheit und Verpächter der passiven Netzinfrastruktur (Betreibermodell nach Ziffer 3.2 der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“). Der Auftraggeber plant die Errichtung einer FTTB-fähigen Leerrohr- und Glasfaserinfrastruktur, die in dessen Eigentum verbleibt.

Mit diesem Verfahren soll ein leistungsfähiges und geeignetes Planungsbüro identifiziert werden, welches baubegleitende Leistungen im Zusammenhang mit der Errichtung einer passiven FTTB-Infrastruktur erbringt. Mittels der zu vergebenden Leistungen soll die ordnungsgemäße Durchführung der Monitoring- und Kontrollaufgaben des Auftraggebers gewährleistet werden. Die ausgeschriebene Leistung ist in die 2 Module Bauüberwachung und Objektbetreuung untergliedert. Die ausgeschriebenen Leistungsmodule orientieren sich an den Grundleistungen gemäß § 55 HOAI, wobei das Honorar frei vereinbart wird.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Umsetzungskonzept unter Darlegung der spezifischen Herangehensweise an die ausgeschriebene Aufgabenstellung / Gewichtung: 25 %
Qualitätskriterium - Name: Konzept zur örtlichen Präsenz / Gewichtung: 20 %
Qualitätskriterium - Name: Eingesetztes Projektteam / Gewichtung: 15 %
Kostenkriterium - Name: Höhe der Angebotssumme / Gewichtung: 40 %
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 27
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Das Begleitdokument sowie die für dieses Verfahren zwingend zu verwendenden Formblätter stehen unter www.breitbandausschreibungen.de im öffentlichen Bereich frei zum Download zur Verfügung.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

— Befähigung zur Erlaubnis der Berufsausübung mit Nachweis der Berufszulassung durch Eintragung in ein Berufsregister entsprechend den Vorgaben der Europäischen Union bzw. desjenigen EU-Staates, in dem der Bewerber tätig ist. Nachweis, dass die Berufsbezeichnung Architekt und/oder Ingenieur geführt werden darf,

— Nachweis der Haftungs- und Eigentumsverhältnisse des Bewerbers durch Vorlage eines Auszugs aus dem Handelsregister des Herkunftslandes, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als 3 Monate sein darf; dieses Erfordernis entfällt bei nicht eingetragenen

Personengesellschaften bzw. anderen nicht eintragungspflichtigen Unternehmen.

— Eigenerklärung, dass beim Bewerber keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der jeweils aktuellen Fassung vorliegen,

— Eigenerklärung, dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen,

— Eigenerklärung, dass der Bewerber im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine sonstigen schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellen,

— Eigenerklärung, dass der Bewerber sich bei der Erteilung von Auskünften im Vergabeverfahren keiner falschen Erklärungen schuldig gemacht oder entsprechende Auskünfte unberechtigterweise nicht erteilt hat.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des sich bewerbenden Unternehmens sowie den Umsatz aus Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand oder Teilen davon vergleichbar sind, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre. Sofern ein Bewerber noch nicht so lange auf dem Markt tätig ist, legt er für die fehlenden Jahre eine Unternehmensplanung vor. Nichtbilanzierende Unternehmen legen eine attestierte Gewinn- und Verlustrechnung der letzten 3 Jahre vor,

— Nachweis einer angemessenen Betriebshaftpflichtversicherung in (Kopie der Police ausreichend),

— Eigenerklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder vergleichbar gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet, die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,

— Eigenerklärung, dass sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet,

— Eigenerklärung, dass der Bewerber seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozial- und Krankenversicherung ordnungsgemäß erfüllt.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Mindestanforderungen Gesamtumsatz: kumulierter Mindestumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren von insgesamt 2 Mio. EUR (netto)

Mindestanforderungen Betriebshaftpflichtversicherung: Deckungssummen von 3 Mio. EUR für Personenschäden und 3 Mio. EUR für Sach-/Vermögensschäden

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

— Angabe von mindestens 3 Referenzen aus den letzten 5 Jahren vor Ende der Bewerbungsfrist über die Ausführung von Leistungen, die mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind, mit Angabe des jeweiligen Auftragswertes. Sofern das Unternehmen noch keine 5 Jahre besteht, entsprechende Referenzen seit Bestehen des Unternehmens,

— Vorlage eines Unternehmensprofils oder sonstiger aussagekräftiger Angaben über den Bewerber,

— Eine Beschreibung des vorgesehenen Projektteams und Übersendung der Lebensläufe der vorgesehenen Mitarbeiter, aus denen die Qualifikation (sowie Vorlage von personenbezogenen Unterlagen und Zertifikate) und die tatsächliche Mitarbeit an den geforderten Referenzprojekten hervorgeht.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Mindestanforderungen Referenzen: Als vergleichbare Aufträge werden Leistungen zur Bauüberwachung bei der Realisierung von FTTB/H-Projekten mit einem Mindestbauvolumen von 500 Anschlüssen gewertet.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Nachweis, dass die Berufsbezeichnung Architekt und/oder Ingenieur geführt werden darf.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 08/04/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 08/04/2021
Ortszeit: 14:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Auswahl des mit diesem Verfahren gesuchten Unternehmens erfolgt einstufig. Eignungsprüfung und Wertung der Angebote finden in einer Verfahrensstufe statt.

Bieterfragen können bis 10 Tage vor der Angebotsfrist per Mail an die Kontaktstelle gerichtet werden. Die Vergabestelle wird die Bieterfragen transparent und innerhalb einer angemessenen Frist über das Datenaustauschportal der Stadtwerke Weimar unter:

https://austausch.sw-weimar.de/index.php/s/NWfmbKZK5LaCCmb

Beantworten.

Die Zugangsdaten lauten: 4UcR3I.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Interessenten/Bewerbers/Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.

§ 160 GWB lautet:

„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
26/02/2021

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