Baubegleitende Leistungen für das Vorhaben zur Errichtung einer passiven FTTB-Infrastruktur in der Stadt Weimar
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
NUTS-Code: DEG05 Weimar, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99427
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://sw-weimar.de/swg/
Abschnitt II: Gegenstand
Baubegleitende Leistungen für das Vorhaben zur Errichtung einer passiven FTTB-Infrastruktur in der Stadt Weimar
Mit diesem Verfahren soll ein leistungsfähiges und geeignetes Planungsbüro identifiziert werden, welches baubegleitende Leistungen im Zusammenhang mit der Errichtung einer passiven FTTB-Infrastruktur erbringt.
Stadt Weimar
Die Stadtwirtschaft Weimar GmbH (SWG-Weimar), ein 100 prozentiges Tochterunternehmen der Stadt Weimar, beabsichtigt in den weißen Next Generation Access (NGA) -Flecken des Stadtgebietes eine passive Breitbandinfrastruktur zu errichten, die für den Betrieb eines hochleistungsfähigen Glasfasernetzes geeignet ist. Die SWG-Weimar fungiert somit als eigentumsführende Organisationseinheit und Verpächter der passiven Netzinfrastruktur (Betreibermodell nach Ziffer 3.2 der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“). Der Auftraggeber plant die Errichtung einer FTTB-fähigen Leerrohr- und Glasfaserinfrastruktur, die in dessen Eigentum verbleibt.
Mit diesem Verfahren soll ein leistungsfähiges und geeignetes Planungsbüro identifiziert werden, welches baubegleitende Leistungen im Zusammenhang mit der Errichtung einer passiven FTTB-Infrastruktur erbringt. Mittels der zu vergebenden Leistungen soll die ordnungsgemäße Durchführung der Monitoring- und Kontrollaufgaben des Auftraggebers gewährleistet werden. Die ausgeschriebene Leistung ist in die 2 Module Bauüberwachung und Objektbetreuung untergliedert. Die ausgeschriebenen Leistungsmodule orientieren sich an den Grundleistungen gemäß § 55 HOAI, wobei das Honorar frei vereinbart wird.
Das Begleitdokument sowie die für dieses Verfahren zwingend zu verwendenden Formblätter stehen unter www.breitbandausschreibungen.de im öffentlichen Bereich frei zum Download zur Verfügung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Befähigung zur Erlaubnis der Berufsausübung mit Nachweis der Berufszulassung durch Eintragung in ein Berufsregister entsprechend den Vorgaben der Europäischen Union bzw. desjenigen EU-Staates, in dem der Bewerber tätig ist. Nachweis, dass die Berufsbezeichnung Architekt und/oder Ingenieur geführt werden darf,
— Nachweis der Haftungs- und Eigentumsverhältnisse des Bewerbers durch Vorlage eines Auszugs aus dem Handelsregister des Herkunftslandes, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als 3 Monate sein darf; dieses Erfordernis entfällt bei nicht eingetragenen
Personengesellschaften bzw. anderen nicht eintragungspflichtigen Unternehmen.
— Eigenerklärung, dass beim Bewerber keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der jeweils aktuellen Fassung vorliegen,
— Eigenerklärung, dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen,
— Eigenerklärung, dass der Bewerber im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine sonstigen schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellen,
— Eigenerklärung, dass der Bewerber sich bei der Erteilung von Auskünften im Vergabeverfahren keiner falschen Erklärungen schuldig gemacht oder entsprechende Auskünfte unberechtigterweise nicht erteilt hat.
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des sich bewerbenden Unternehmens sowie den Umsatz aus Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand oder Teilen davon vergleichbar sind, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre. Sofern ein Bewerber noch nicht so lange auf dem Markt tätig ist, legt er für die fehlenden Jahre eine Unternehmensplanung vor. Nichtbilanzierende Unternehmen legen eine attestierte Gewinn- und Verlustrechnung der letzten 3 Jahre vor,
— Nachweis einer angemessenen Betriebshaftpflichtversicherung in (Kopie der Police ausreichend),
— Eigenerklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder vergleichbar gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet, die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
— Eigenerklärung, dass sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet,
— Eigenerklärung, dass der Bewerber seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozial- und Krankenversicherung ordnungsgemäß erfüllt.
Mindestanforderungen Gesamtumsatz: kumulierter Mindestumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren von insgesamt 2 Mio. EUR (netto)
Mindestanforderungen Betriebshaftpflichtversicherung: Deckungssummen von 3 Mio. EUR für Personenschäden und 3 Mio. EUR für Sach-/Vermögensschäden
— Angabe von mindestens 3 Referenzen aus den letzten 5 Jahren vor Ende der Bewerbungsfrist über die Ausführung von Leistungen, die mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind, mit Angabe des jeweiligen Auftragswertes. Sofern das Unternehmen noch keine 5 Jahre besteht, entsprechende Referenzen seit Bestehen des Unternehmens,
— Vorlage eines Unternehmensprofils oder sonstiger aussagekräftiger Angaben über den Bewerber,
— Eine Beschreibung des vorgesehenen Projektteams und Übersendung der Lebensläufe der vorgesehenen Mitarbeiter, aus denen die Qualifikation (sowie Vorlage von personenbezogenen Unterlagen und Zertifikate) und die tatsächliche Mitarbeit an den geforderten Referenzprojekten hervorgeht.
Mindestanforderungen Referenzen: Als vergleichbare Aufträge werden Leistungen zur Bauüberwachung bei der Realisierung von FTTB/H-Projekten mit einem Mindestbauvolumen von 500 Anschlüssen gewertet.
Nachweis, dass die Berufsbezeichnung Architekt und/oder Ingenieur geführt werden darf.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Auswahl des mit diesem Verfahren gesuchten Unternehmens erfolgt einstufig. Eignungsprüfung und Wertung der Angebote finden in einer Verfahrensstufe statt.
Bieterfragen können bis 10 Tage vor der Angebotsfrist per Mail an die Kontaktstelle gerichtet werden. Die Vergabestelle wird die Bieterfragen transparent und innerhalb einer angemessenen Frist über das Datenaustauschportal der Stadtwerke Weimar unter:
https://austausch.sw-weimar.de/index.php/s/NWfmbKZK5LaCCmb
Beantworten.
Die Zugangsdaten lauten: 4UcR3I.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Interessenten/Bewerbers/Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
§ 160 GWB lautet:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]