Ordnungsdienst und Bäderaufsicht Referenznummer der Bekanntmachung: Vergabenummer: B004-2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99086
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 361 / 56423-82
Fax: +49 361 / 56423-19
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-erfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ordnungsdienst und Bäderaufsicht
Erbringung von Ordnungs- und Einlasskontrolldiensten sowie Bäderaufsicht in den Bädern der SWE Bäder GmbH. Der Vertrag beginnt am 1.4.2021 und endet am 31.12.2022.
Freibäder und Schwimmhallen der SWE Bäder GmbH in Erfurt
Die SWE Bäder GmbH ist ein Tochterunternehmen der Stadtwerke Erfurt Gruppe und leistet einen wesentlichen Beitrag für ein lebenswertes Erfurt rund um das Thema Freizeit und Gesundheit. In den beiden Schwimmhallen des Unternehmens können Besucher schwimmen, saunieren, Gesundheits- oder Schwimmkurse besuchen. Viele Vereine sind in den Bädern am Start und trainieren. Im Sommer sorgt die SWE Bäder GmbH mit ihren vier Freibädern – Nordbad, Strandbad Stotternheim, Dreienbrunnenbad und Freibad Möbisburg – für Erfrischung und Spaß für die ganze Familie.
Der Einsatz von Ordnungs-, Einlass- und Bäderaufsichtsdienst erfolgt auf Grund der Größe der Bäder, sowie der sehr unterschiedlichen Nutzergruppen, vorrangig im Nordbad sowie dem Strandbad Stotternheim. Auf Anforderung kann es jedoch auch notwendig sein, in den anderen Bäderobjekten Unterstützung durch den Dienstleister anzufordern.
Die im Rahmen dieses Verfahrens ausgeschriebenen und vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen sind in 2 unterschiedlichen Leistungspaketen definiert. Es erfolgt jedoch keine getrennte Losvergabe dieser Teilbereiche, da eine Flexibilität und ein Austausch untereinander erforderlich ist.
Teilbereich 1 – Ordnungs- und Einlasskontrolldienst:
a) Die Kontrollen der Zutrittsberechtigung,
b) Sicherung der Vorgabe für den Eingangsbereich (z. B. Einhaltung der Abstandsregelungen, Maskenpflicht, deeskalierende Maßnahmen) Teilbereich 2 – Aufsichts- und Objektordnungsdienst:
a) Gewährleistung der Sicherheit der Badbesucher im Badgelände,
b) Unterstützung in der Wasseraufsicht,
c) Durchführung von Erste Hilfe-Maßnahmen Aufgrund der unterschiedlichen Bedingungen an den Öffnungstagen der Bäder, ist die Flexibilität zwischen dem Einlass- und Kontrolldienst sowie dem Aufsicht- und Ordnungsdienst erforderlich. Grund hierfür ist vor allem ein stark schwankendes Besucheraufkommen aufgrund der jeweiligen Wettersituation.
Zusätzliche Kontrollen im Eingangsbereich (z. B. wegen Corona):
Werden aufgrund von Behördlichen Vorgaben gesonderte Festlegungen für die Bäder gefordert, z. B. eine Kontrolle der Abstandregelungen im Eingangsbereich, wird eine tägliche Anwesenheit eines Mitarbeiters während einer festgelegten Kernarbeitszeit gefordert.
Weitere Angaben zur Bewertung der Zuschlagskriterien sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
Bitte beachten Sie, dass neben dem Formblatt 124 LD „Eigenerklärung zur Eignung“ auch zwingend das Formblatt „Erklärung Eignung und Referenzen“ mit dem Angebot einzureichen ist, da dieses Formblatt für die Wertung der Zuschlagskriterien erforderlich ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ordnungsdienst und Bäderaufsicht
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. In diesen Vergabeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebotes sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebotes zu beachten sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland