Ordnungsdienst und Bäderaufsicht Referenznummer der Bekanntmachung: Vergabenummer: B004-2020

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99086
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 361 / 56423-82
Fax: +49 361 / 56423-19
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-erfurt.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: kommunales Unternehmen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Freizeit, Kultur und Religion

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Ordnungsdienst und Bäderaufsicht

Referenznummer der Bekanntmachung: Vergabenummer: B004-2020
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Erbringung von Ordnungs- und Einlasskontrolldiensten sowie Bäderaufsicht in den Bädern der SWE Bäder GmbH. Der Vertrag beginnt am 1.4.2021 und endet am 31.12.2022.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Freibäder und Schwimmhallen der SWE Bäder GmbH in Erfurt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die SWE Bäder GmbH ist ein Tochterunternehmen der Stadtwerke Erfurt Gruppe und leistet einen wesentlichen Beitrag für ein lebenswertes Erfurt rund um das Thema Freizeit und Gesundheit. In den beiden Schwimmhallen des Unternehmens können Besucher schwimmen, saunieren, Gesundheits- oder Schwimmkurse besuchen. Viele Vereine sind in den Bädern am Start und trainieren. Im Sommer sorgt die SWE Bäder GmbH mit ihren vier Freibädern – Nordbad, Strandbad Stotternheim, Dreienbrunnenbad und Freibad Möbisburg – für Erfrischung und Spaß für die ganze Familie.

Der Einsatz von Ordnungs-, Einlass- und Bäderaufsichtsdienst erfolgt auf Grund der Größe der Bäder, sowie der sehr unterschiedlichen Nutzergruppen, vorrangig im Nordbad sowie dem Strandbad Stotternheim. Auf Anforderung kann es jedoch auch notwendig sein, in den anderen Bäderobjekten Unterstützung durch den Dienstleister anzufordern.

Die im Rahmen dieses Verfahrens ausgeschriebenen und vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen sind in 2 unterschiedlichen Leistungspaketen definiert. Es erfolgt jedoch keine getrennte Losvergabe dieser Teilbereiche, da eine Flexibilität und ein Austausch untereinander erforderlich ist.

Teilbereich 1 – Ordnungs- und Einlasskontrolldienst:

a) Die Kontrollen der Zutrittsberechtigung,

b) Sicherung der Vorgabe für den Eingangsbereich (z. B. Einhaltung der Abstandsregelungen, Maskenpflicht, deeskalierende Maßnahmen) Teilbereich 2 – Aufsichts- und Objektordnungsdienst:

a) Gewährleistung der Sicherheit der Badbesucher im Badgelände,

b) Unterstützung in der Wasseraufsicht,

c) Durchführung von Erste Hilfe-Maßnahmen Aufgrund der unterschiedlichen Bedingungen an den Öffnungstagen der Bäder, ist die Flexibilität zwischen dem Einlass- und Kontrolldienst sowie dem Aufsicht- und Ordnungsdienst erforderlich. Grund hierfür ist vor allem ein stark schwankendes Besucheraufkommen aufgrund der jeweiligen Wettersituation.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Einsatz der Mitarbeiter / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Konzept der strukturierten Personaleinsatzplanung vor Ort / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Konzept zur Mitarbeiterstamm-Haltung / Gewichtung: 5
Qualitätskriterium - Name: Konzept zur Gesundheit und Fitness für die Mitarbeiter / Gewichtung: 5
Qualitätskriterium - Name: Konzept zu Aus- und Fortbildungsmaßnahmen / Gewichtung: 5
Preis - Gewichtung: 60
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Zusätzliche Kontrollen im Eingangsbereich (z. B. wegen Corona):

Werden aufgrund von Behördlichen Vorgaben gesonderte Festlegungen für die Bäder gefordert, z. B. eine Kontrolle der Abstandregelungen im Eingangsbereich, wird eine tägliche Anwesenheit eines Mitarbeiters während einer festgelegten Kernarbeitszeit gefordert.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Weitere Angaben zur Bewertung der Zuschlagskriterien sind in den Vergabeunterlagen enthalten.

Bitte beachten Sie, dass neben dem Formblatt 124 LD „Eigenerklärung zur Eignung“ auch zwingend das Formblatt „Erklärung Eignung und Referenzen“ mit dem Angebot einzureichen ist, da dieses Formblatt für die Wertung der Zuschlagskriterien erforderlich ist.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S [removed]
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: B004-2020
Bezeichnung des Auftrags:

Ordnungsdienst und Bäderaufsicht

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
16/02/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Vergabeunterlagen sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. In diesen Vergabeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebotes sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebotes zu beachten sind.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25/02/2021

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