Gebäudeplanung für das Vorhaben „Harzer Hexenreich/Turm mit Funktionsbereichen und Aussichtsplattform“ Referenznummer der Bekanntmachung: SGN EU 03/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nordhausen
NUTS-Code: DEG07 Nordhausen
Postleitzahl: 99734
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sgndh.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schickerthies.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudeplanung für das Vorhaben „Harzer Hexenreich/Turm mit Funktionsbereichen und Aussichtsplattform“
Auf dem Gelände des Gäste- und Freizeithauses „Dreiländereck“ in Rothesütte soll ein Ausflugs- und Erlebnisbereich „Harzer Hexenreich“ geschaffen werden, der die besondere Lage des Ortes an drei Ländergrenzen im Naturraum Harz nutzt.
Gegenstand des zukünftigen Auftrages sind die Grundleistungen der HOAI-Leistungsphasen 4 bis 9 der Objektplanung „Gebäude und Innenräume“ und folgende Besondere Leistungen:
— Mitwirkung bei der Erstellung/Zusammenstellung eines Verwendungsnachweises gemäß ANBest-Gk nach Vorgabe des Fördermittelgebers/Erstellung Sachbericht gemäß der Vorgabe des Fördermittelgebers,
— Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
Die Leistungen werden dabei stufenweise vergeben; auf der ersten Stufe die Leistungsphasen 4 bis 6 sowie auf der zweiten Stufe die Leistungsphasen 7 bis 9 und die Besonderen Leistungen.
Rothesütte
DEUTSCHLAND
Allgemeines:
Auf dem Gelände des Gäste- und Freizeithauses „Dreiländereck“ in Rothesütte soll ein Ausflugs- und Erlebnisbereich „Harzer Hexenreich“ geschaffen werden, der die besondere Lage des Ortes an drei Ländergrenzen im Naturraum Harz nutzt.
Bauherr ist die Vergabestelle als 100-prozentige Tochtergesellschaft des Landkreises Nordhausen, welcher Träger der Maßnahme ist. Die Maßnahme wird vom Land Thüringen mit rund 6,23 Millionen Euro und einer Förderquote von 90 % gefördert. Neben dem Bau des Aussichtsturmes wird das Außengelände unter dem gleichen Thema gestaltet. Die Fertigstellung der gesamten Maßnahme soll im Jahr 2022 erfolgen.
Der Erlebnisbereich soll für weite Teile der Bevölkerung barrierefrei bzw. barrierearm nutzbar gemacht werden. Die Außenanlage bietet mit besonders gestalteten Bereichen und Spielgeräten eine Kindererlebniswelt. Ausgangspunkt ist die Vorstellung des Bauherrn, in unmittelbarer Nähe zu einem Bestandsgebäude aus den 1960er Jahren und umgeben von der Außenanlage einen Turm mit Funktionsbereichen) und Aussichtsplattform in Form eines Hexenbesens zu errichten. Auf der Zugangsebene sollen neue – in den Turm integrierte - Funktionsbereiche Foyer/Empfang, Toiletten und Indoor-Erlebnisbereich bieten. Das Turmbauwerk einschließlich der Funktionsbereiche ist Gegenstand dieser Vergabe.
Entwurf:
Die Vergabestelle hat bereits das Büro Dr. Michael Flagmeyer Architekten mit Sitz in Nordhausen mit den Leistungsphasen 1 bis 3 der Objektplanung „Gebäude/Innenräume“ für das Turmbauwerk beauftragt. Die Entwurfsplanung ist unter Einbeziehung der notwendigen Fachplanungen (Ausnahme: Brandschutz-Fachplanung) fertiggestellt worden. Die vollständige Entwurfsplanung ist den Vergabeunterlagen beigefügt, darauf wird zunächst Bezug genommen. Der Entwurf kann wie folgt zusammengefasst werden. Die Konstruktion des Turms ist eine Hyperboloid-Struktur aus unterschiedlich langen, geraden Stahlstützen, die in 35,88 m Höhe eine Aussichtsplattform tragen. Ein innenliegender Feuerwehraufzug verbindet die Eingangsebene mit der Aussichtsplattform und bietet gemäß den Anforderungen des Brandschutzes in max. 10 m Abständen Zugänge zum Stahlbeton-Fahrstuhlschacht.
Die Gebäude im Erdgeschoss gründen sich wie die Stahlstützen auf einer gemeinsamen, kreisförmigen Fundamentplatte von 32 m Durchmesser, der Aufzugsschacht auf einer 1,20 m tieferliegenden, kreisförmigen Fundamentplatte von 6 m Durchmesser. Die Außenwände der Funktionsgebäude sind aus Mauerwerkswänden mit Wärmedämmung und vertikaler Lärchenholzschalung geplant. Die begehbaren Dachflächen werden als Ortbetondecken mit außenliegender Gefälledämmung und Terrassendielen auf Stelzlagern ausgeführt. Der Gebäudekomplex setzt sich aus drei Einzelgebäuden mit unterschiedlichem Radius (4,5 m, 5,3 m und 8,2 m) zusammen. Weiterhin variieren die Gebäudehöhen (3,15 m, 3,65 m, 4,35 m), wodurch eine belebte, begehbare Dachlandschaft erzeugt wird. Die Toiletten sind im kleinsten Gebäudeteil geplant und bieten die geforderte Anzahl der WC für m/w/d sowie eine barrierefreie Toilette mit Wickelplatz.
Der nächstgrößere Gebäudeteil enthält das Foyer. Dort befindet sich der Tresen mit 2 Kassensystemen bzw. Infoständen, die durch Personal während der Öffnungszeiten besetzt sind. Ist der Turm geschlossen, kann der Tresen durch ein Schiebeelement verschlossen werden. Das Foyer dient als innerer Verteiler und ermöglicht den Zugang zum Fahrstuhl und dem Indoor-Erlebnisbereich.
Der Erlebnisbereich ist der größte Gebäudeteil. Durch seine Höhe kann eine zweite Ebene eingeplant werden, die als Spielplattform für Kinder dient. In diesem Raum befinden sich Infotafeln und -displays, VR-Bereiche und eine „Kinoecke“, in der Informations- oder Märchenfilme gezeigt werden. Um eine flexible Raumgestaltung zu ermöglichen, werden Steckdosen in Bodentanks sowie Schienensysteme an der Decke angeordnet. Eine Lichtfuge von der Dachlandschaft in den Erlebnisbereich sorgt für eine spannende Ein- und Ausblicke.
In der Schnittstelle dieser drei Gebäudeteile ist der Hausanschlussraum platziert. Er ist übereinen Schacht mit dem an der außenliegenden Stützwand befindlichen Raum für das Notstromaggregat verbunden und vereint Medienanschlüsse sowie die Gebäudesteuerung. Über den Funktionsgebäuden ist auf 13,80 m Höhe eine Zwischenplattform angeordnet. Von hier führen 2 Spaßrutschen, die sich im Innern des Stützenkreises befinden, zum Erdgeschoss.
Die Aussichtsplattform auf 35,88 m besteht aus einer leichten Decken- sowie Dachkonstruktion aus Stahl. Sie ist umlaufend in einem ersten Ring verglast, beheizt und bietet so auch bei widrigen Wetterbedingungen eine ganzjährige Nutzung des Turms. Ein zweiter, außenliegender Ring ist durch eine Brüstung gesichert und ermöglicht die freie 360o-Sicht auf den nahen Brocken und Harz. Der Turm wird durch eine Turmspitze in Stahlgitter auf 55 m abgeschlossen, die einerseits als "Stiel" die gewünschte Wirkung eines Hexenbesens verstärkt und andererseits als Funkmast an Mobilfunkanbieter vermietet werden kann.
Es handelt sich um eine geförderte Maßnahme. Folgende Förderrichtlinie ist vorliegend einschlägig:
— Richtlinie des Freistaats Thüringen für die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) vom 28.3.2018 in Verbindung mit Änderung vom 5.2.2019 (ThürStAnz Nr. 18/2018 und Nr. 9/2019) – GRW-Richtlinie – der Fördermittelbescheid verweist zudem auf die Geltung der Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-GK)
Gegenstand des zukünftigen Auftrages/Entwurf als Planungsgrundlage/Kostenobergrenze Gegenstand des zukünftigen Auftrages sind die Grundleistungen der HOAI-Leistungsphasen 4 bis 9 der Objektplanung „Gebäude und Innenräume“ und folgende Besondere Leistungen:
— Mitwirkung bei der Erstellung/Zusammenstellung eines Verwendungsnachweises gemäß ANBest-Gk nach Vorgabe des Fördermittelgebers/Erstellung Sachbericht gemäß der Vorgabe des Fördermittelgebers,
— Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist. Die Leistungen werden dabei stufenweise vergeben; auf der ersten Stufe die
Leistungsphasen 4 bis 6 sowie auf der zweiten Stufe die Leistungsphasen 7 bis 9 und die Besonderen Leistungen. Der vorliegende Entwurfist dabei zwingende Grundlage aller weiteren Planungsleistungen.
Zudem besteht eine Kostenobergrenze für die KG 200 bis 400 in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR (netto).
Die Unterlagen für die Genehmigungsplanung müssen spätestens bis 31.5.2021 vorliegen. Weitere Fristen werden abgestimmt werden, wobei die bauliche Fertigstellung des Vorhabens spätestens im dritten Quartal 2022 erfolgen muss.
Im Übrigen wird, was den Inhalt des Auftrags anbelangt, auf den Vertragsentwurf (Teil C der Vergabeunterlagen) Bezug genommen.
Sollten mehr als drei Bewerber ihre Eignung nachweisen, erfolgt die Auswahl für die Einladung zum Verhandlungsverfahren wie folgt:
Für jede angegebene Referenz, die den angegebenen Mindestanforderungen genügt, erhält der Bewerber 1 Punkt. Dabei werden von der Vergabestelle alle im Teilnahmeantrag und in einem etwaigen Beiblatt zum Teilnahmeantrag (als Bestandteil der entsprechenden Datei) eventuell zusätzlich angeführte Referenzen geprüft.
Ergibt sich nach Durchführung des entsprechenden Referenzen-Auswahlverfahrens noch keine hinreichende Differenzierung, so erfolgt die Auswahl zwischen punktgleichen Bewerbern anhand folgender Kriterien (in der angegebenen Rangfolge bzw. Priorität):
— Zahl der Beschäftigten in den Jahren 2018 bis 2020 (2. Rangstelle),
— Zahl der Führungskräfte in den Jahren 2018 bis 2020 (3. Rangstelle).
Sollten sich anhand der vorgenannten, auch hilfsweise eingeführten Auswahlkriterien und trotz der insofern gebildeten Rangfolge immer noch mehr als drei in die engere Auswahl zu nehmende Bewerber ergeben, dann wird in erforderlichem Umfang gelost.
Projekt-Nr.: 50160045
Richtlinie des Freistaats Thüringen für die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) vom 28.3.2018 in Verbindung mit Änderung vom 5.2.2019 (ThürStAnz Nr. 18/2018 und Nr. 9/2019).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherungsdeckung des Bewerbers im Bewerberformular in der Weise, dass eine Berufshaftpflicht mit folgenden Mindest-
Deckungssummen besteht, oder dass zumindest eine Bereitschaftserklärung des Versicherers vorliegt, sie im Auftragsfalle mit dem Bewerber abzuschließen:
Für Personenschäden mindestens 2 Mio. EUR für jeden Einzelfall sowie für Sach- und Vermögensschäden mindestens jeweils 1,5 Mio. EUR für jeden Einzelfall sowie jeweils mindestens 4 Mio. EUR für alle Versicherungsfälle von Personenschäden in einem Jahr sowie jeweils mindestens 3 Mio. EUR für alle Versicherungsfälle von Sach- und Vermögensschäden in einem Jahr (also jeweils eine zweifache Maximierung pro Jahr).
Bei einer Bietergemeinschaft genügt es, wenn der Federführer über eine entsprechende Berufshaftpflicht (bzw. Bereitschaftserklärung des Versicherers) verfügt und sich entsprechend erklärt.
— Referenz:
Der Bewerber muss über Kenntnisse und Erfahrungen in vergleichbaren Bauvorhaben verfügen (geeignete Referenz im Sinne von § 46 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
Das (geeignete) Referenzprojekt muss folgende Mindestanforderungen kumulativ erfüllen:
—— Baukosten (KG 300) mindestens 3 Mio. EUR (brutto),
—— mehrstöckiges, öffentliches, d. h. der Allgemeinheit zugängliches Gebäude mit Fahrstuhl, Gebäudeklasse 4 oder 5 i. S. d. § 2 Abs. 3 Nr. 4 ThürBO oder Sonderbau
i. S. d § 2 Abs. 4 Nr. 2 ThürBO,
—— Erbringung (mindestens) der Leistungsphasen 4 bis 8 „Objektplanung Gebäude und Innenräume“ in Anlehnung an die HOAI,
—— bauliche Fertigstellung des Referenzprojekts nach dem 31.12.2010, jedoch vor dem 1.2.2021 (maßgeblich ist der Zeitpunkt der baulichen Abnahme).
(maßgeblich ist der Zeitpunkt der baulichen Abnahme)
Entsprechende Angaben werden im Bewerberformular (Teil B) abgefragt.
Der Bewerber muss ein entsprechendes Referenzprojekt vorweisen. Der Bewerber ist jedoch aufgefordert, alle verfügbaren Referenzen anzugeben. Im Teilnahmeantrag können bis maximal 10 Referenzen angeführt werden; darüber hinaus besteht die Möglichkeit, weitere Referenzen in einem Beiblatt zum Teilnahmeantrag (als Bestandteil der entsprechenden Datei) anzugeben. Die Vergabestelle prüft dann alle angegebenen Referenzen darauf, ob zumindest eine von ihnen den vorgenannten Anforderungen genügt.
Achtung:
— Auch hinsichtlich der Referenzen gilt der statuierte Vorbehalt bezüglich des Vorranges der Eigenerklärungen. Die Vergabestelle behält sich also vor, die Angaben zu den Referenzen in Zweifelsfällen genau zu überprüfen und dabei auch Auftraggeber-Bescheinigungen (unter Fristsetzung) zu fordern,
— Auch für das Auswahlkriterium „Referenzen“ sollten alle weiter verfügbaren Referenzen im Zeitraum 1.1.2011 bis 31.1.2021 (maßgeblich ist der Zeitpunkt der baulichen Abnahme) in Form von Eigenerklärungen angegeben werden. (Bei diesen weiteren Referenzen gelten prinzipiell ebenfalls die oben statuierten Mindestanforderungen.)
— Zahl der Beschäftigten/Anzahl der Führungskräfte:
Erklärung (im Bewerberformular), aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den Jahren 2018 bis 2020 beschäftigten Personen (zu ermitteln gemäß § 267 Abs. 5 HGB) und die Anzahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren 2018 bis 2020 ersichtlich ist. Teilzeitkräfte sind entsprechend umzurechnen. Im Falle einer Bietergemeinschaft kommt es auf die Anzahl der bei allen Mitgliedern gemeinsam beschäftigten Personen bzw. auf die Anzahl der dort insgesamt vorgehaltenen Führungskräfte in den Jahren 2018 bis 2020 an. Teilzeitkräfte sind auch hier entsprechend umzurechnen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Sieht sich ein Bieter durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).