ZV – Regiomed-Kliniken GmbH – Einführung der digitalen Spracherkennung Referenznummer der Bekanntmachung: 1020-0452-2020/001513

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sonneberg
NUTS-Code: DEG0H Sonneberg
Postleitzahl: 96515
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.coburg.de/Vergabeseite
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

ZV – Regiomed-Kliniken GmbH – Einführung der digitalen Spracherkennung

Referenznummer der Bekanntmachung: [removed]/001513
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48314000 Spracherkennungssoftwarepaket
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Digitale Spracherkennung.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE243 Coburg, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE247 Coburg, Landkreis
NUTS-Code: DE24C Lichtenfels
NUTS-Code: DEG0E Hildburghausen
NUTS-Code: DEG0H Sonneberg
Hauptort der Ausführung:

Landkreise Hildbughausen, Sonneberg, Coburg und Lichtenfels

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Regiomed-Kliniken setzen im Medizinischen Schreibdienst derzeit einen hochgradig manuellen bzw. analogen Prozess mit zahlreichen Schnittstellen, Wege- und Liegezeiten ein. Ziel ist der Übergang von manuellen Tastatureingaben hin zu digitaler Spracherkennung im gesamten Krankenhaus. Die Diktiergeräte sollen folgende Funktionen erfüllen:

— Priorisierungs- und Bemerkungsfunktionen bei der Aufnahme,

— Selbstlernende Spracherkennung,

— Unterbrechungsfunktion von Diktataufnahmen,

— Aufnahmerecorder und Upload-Center können mehrere Diktatserver gleichzeitig bedienen,

— Anzeige von abteilungs- und dokumentenbezogenen Diktierhilfen bei der Aufnahme,

— Aufruf von Recorder-, Wiedergabe- und Uploadfunktion aus dem KIS via URL,

— Vollintegration in Orbis,

— Integration in Standardanwendungen wie Browser und Office Produkte.

Die Digitale Spracherkennung muss eine Anbindung an das KIS, Orbis, sicherstellen, um eine eindeutige Zuordnung zum jeweiligen Patienten zu gewährleisten. Es soll wie bisher die Möglichkeit bestehen, in die Arztbriefe/Befunde im Orbis befindliche parametrisierte Dokumentationen zu Diagnosen, Funktionsdiagnostik, Befunden etc. zu übernehmen. Dabei ist es ausreichend wenn auf Art, Umfang und Zielort der Datenübernahme in der digitalen Spracherkennung hingewiesen wird. Ein reibungsloser Betrieb auch bei zahlreichen gleichzeitig stattfindenden Diktaten muss für die insgesamt ca. 600 Anwender gewährleistet sein. Die Software muss in die IT-Umgebung der Regiomed-Kliniken GmbH eingebettet werden und funktionieren. Der Betrieb der Anwendung soll On-Premises erfolgen. Die Einhaltung des Datenschutzes nach BayKrG: Art. 27 muss vom Hersteller gewährleistet werden. Die inbetriebnahmefähige Infrastruktur der Digitalen Spracherkennung soll möglichst bereits bis zum 1.3.2021 etabliert sein. Sofern das Customizing und die allgemeine Infrastruktur der Digitalen Spracherkennung für eine produktive Nutzung vorgebereitet sind, ist eine schrittweise Aufschaltung/Integration der Einrichtungen in einer gestaffelten Umstellung auf die digitale Spracherkennung möglich und wird über einen Zeitraum von fünf Monaten angestrebt. Dabei soll über erste Pilotprojekte, beginnend mit dem 22.2.2021 mit einer Fachabteilung pro Standort die Umsetzung in den Einrichtungen beschleunigt werden. Für die Pilotphase sind 2 Wochen angesetzt, anschließend eine 2-wöchige Evaluationsphase, bis die erste Umstellung im Klinikum Lichtenfels begonnen wird. Die Pilotstationen in den übrigen Einrichtungen sollen weiter betrieben werden. Als Zeitrahmen für die Umstellung der einzelnen Häuser nach der ersten Einrichtung sind dabei folgende Zeiträume geplant:

1. Klinikum Lichtenfels – 1.3.2021-31.3.2021,

2. Klinikum Hildburghausen – 1.4.2021-15.4.2021,

3. Medinos-Kliniken – 16.4.2021-15.5.2021,

4. Klinikum Coburg & Neustadt – 16.5.2021-30.6.2021.

Ziel ist es, die digitale Spracherkennung bis zum 30.6.2021 vollständig umzusetzen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität hinsichtlich der Leistungsdaten / Gewichtung: 25,00
Qualitätskriterium - Name: Assessment, Konzept zur Einführungsstrategie / Gewichtung: 5,00
Preis - Gewichtung: 70,00
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Ein optionales Angebot für die Hardware ist wünschenswert.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Erreicht ein Bieter nicht mindestens 40 % der möglichen Punkte innerhalb der Qualitätskriterien, legt die ausschreibende Stelle zusammen mit dem Bedarfsträger fest, dass im Rahmen einer Zusammenarbeit mit dem Bieter überhaupt keine Erfüllung der gestellten Ausgabe zu erwarten ist.

Die Zentrale Beschaffungsstelle der Stadt Coburg führt das Vergabeverfahren im Auftrag des folgenden Bedarfsträgers:

Regiomed-Kliniken GmbH, Zentralverwaltung/Geschäftsführung, Gustav-Hirschfeld-Ring 3, 96450 Coburg.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S [removed]
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]6
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: http://www.thueringen.de/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:

— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.

§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.

Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]6
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: http://www.thueringen.de/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/02/2021

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