Monitoring nach Schwammspinnerbekämpfung 2021-2022 Referenznummer der Bekanntmachung: 8012-D-400-2020-0030
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99085
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.thueringenforst.de
Abschnitt II: Gegenstand
Monitoring nach Schwammspinnerbekämpfung 2021-2022
Die Landesforstanstalt „ThüringenForst AöR“ beabsichtigt, im Nachgang einer im Mai 2020 erfolgten Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln, Leistungen in Form von faunistischen Untersuchungen im Wald in den Jahren 2021 und 2022 im Bereich der Forstämter Finsterbergen, Sondershausen, Weida und Heldburg zu vergeben. Der Auftrag ist in 4 Fach-Lose und 1 Koordinations-Los aufgeteilt. Angebote können für ein Los oder für mehrere Lose abgegeben werden.
Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot, wobei der niedrigste Angebotspreis ausschlaggebend ist. Näheres hierzu ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Koordinations-Los 1
Los 1 (Korrdinations-Los): Koordination der Fachlos – Dienstleister, Zusammenführung der Daten, Interpretation der Daten Erarbeitung eines Abschlussberichts, Eingabe der Funddaten in das FIS Naturschutz: Leistungszeitraum 15.4.2021 bis 28.2.2023.
Fach-Los 2 faunistische Untersuchungen im Forstamtsbereich Finsterbergen
Forstamtsbereich Finsterbergen (Gotha)
Los 2 (Fach-Los): Durchführung der faunistischen Untersuchungen auf 9 Untersuchungsflächen im Bereich des Forstamtes Finsterbergen (LK GTH) sowie Auswertung und Bestimmung der nachgewiesenen Arten Leistungszeitraum 15.4.2021 bis 31.12.2022.
Fach-Los 3: faunistische Untersuchungen im Forstamtsbereich Sondershausen
Forstamtsbereich Sondershausen (Kyffhäuserkreis und Landkreis Sömmerda)
Los 3 (Fach-Los): Durchführung der faunistischen Untersuchungen auf 6 Untersuchungsflächen im Bereich des Forstamtes Sondershausen (LK KYFF/SÖM) sowie Auswertung und Bestimmung der nachgewiesenen Arten Leistungszeitraum 15.4.2021 bis 31.12.2022.
Fach-Los 4: faunistische Untersuchungen Forstamtsbereich Heldburg
Forstamtsbereich Heldburg (Landkreis Hildburghausen)
Los 4 (Fach-Los): Durchführung der faunistischen Untersuchungen auf 12 Untersuchungsflächen im Bereich des Forstamtes Heldburg (LK HIBU) sowie Auswertung und Bestimmung der nachgewiesenen Arten Leistungszeitraum 15.4.2021 bis 31.12.2022.
Fach-Los 5: faunistische Untersuchungen Forstamtsbereich Weida
Forstamtsbereich Weida (Landkreis Greiz/Stadt Gera)
Los 5 (Fach-Los): Durchführung der faunistischen Untersuchungen auf 3 Untersuchungsflächen im Bereich des Forstamtes Weida (LK Greiz/Stadt Gera) sowie Auswertung und Bestimmung der nachgewiesenen Arten Leistungszeitraum 15.4.2021 bis 31.12.2022.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— zum Nachweis ihrer Eignung zur Vertragsdurchführung haben die Bieter das Formblatt „Bietererklärung zur Eignung“ ausgefüllt einzureichen. Das Formblatt enthält Erklärungen zu Insolvenzverfahren und Liquidation, zu schweren Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen, zu entsprechenden Verurteilungen und anderen Ahndungen, zu falschen Erklärungen in früheren Verfahren, zur Zahlung von Steuern, Abgaben, Mindestlöhnen, Sozialversicherungsbeiträgen und Eintragungen im Gewerbezentralregister.
— bei beabsichtigtem Nachunternehmereinsatz haben die Bieter im Angebotsformular die für den Nachunternehmereinsatz vorgesehenen Leistungen sowie die vorgesehenen Nachunternehmer zu benennen,
— Bietergemeinschaften haben im Angebot ihre Mitglieder sowie einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und die Gesamtschuldnerschaft zu erklären.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen, § 55 Abs. 2 S. 2 VgV
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Frist für Bieterfragen: 19.3.2021, 12.00 Uhr
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.