Erschließung Franzenbrunnen, 3. BA, Saarbrücken — Los 1: Rückbau- u. Entsorgungsarbeiten, Los 2. Baumfällung u. Rodungsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 783.3-200831-Fd
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66115
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.giu.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erschließung Franzenbrunnen, 3. BA, Saarbrücken — Los 1: Rückbau- u. Entsorgungsarbeiten, Los 2. Baumfällung u. Rodungsarbeiten
Baubeschreibung
1. Angaben zur Baustelle:
Die GIU Gesellschaft für Innovation und Unternehmensförderung mbH & Co. Flächenmanagement Saarbrücken KG, Nell-Breuning-Allee 8, 66115 Saarbrücken, beabsichtigt im Rahmen des Projektes „Wohngebiet Franzenbrunnen“ die Erschließung und Wohnbauentwicklung eines etwa 11 ha großen Gebiets, das sich östlich der Metzer Straße und südlich des Lerchesflurwegs befindet. Die Fläche wird im Westen durch die Lothringer Straße begrenzt, im Süden durch die bestehende Wohnbebauung der Diedenhofer Straße, im Osten durch die Mondorfer Straße.
Der erste und zweite Bauabschnitt sind bereits erschlossen. Der 3. BA soll im kommenden Jahr erschlossen werden. Diese Ausschreibung bezieht sich auf den 3. BA.
Dieser Bauabschnitt befindet sich zwischen dem Bogenweg und dem Lerchesflurweg. Im Westen wird er durch die Metzer Straße und im Osten durch den schon erschlossenen 2. BA begrenzt.
Der 3. BA hat eine Größe von ca. 2,5 ha und wurde als Schrebergartenanlage genutzt.
Die im LV beschriebenen Maßnahmen sind in zwei Lose unterteilt.
Los 1 „Rückbau- und Entsorgungsarbeiten von asbesthaltigen und sonstigen Abfällen“:
— Baustelleneinrichtung,
— Absammeln und entsorgen verschiedenen Abfällen,
— fachgerechtes Absammeln von losen, asbestbelasteten Materialien sowie fachgerechter Abbruch von asbestbelasteten Einfassungen u. ä.,
Los 2 „Freischnitt, Baumfällungs- und Rodungsarbeiten“:
— Baustelleneinrichtung,
— Abbruch von Zäunen und Randeinfassungen,
— Bäume fällen und Gehölzaufwuchs entfernen,
— Wurzelstöcke roden,
— Einzäunung eines Teilbereichs mit einem Wildschutzzaun.
Bevor das Geländenivellement zur Erschließung im Frühsommer 2021 durchgeführt werden kann, muss das ganze Gelände weitgehend von Bewuchs freigestellt werden.
Weitere Erläuterungen s. Leistungsverzeichnis.
Rückbau u. Entsorgungsarbeiten
Wohngebiet Franzenbrunnen, 3. BA Lerchesflurweg
66119 Saarbrücken
s. Leistungsverzeichnis.
Baumfällung u. Rodungsarbeiten
Wohngebiet Franzenbrunnen, 3. BA Lechesflurweg
66119 Saarbrücken
s. Leistungsverzeichnis:
Alle Leistungen bis auf das — Wurzelstöcke roden — müssen bis zum 28.2.2021 abgeschlossen sein. Nur die Arbeiten entsprechend Titel 2.6 „Wurzelstöcke roden“ sind frühestens ab dem 2.5.2021 auszuführen und bis spätestens zum 25.6.2021 abnahmereif fertigzustellen. Dieser Fertigstellungstermin kann in Abstimmung mit dem Artenschutz ggfs. variieren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rückbau- und Rodungsarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66115
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sie können die Vergabeunterlagen — ohne vorherige Anmeldung — unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abrufen.
Angemeldete Unternehmen werden von uns, über das DTVP (Deutsches Vergabeportal GmbH), über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten auf Fragen zum Vergabeverfahren informiert.
Unternehmen, die von der Möglichkeit der Anmeldung keinen Gebrauch machen, müssen sich selbständig über das DTVP (Deutsches Vergabeportal GmbH) informieren, ob Vergabeunterlagen zwischenzeitlich geändert wurden oder ob die Vergabestelle Fragen zum Vergabeverfahren beantwortet hat.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YECDPP1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Es gelten die Vorschriften der §§ 97 ff. GWB.
Auf die Rügeobliegenheit des Bieters gem. § 160 Abs. 3 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages bei Versäumung der Rügefrist wird ausdrücklich hingewiesen.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Der Bieter muss damit rechnen, dass bei Versäumnis der Rügefrist sein Nachprüfungsantrag ohne Sachprüfung als unzulässig zurückgewiesen wird. Dem Bieter wird daher empfohlen, ggfs. rechtzeitig fachlichen Rechtsrat einzuholen.
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Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
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Telefon: [removed]
Fax: [removed]