Puppenbühne Gera – Fachplanung Technische Ausrüstung Referenznummer der Bekanntmachung: 21 VgV 004
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gera
NUTS-Code: DEG02 Gera, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07545
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gera.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Puppenbühne Gera – Fachplanung Technische Ausrüstung
Fachplanung Technische Ausrüstung nach Teil 4, Abschnitt 2, §§53ff in Verbindung mit Anlage 15 HOAI 2021, ALG 1-7 HOAI, LPH 2-8.
Gustav-Henning-Platz 5
07545 Gera
Sanierung Puppenbühne Gera, Gustav-Henning-Platz 5, 07545 Gera. Fachplanung Technische Ausrüstung (HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2, § 55, LPH 2-8)
Die Stadt Gera beabsichtigt am Standort den Umbau und die Sanierung des Puppentheaters. Das Dachgeschoss ist gern. Begutachtung nicht mehr wirtschaftlich sanierungsfähig und daher in Gänze zu ersetzen. Im neuen Dachgeschoss sind zusätzliche Räume gern. Raumprogramm unterzubringen. Alle Teile des Gebäudes sind barrierefrei zu erschließen. Unmittelbar nach Beendigung des VgV-Verfahrens beginnt die Leistungserbringung. Grundstücksfläche: ca. 3 669 m2, davon bebaute Fläche (Gebäude): ca. 747 m2, BGF ca. 970 m2
Leistungen der Technischen Ausrüstung nach Teil 4, Abschnitt 2, ALG 1-7 HOAI 2021, LPH 2 bis 8, nach Anlage 15 zu § 55 Abs. 2, § 56 Abs. 3
Honorarzone II, Mindestsatz
Geschätzte Bauwerkskosten:
Kostengruppe 300: [Betrag gelöscht] EUR
Kostengruppe 400: [Betrag gelöscht] EUR.
Im Leistungsumfang enthalten sind alle Planungsaufgaben und alle erforderlichen Nebenleistungen, die zur sachgerechten und vollständigen Ausführung der Planungsleistung gehören bzw. erforderlich sind. Zur Finanzierung des Vorhaben ist der Einsatz von Fördermitteln geplant. Beabsichtigt ist die Vergabe im Rahmen eines Stufenvertrages. Zunächst sollen die Leistungsphasen 2 bis 4 HOAI übertragen werden. Eine Übertragung der Leistungsphasen 5-8 HOA1 ist beabsichtigt, ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.
Terminangaben:
— LPH 2-4 bis 12/2021,
— LPH 5+6 bis 05/2022,
— LPH 7 ab 7/2022,
— LPH 8 ab 10/2022,
— Fertigstellung 08/2024.
Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind in der Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Der Auftraggeber wählt unter den Bewerbern diejenigen, die nicht ausgeschlossen wurden und die genannten Anforderungen erfüllen, zur Verhandlung aus. Grundlage für die Auswahl sind die erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie die Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind. Im Rahmen der formalen Prüfung nicht ausgeschlossene Bewerbungen werden anhand der nachfolgend veröffentlichten Kriterien, Wichtung und Bepunktung bewertet. Die Rangfolge richtet sich nach den erreichten Punkten. Für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern wird folgende Wertungsmatrix zu Grunde gelegt:
1. zu Ziff. III.1.1 – Größe Projektteam – Wichtung 2; Punkte: mindestens 3 Personen im PJ-Team = 2 Punkte, mindestens 2 Personen im PJ-Team = 1 Punkt;
2. zu Ziff. III.1.1 – Berufserfahrung – Wichtung 2; Punkte: Projektleiter mindestens 10 Jahre Berufserfahrung = 2 Punkte; mindestens 5 Jahre Berufserfahrung = 1 Punkt;
3. zu Ziff. III.1.3 – Referenzobjekte – Wichtung 3, je Kriterium werden 2 Referenzobjekte (Altbausanierung öffentliches Gebäude) bewertet, welche innerhalb der vergangenen 10 Jahre (Stichtag 1.1.2010) in den Leistungsphasen 2-8 und einer Übergabe an die Nutzer realisiert wurden, davon muss mindestens 1 Referenzobjekt dem Projektleiter zugeordnet sein; Punkte:
3.1 Referenzobjekt ist öffentliches Gebäude, Altbausanierung, KG 300> 1 000 TEUR = 2 Punkte; Referenzobjekt ist öffentliches Gebäude, Altbausanierung, KG 300 < 1 000 TEUR = 1 Punkt;
3.2 Erfahrungen Planung Kulturgebäude – Referenzobjekt Theater, Konzerthaus, Kleinkunstbühne = 2 Punkte; Referenzobjekt sonstiges Gebäude Kultur (Museum, Kino etc.)= 1 Punkt;
Der bei der Auswahl verwendete Auswahlbogen mit den formalen Kriterien, Mindestanforderungen und Auswahlkriterien wird zusammen mit dem Bewerbungsbogen zur Verfügung gestellt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, die Teilnehmeranzahl gemäß § 75 (6) VgV unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.
Die späteren Angebote (Erstangebote) sind nach Aufforderung des Auftraggebers gemäß § 17 Abs. 6, 9 VgV innerhalb von 25 Kalendertagen einzureichen. Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen und Nachweise vorzulegen:
a) ausgefüllter Teilnehmerbogen
b) Nachweis der beruflichen Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Kopie); Personen, juristische Personen und Bewerbergemeinschaften, deren Projektverantwortlicher zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/-in und bauvorlageberechtigter Ingenieur(§ 65 ThürBO) befugt ist. Ist die Berufsbezeichnung im
Jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als „Architekt/-in“, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013 / 55 / EU entspricht.
c) Bescheinigung über eine abgeschlossenen Berufshaftpflichtversicherung mit unter III.1.2 genannten Deckungssummen (Kopie) bei Bietergemeinschaften, gemäß Angaben Ziffer III.1.2 der Richtlinie 2013 / 55 / EU
d) Nachweis der beruflichen Qualifikation der Projektleitung (Studiennachweis).
a) Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV und aktueller Nachweis, nicht älter als 12 Monate. Mit dem Teilnahmeantrag ist nachzuweisen: Berufshaftpflichtversicherung, Deckungssummen mindestens: [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen. Nachweis, dass Maximierung mindestens auf das 3-fache bei Kapitalgesellschaften erfolgt und im Übrigen auf das 2-fache. Der Nachweis muss mit dem Teilnahmeantrag vorliegen. Alternativ ist vom Versicherer eine verbindliche und unbedingte Erklärung zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbung vorzulegen, worin der Versicherer sich bereit erklärt, bei Auftragserteilung die Haftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen abzuschließen. Der Nachweis der o.g. Haftpflichtversicherung ist Voraussetzung für die Auftragsvergabe.
Bewerbergemeinschaften müssen einen Nachweis bzw. eine Erklärung für die Bewerbergemeinschaft insgesamt oder für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft getrennt vorlegen. Der Nachweis bzw. die Erklärung, aus dem die Versicherungssumme und die Deckung pro Versicherungsjahr hervorgeht, muss mit der
Bewerbung eingereicht werden.
b) Angabe von rechtlichen und/oder wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Büros und Unternehmen zur beabsichtigten Zusammenarbeit/ zum beabsichtigten Anteil der Unterauftragsvergabe
c) Nachweis des Mindestumsatzes von [Betrag gelöscht] EUR netto im Durchschnitt über die letzten 3 Geschäftsjahre für das ausgeschriebene Leistungsbild nach § 45 VgV. Als Nachweis ist die Bestätigung des Mindestumsatzes durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer vorzulegen.
d) Sitz des Dienstleistungsunternehmers. Bei Niederlassungen ist der Hauptsitz anzugeben.
e) beabsichtigter Einsatz von Nachunternehmen.
a) Eigenerklärung zu Referenzprojekten des Bewerbers (Referenzliste). Für die Auflistung der Referenzprojekte ist das den Bewerbungsunterlagen beiliegende Formblatt „Liste der Referenzprojekte“ zu verwenden. Für die Referenzprojekte sind jeweils die im Formblatt „Liste der Referenzprojekte“ abgefragten Angaben zu machen. Bei Referenzprojekten, deren Urheberschaft bei anderen liegt, sind die Urheber und der Anteil der eigenen Leistung anzugeben. Bewerbergemeinschaften geben an, welches Mitglied die Leistungen erbracht hat. Die Referenzprojekte sollen mit der gestellten Aufgabe hinsichtlich der Planungsleistungen vergleichbar sein. Es werden alle Referenzprojekte gewertet, deren Projektbearbeitung Mitgliedern des angegebenen Projektteams zuzurechnen sind. Es sollen maximal 6 Referenzen gelistet werden,
b) Präsentation von Referenzprojekten. Die vergleichbaren Referenzprojekte sollen auf insgesamt 2 Seiten DIN-A4 (einseitig) in Form von Text, Fotos, Zeichnungen aussagekräftig dargestellt werden. Aus der Präsentation soll die Fachkunde insbesondere im Hinblick auf die angegebenen Eignungskriterien erkennbar sein,
c) Eigenerklärung zur beabsichtigten Weiterbeauftragung von Teilleistungen,
d) Eigenerklärung zur Eignungsleihe.
Es ist jeder zugelassen, der gemäß § 44 VgV nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Architekt/-in“ oder „Ingenieur/-in“ zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als „Architekt/-in“ oder „Ingenieur/-in“ tätig zu werden. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen nach § 44 VgV benennen. Der Nachweis der Befähigung ist mit der Bewerbung zu führen (siehe Teilnahmeantrag). Nachweis durch Eigenerklärung des Bewerbers zur beruflichen Befähigung für den Projektverantwortlichen (siehe EEE und Teilnahmeantrag). Nachweis der Berechtigung zur Führung der geforderten Berufsbezeichnung für den Projektverantwortlichen. Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der o. g. Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
a) Eigenerklärung des Bewerbers zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 42 Abs. 1 VgV (Verweis auf Eigenerklärung Anlage 3.1),
b) Erklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen. Die Ausführung soll gemäß § 73 (3) VgV unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen. Der Auftragnehmer und sämtliche mit der Ausführung befassten Beschäftigen werden nach dem
Verpflichtungsgesetz (15.8.74) durch die zuständige Stelle des Auftraggebers gesondert verpflichtet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung erfolgt außerdem auf der elektronischen Vergabeplattform www.vergabe.rib.de, sowie auf der Website der Stadt Gera www.gera.de (Rubrik „Rathaus und Bürger“ – „Ausschreibungen“ – „Ausschreibungen nach VgV“.
Die Unterlagen für den Teilnahmeantrag stehen zum uneingeschränkten barrierefreien Download auf der elektronischen Vergabeplattform www.vergabe.rib.de bereit. Hier finden Sie neben dem Teilnahmeantrag weitere relevante Dokumente. Es erfolgt kein Versand der Bewerbungsunterlagen per Post oder E-Mail.
Fragen zur Bewerbung bzw. zum Teilnahmeantrag sind ausschließlich über die Vergabeplattform RIB zustellen. Fragen und Antworten während der Bewerbungsphase werden in anonymisierter Form auf der elektronischen Vergabeplattform www.vergabe.rib.de veröffentlicht. Es erfolgt während der Bewerbungsphase kein Versand der Fragen und Antworten per E-Mail oder auf anderweitigen Kommunikationswegen, als dem vorstehend Genannten. Die Einreichung des Teilnahmeantrages ist nur elektronisch über die Vergabeplattform RIB (www.vergabe.rib.de) zulässig. Hierzu ist vorab eine einmalige Registrierung auf RIB erforderlich
(beispielsweise über das "Starter"-Paket" zu [Betrag gelöscht] EUR). Weitere vorläufige Termine des dem Teilnahmewettbewerb anschließenden Verhandlungsverfahrens:
— Versendung der Angebotsaufforderung in der 13. KW 2021,
— Einreichung der Honorarangebote (Erstangebote) in der 17.KW 2021,
— Verhandlungsgespräche in der 19. KW 2021.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
§ 160 GWB – Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB – Form, Inhalt
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gera
Postleitzahl: 07545
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.gera.de