Sanierung Lupa – Funktionsmöblierung Referenznummer der Bekanntmachung: II-40-16
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66111
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.giu.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66115
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.giu.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Lupa – Funktionsmöblierung
Die Stadt ist über ihren Eigenbetrieb (Gebäudemanagementbetrieb Saarbrücken – GMS) Eigentümerin des Ludwigparkstadions. Das Baugrundstück befindet sich gleichermaßen im Eigentum des Gebäudemanagementbetriebs der Landeshauptstadt Saarbrücken (GMS). Im Zuge des Umbaus und der Sanierung des Ludwigsparkstadions wurden unter anderem das Hauptgebäude bzw. Funktionsgebäude Süd, das Nebengebäude West neugebaut und die Bestandseinheiten NORD saniert. Für diese Gebäude ist die Ausstattung diverser Funktions- und Sanitätsräume sowie die Einrichtung von Teeküchen vorgesehen.
Die Ausschreibung wird in 3 Lose aufgeteilt:
— Los 1: Möblierung von Funktionsräumen (Funktionsgebäude Süd, Nebengebäude West),
— Los 2: Ausstattung von Sanitätsräumen (Funktionsgebäude Süd, Nebengebäude West, Bestandseinheit Nord),
— Los 3: Teeküchen (Funktionsgebäude Süd, Bestandseinheit Nord)
Die Vergabestelle behält sich ausdrücklich vor, bei Angebotsabgabe für alle Lose das wirtschaftlichste Gesamtangebot gem. § 127 GWB zu bezuschlagen.
Möblierung von Funktionsräumen
Ludwigsparkstation
Camphauser Str. 26
66113 Saarbrücken
Die Räume des neugebauten Funktionsgebäudes Süd und Nebengebäudes West sollen möbliert werden. Das Funktionsgebäude Süd teilt sich in 3 Ebenen auf:
— Die Ebene 00 ist mit Räumen für Sportmannschaften, Trainerstab, Erste-Hilfe-Raum, Presse und Technik ausgestattet,
— Ebene 01 betrifft nicht die Ausschreibung,
— In Ebene 02 befinden sich u. a. die Befehlslogen für Polizei, Feuerwehr, Stadionregie, Ordnungsdienst.
1. Nebenangebote sind nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen.
2. Sollte ein Nebenangebot (Sondervorschlag) bezuschlagt werden, trägt das Planungs- und Ausführungsrisiko ausschließlich der Auftragnehmer.
3. Sollte sich die im Rahmen eines Nebenangebotes bezuschlagte Art der geänderten Ausführung nicht umsetzen lassen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die ursprünglich ausgeschriebene Leistung zumindest insoweit zu erbringen, dass das insgesamt vertraglich geschuldete Leistungssoll erfüllt wird. In diesem Fall erhält der Auftragnehmer allerdings lediglich die Vergütung in Höhe seines Nebenangebotes, auch wenn er ganz oder teilweise Leistungen seines Hauptangebotes ausführen muss.
4. Sollten Nebenangebote zusätzliche bzw. ergänzende fachtechnische Prüfungen und Genehmigungen erfordern, hat der Auftragnehmer diese zu beantragen bzw. zu beauftragen oder einzuholen sowie die hierfür erforderlichen Kosten zu tragen. Eine Vergütung bzw. Kostenerstattung dieser durch die Ausführung des Nebenangebotes zusätzlich erforderlichen Aufwendungen, Kosten und Gebühren findet nicht statt.
Ergänzend gilt Ziffer 4 im Formblatt EFB 632
Ausstattung von Sanitätsräumen
Ludwigsparkstation
Camphauser Str. 26
66113 Saarbrücken
In den folgenden Gebäuden müssen Sanitäts-, bzw. Erste-Hilfe-Räume ausgestattet werden:
— Funktionsgebäude SÜD: Ebene 00,
— Nebengebäude West,
— Bestandseinheit Nord.
Die Ausstattung beinhaltet sowohl Büromöbel als auch Ausstattung für Sanitätsräume.
1. Nebenangebote sind nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen.
2. Sollte ein Nebenangebot (Sondervorschlag) bezuschlagt werden, trägt das Planungs- und Ausführungsrisiko ausschließlich der Auftragnehmer.
3. Sollte sich die im Rahmen eines Nebenangebotes bezuschlagte Art der geänderten Ausführung nicht umsetzen lassen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die ursprünglich ausgeschriebene Leistung zumindest insoweit zu erbringen, dass das insgesamt vertraglich geschuldete Leistungssoll erfüllt wird. In diesem Fall erhält der Auftragnehmer allerdings lediglich die Vergütung in Höhe seines Nebenangebotes, auch wenn er ganz oder teilweise Leistungen seines Hauptangebotes ausführen muss.
4. Sollten Nebenangebote zusätzliche bzw. ergänzende fachtechnische Prüfungen und Genehmigungen erfordern, hat der Auftragnehmer diese zu beantragen bzw. zu beauftragen oder einzuholen sowie die hierfür erforderlichen Kosten zu tragen. Eine Vergütung bzw. Kostenerstattung dieser durch die Ausführung des Nebenangebotes zusätzlich erforderlichen Aufwendungen, Kosten und Gebühren findet nicht statt.
Ergänzend gilt Ziffer 4 im Formblatt EFB 632
Teeküchen
Ludwigsparkstation
Camphauser Str. 26
66113 Saarbrücken
Für folgende Gebäude sollen Teeküchen geliefert werden
Funktionsgebäude Süd:
— Ebene 00 – eine Teeküche im Medienarbeitsraum,
— Ebene 02 – 2 Teeküchen.
Bestandseinheit Nord:
Teeküche im Erste-Hilfe-Raum.
1. Nebenangebote sind nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen.
2. Sollte ein Nebenangebot (Sondervorschlag) bezuschlagt werden, trägt das Planungs- und Ausführungsrisiko ausschließlich der Auftragnehmer.
3. Sollte sich die im Rahmen eines Nebenangebotes bezuschlagte Art der geänderten Ausführung nicht umsetzen lassen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die ursprünglich ausgeschriebene Leistung zumindest insoweit zu erbringen, dass das insgesamt vertraglich geschuldete Leistungssoll erfüllt wird. In diesem Fall erhält der Auftragnehmer allerdings lediglich die Vergütung in Höhe seines Nebenangebotes, auch wenn er ganz oder teilweise Leistungen seines Hauptangebotes ausführen muss.
4. Sollten Nebenangebote zusätzliche bzw. ergänzende fachtechnische Prüfungen und Genehmigungen erfordern, hat der Auftragnehmer diese zu beantragen bzw. zu beauftragen oder einzuholen sowie die hierfür erforderlichen Kosten zu tragen. Eine Vergütung bzw. Kostenerstattung dieser durch die Ausführung des Nebenangebotes zusätzlich erforderlichen Aufwendungen, Kosten und Gebühren findet nicht statt.
Ergänzend gilt Ziffer 4 im Formblatt EFB 632.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in das Handelsregister und/oder in die Handwerksrolle. Bei ausländischen Bietern ist eine vergleichbare Registrierung des Bieters nachzuweisen. Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Bei ausländischen Bietern erfolgt eine gleichgerichtete Anfrage an die zuständigen Behörden. Vorlage der Freistellungsbescheinigung der für den Bieter zuständigen Finanzbehörde. Bei nicht deutschsprachigen Bietern ist eine Übersetzung der Freistellungsbescheinigung in deutscher Sprache mit notarieller Beglaubigung vorzulegen.
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 16 VOL/A EU
Nachweis der erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sowie Nachweis über ausreichende technische und wirtschaftliche Mittel gem. § 16 Abs. 2 VOL/A EU.
Aa.
Nicht präqualifizierte Bieter müssen zum Nachweis ihrer Bietereignung mindestens folgende Angaben machen und nachweisen:
— Mindestjahresumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre in Höhe der Angebotssumme,
— Vorlage von Nachweisen, dass der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben, BG- und Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist,
— Mindestens dreijährige ununterbrochene Geschäftstätigkeit zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe.
Die entsprechenden Eintragungen für die Erklärungen und Nachweise sind in das in den Verdingungsunterlagen enthaltene Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) einzutragen. Aus diesem Formblatt ergeben sich auch die zusätzlich vom Bieter auf besonderes Verlangen der Vergabestelle vorzulegenden Erklärungen und Nachweise, wenn sein Angebot in die engere Wahl kommt.
Bb.
Präqualifizierte Bieter führen den Nachweis der Bietereignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Die Vergabestelle behält sich allerdings auch bei präqualifizierten Bietern ausdrücklich vor, weitere Angaben, Erklärungen und Nachweise zur Eignung abzufordern, wenn trotz bestehender Präqualifikation Zweifel an der Bietereignung bestehen oder die Art der ausgeschriebenen Bauleistung ergänzende Angaben erfordern.
Die ggfs. zusätzlich von präqualifizierten Bietern vorzulegenden Erklärungen und Nachweise entsprechen denjenigen, die die Vergabestelle auch von nicht präqualifizierten Bietern gem. vorstehender lit. aa. grundsätzlich fordert.
— Benennung von 3 Referenzen, die mit der ausgeschriebenen Lieferleistung vergleichbar sind.
Die Vergleichbarkeit bezieht sich auf die Parameter: Art der Leistung, Ausführungszeit, Auftragssumme, eingesetzte Mitarbeiterzahl.
Abschlagszahlungen nach VOL/B. Die Frist zur Zahlung der Schlussrechnung beträgt gemäß § 17 Nr. 1 VOL/B 30 Tage nach Eingang beim Auftraggeber.
Sicherheit für Vertragserfüllung: 5 v. H. der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer,ohne Nachträge). Stellt der Auftragnehmer die Sicherheit für die Vertragserfüllung binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss (Zugang des Auftragsschreibens) weder durch Hinterlegung noch durch Vorlage einer Bürgschaft, so ist der Auftraggeber berechtigt, Abschlagszahlungen einzubehalten, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Kontaktstelle:
GIU mbH & Co. Flächenmanagement Saarbrücken KG
Nell-Breuning-Allee 8
66115 Saarbrücken
Die Teilnahme von Bietern und deren Bevollmächtigten am Eröffnungstermin ist nicht zugelassen (§ 14 Abs. 1 VOB/A – EU).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YECDVBW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Es gelten die Vorschriften der §§ 97 ff. GWB.
Auf die Rügeobliegenheit des Bieters gem. § 160 Abs. 3 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages bei Versäumung der Rügefrist wird ausdrücklich hingewiesen.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Der Bieter muss damit rechnen, dass bei Versäumnis der Rügefrist sein Nachprüfungsantrag ohne Sachprüfung als unzulässig zurückgewiesen wird. Dem Bieter wird daher empfohlen, ggfs. rechtzeitig fachlichen Rechtsrat einzuholen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]