Durchführung des Leader-Managements 5.2.2021-31.12.2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sömmerda
NUTS-Code: DEG0 Thüringen
Postleitzahl: 99610
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-soemmerda.de
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung des Leader-Managements 5.2.2021-31.12.2022
Die Regionale Aktionsgruppe Sömmerda-Erfurt schreibt die Vergabe des Regionalmanagements (Leader) für die Jahre 2021 und 2022 (Abschluss Förderperiode 2014-2020) aus.
Leader ist eine Fördermethode der Europäischen Union zur Entwicklung des ländlichen Raums und setzt maßgeblich auf die eigenen Kräfte und Stärken in den Regionen.
Die Wesentlichen Rahmenbedingungen für die Umsetzung von LEADER 2014-2020 sind in den folgenden Verordnungen zu finden:
— Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013,
— Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung und der Revitalisierung von Brachflächen (FR ILE/REVIT) – Erlassdatum: 17.4.2018, Fassung vom: 12.12.2018, Gültig ab: 1.1.2019. Die Förderrichtlinie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft.
Das Regionalmanagement (LEADER) soll die RAG im ausgeschriebenen Zeitraum bei der Umsetzung der Regionalen Entwicklungsstrategie unterstützen, Antragsteller bei der bei der Qualifizierung ihrer Projektideen und Fördermittelanträge unterstützen und die Geschäftsführung der RAG übernehmen. Ferner soll die auslaufende Förderperiode organisatorisch abgeschlossen werden. Dies umfasst u.a. die Berichterstattung und Evaluation der Prozesse und der Zielerreichung der in der Regionalen Entwicklungsstrategie der RAG Sömmerda-Erfurt gesetzten Ziele. Das Regionalmanagement (LEADER) fungiert als Schnittstelle zwischen Projektträgern, RAG, dem TLLLR und dem TMIL. Es vertritt zudem die Belange der RAG im Austausch mit anderen Leader Regionen in Thüringen und bundesweit (BAG-LAG).
Durchführung des Leader – Managements einschließlich Einrichtung, Betreibung und Leitung der Geschäftsstelle der RAG Sömmerda-Erfurt e. V. zur Umsetzung der vorhandenen Regionalen Entwicklungsstrategie der Leader Region (RES).
Zur Leader Region gehören der Kreis Sömmerda und 3 Ortsteile der Stadt Erfurt. Auftraggeber wird die Regionale Aktionsgruppe (RAG) Sömmerda-Erfurt e. V sein. Mit Unterstützung des Leader-Managements soll die im Jahr 2015 erarbeitete Entwicklungsstrategie (RES) umgesetzt werden. Die Aktivierung und Bündelung lokaler Entwicklungskräfte durch eine zentrale Stelle ist entscheidend für die Entwicklung von tragfähigen Projekten und damit die Umsetzung der RES. Die Zusammenarbeit verschiedener Akteure soll im Rahmen des Leader-Managements durch professionelle Prozessorganisation, Moderation, Fachberatung sowie Qualifizierung der RAG gezielt gefördert werden. Das Leader-Management nimmt eine wichtige Verbindung zwischen Wirtschafts- und Sozialpartnern sowie Kommunalvertretern ein. Es dient als Ansprechpartner für alle Akteure der Region Sömmerda-Erfurt und unterstützt diese aktiv bei der Umsetzung ihrer Ideen und Vorschläge für die Region. Daneben organisiert das Leader-Management den Erfahrungsaustausch und Kooperationsprojekte mit anderen Regionen im ländlichen Raum.
Einen wichtigen Aufgabenbereich im Rahmen des Leader-Managements stellt die Verstetigung des Regionalentwicklungsprozesses dar. Das Leader-Management soll Maßnahmen weiterführen, die dazu beitragen, den Kommunikations- und Kooperationsprozess verstärkt auf die Akteure zu verlagern und die interkommunale Kooperation zu festigen. Für das Jahr 2021 ist insbesondere der gesamte Projektmanagementprozess wesentlich.
Leistungsbeschreibung/Umfang der zu erbringenden Leistungen:
1. Vereinsmanagement der RAG:
1.1 Leitung der Geschäftsstelle des Vereins.
2.1 Finanz- und Fördermittelmanagement, Budgetverwaltung.
2. Prozessmanagement: Koordination und Durchführung des Gesamtprozesses:
2.1 Vor- und Nachbereitung sowie Durchführung und Moderation oder Begleitung von Beratungen der Gremien der RAG (Vorstand, Mitgliederversammlung, Workshops etc.),
2.2 Koordination der Aktivitäten,
2.3 Beratung und Unterstützung des Vorsitzenden,
2.4 Netzwerkpflege.
3. Projektmanagement:
3.1 Initiierung, Betreuung und Umsetzungsbegleitung von Projekten,
3.2 Beratung und Unterstützung der Projektträger,
3.3 Prüfung von Projektanträgen,
3.4 Abstimmungen mit den Bewilligungsbehörden,
3.5 Erarbeitung von Stellungnahmen und Entscheidungsvorlagen für die Gremien der RAG,
3.6 Verstetigung begonnener Projekte in Regie der RAG,
3.7 Fördermittelakquise.
4. Öffentlichkeitsarbeit:
4.1 Pflege der Internetpräsenz,
4.2 Erarbeitung von Informationsmaterial wie z. B. Rundbrief, Broschüren,
4.3 regelmäßige Pressearbeit,
4.4 Absicherung des Informationsbedarfes der Akteure, Gemeinden und Städte, des Landkreises sowie des Fördermittelgebers,
4.5 Standbetreuung auf Messen und regionalen Märkten,
4.6 Zusammenarbeit mit der europäischen und den deutschen Vernetzungsstellen Leader.
5. Prozess- und Projektevaluierung:
5.1 Evaluierung für die gesamte Förderperiode für die Leader Region,
5.2 fortlaufendes Monitoring mit regelmäßiger Berichterstattung,
5.3 Tätigkeitsbericht für die gesamte Förderperiode.
6. Sensibilisierung:
6.1 Initiierung und Umsetzung von Maßnahmen zur Sensibilisierung der Region bzgl. Fördermöglichkeiten. Für das Regionalmanagement ist eine Vollbeschäftigteneinheit (VBE) vorgesehen.
— Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013,
— Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung und der Revitalisierung von Brachflächen (FR ILE/REVIT) – Erlassdatum: 17.4.2018, Fassung vom: 12.12.2018, Gültig ab: 1.1.2019.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99099
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder Elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.